Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.19. Capitel. was von allem solchen, Krafft des geschlossenenFridens, seine Krafft behalte, oder nicht? Marsche, Lager, Quartiere, etc. §. 96. Auch in Feindes Land hat man auf Mar- §. 97. Die Einrichtung der Quartiere im feindli- §. 98. Doch werden gewisse Gebäude mit militari- §. 99. Was der Quartiersmann geben müsse? §. 100. Lazarethe legt der Feind an, wo er will; Parthien, Capers, Merodeurs und Räuber. §. 101. s. Meine Abhandlung von deme, was zu Kriegs-
19. Capitel. was von allem ſolchen, Krafft des geſchloſſenenFridens, ſeine Krafft behalte, oder nicht? Marſche, Lager, Quartiere, ꝛc. §. 96. Auch in Feindes Land hat man auf Mar- §. 97. Die Einrichtung der Quartiere im feindli- §. 98. Doch werden gewiſſe Gebaͤude mit militari- §. 99. Was der Quartiersmann geben muͤſſe? §. 100. Lazarethe legt der Feind an, wo er will; Parthien, Capers, Merodeurs und Raͤuber. §. 101. ſ. Meine Abhandlung von deme, was zu Kriegs-
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19. Capitel.
was von allem ſolchen, Krafft des geſchloſſenen
Fridens, ſeine Krafft behalte, oder nicht?
Marſche, Lager, Quartiere, ꝛc.
§. 96.
Auch in Feindes Land hat man auf Mar-
ſchen dahin zu ſehen, daß nicht die Unterthanen
und das Land aus bloſſem Muthwillen ruiniret
werden.
§. 97.
Die Einrichtung der Quartiere im feindli-
chen Lande haͤnget von der Willkuͤhr des Si-
gers ab.
§. 98.
Doch werden gewiſſe Gebaͤude mit militari-
ſcher Einquartierung auſſer dem Nothfall ver-
ſchont.
§. 99.
Was der Quartiersmann geben muͤſſe?
kommt auf den feindlichen Befehl oder Ver-
gleiche an.
§. 100.
Lazarethe legt der Feind an, wo er will;
wann es auch gleich Gebaͤude waͤren, die ſon-
ſten mit Einquartierung verſchont werden.
Parthien, Capers, Merodeurs und
Raͤuber.
§. 101.
ſ. Meine Abhandlung von deme, was zu
Kriegs-
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