Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von der Souverain. Person. u. Famil. §. 53. Wann aber ein dritter Staat glaubt, daß 1. dergleichen Schreiben und Urkunden etc. nicht angenommen; oder 2. man nimmt sie zwar an, protestirt aber dagegen, und gibt 3. die streitige Titulatur nicht zurück; oder 4. man gebraucht allerley unverfängliche Auskunfftsmittel. 5. Bey Fridensschlüssen, und anderen Tractaten, pfleget ein separater Articul deßwegen angehänget zu werden. §. 54. Hingegen hat man die Führung widerspro- *) Beyspile von Dänemarck, Polen, Oe- sterreich. Wappen. §. 55. Mit denen Wappen hat es eben die Be- Unverlezlichkeit und persönliche Achtung. §. 56. Daß die Personen der Souverainen für alle
Von der Souverain. Perſon. u. Famil. §. 53. Wann aber ein dritter Staat glaubt, daß 1. dergleichen Schreiben und Urkunden ꝛc. nicht angenommen; oder 2. man nimmt ſie zwar an, proteſtirt aber dagegen, und gibt 3. die ſtreitige Titulatur nicht zuruͤck; oder 4. man gebraucht allerley unverfaͤngliche Auskunfftsmittel. 5. Bey Fridensſchluͤſſen, und anderen Tractaten, pfleget ein ſeparater Articul deßwegen angehaͤnget zu werden. §. 54. Hingegen hat man die Fuͤhrung widerſpro- *) Beyſpile von Daͤnemarck, Polen, Oe- ſterreich. Wappen. §. 55. Mit denen Wappen hat es eben die Be- Unverlezlichkeit und perſoͤnliche Achtung. §. 56. Daß die Perſonen der Souverainen fuͤr alle
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Von der Souverain. Perſon. u. Famil.
§. 53.
Wann aber ein dritter Staat glaubt, daß
eine Titulatur ihme zum Nachtheil gereiche, ſo
werden entweder
1. dergleichen Schreiben und Urkunden ꝛc.
nicht angenommen; oder
2. man nimmt ſie zwar an, proteſtirt aber
dagegen, und gibt
3. die ſtreitige Titulatur nicht zuruͤck; oder
4. man gebraucht allerley unverfaͤngliche
Auskunfftsmittel.
5. Bey Fridensſchluͤſſen, und anderen
Tractaten, pfleget ein ſeparater Articul deßwegen
angehaͤnget zu werden.
§. 54.
Hingegen hat man die Fuͤhrung widerſpro-
chener Titul auch ſchon als Urſachen eines er-
klaͤrten Krieges angefuͤhrt.
*⁾ Beyſpile von Daͤnemarck, Polen, Oe-
ſterreich.
Wappen.
§. 55.
Mit denen Wappen hat es eben die Be-
ſchaffenheit, wie mit denen Titulaturen.
Unverlezlichkeit und perſoͤnliche Achtung.
§. 56.
Daß die Perſonen der Souverainen fuͤr
unverlezlich zu halten ſeyen, darinn machen
alle
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