Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.2. Capitel. Ob Europa ein Oberhaupt habe? §. 5. Die Römische Kaysere (so zugleich Teutsche §. 6. Der güldenen Bull von 1356. nicht zu ge- §. 7. Von des Röm. Kaysers aus disem Grunde §. 8. Es ist auch an deme, daß nicht nur einzelne Vor-
2. Capitel. Ob Europa ein Oberhaupt habe? §. 5. Die Roͤmiſche Kayſere (ſo zugleich Teutſche §. 6. Der guͤldenen Bull von 1356. nicht zu ge- §. 7. Von des Roͤm. Kayſers aus diſem Grunde §. 8. Es iſt auch an deme, daß nicht nur einzelne Vor-
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2. Capitel.
Ob Europa ein Oberhaupt habe?
§. 5.
Die Roͤmiſche Kayſere (ſo zugleich Teutſche
Koͤnige ſeynd,) ſahen Sich in denen mittleren
Zeiten als Herrn der ganzen Welt, und ins
beſondere als das weltliche Haupt der von alten
Zeiten her in Europa ihren Siz habenden Chri-
ſtenheit, an.
§. 6.
Der guͤldenen Bull von 1356. nicht zu ge-
dencken; ſo finden ſich noch jezo Spuhren da-
von in allen Eyden der Churfuͤrſten und ihrer Ge-
ſandten, ſo vor der Wahl eines Roͤm. Koͤnigs
oder Kayſers abgelegt werden, und in allen Kay-
ſerlichen Wahlcapitulationen Art. 1. §. 1.
§. 7.
Von des Roͤm. Kayſers aus diſem Grunde
noch jezo ſuchenden Vorrechten bey Pabſtwah-
len aber werde ich hernach reden.
§. 8.
Es iſt auch an deme, daß nicht nur einzelne
Koͤnige ſich darinn ſehr nachgiebig bewiſen ha-
ben; ſondern daß auch bey ſolchen Gelegen-
heiten, wo alle chriſtliche Staaten gleichſam ein
einiges Collegium formiret haben, nemlich bey
Conciliis, oder allgemeinen Kirchenverſammlun-
gen, desgleichen bey Creuzzuͤgen gegen die Sa-
racenen, ja auch bey Ertheilung der Koͤniglichen
Wuͤrde, u. ſ. w. denen Roͤm. Kayſern allerley
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