Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.1. Capitel. §. 31. Gleichwie ferner manche Gründe, auf denen §. 32. Bey allem deme aber bleibet dennoch Man- §. 33. Indessen hindert solches nicht, daß nicht die §. 34. Aber nicht nur dises; sondern sie ist auch man- Allen denenjenigen, welche als Ministri, Und eben so können auch in Kriegszeiten keine
1. Capitel. §. 31. Gleichwie ferner manche Gruͤnde, auf denen §. 32. Bey allem deme aber bleibet dennoch Man- §. 33. Indeſſen hindert ſolches nicht, daß nicht die §. 34. Aber nicht nur diſes; ſondern ſie iſt auch man- Allen denenjenigen, welche als Miniſtri, Und eben ſo koͤnnen auch in Kriegszeiten keine
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0024" n="12"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">1. Capitel.</hi> </fw><lb/> <div n="3"> <head>§. 31.</head><lb/> <p>Gleichwie ferner manche Gruͤnde, auf denen<lb/> das Europaͤiſche Voͤlckerrecht beruhet, von Zeit<lb/> zu Zeit all rley Abwechslungen unterworffen<lb/> ſeynd; alſo muß man auch allemal am meiſten auf<lb/> das Acht haben, was die neueſte Vertraͤge und<lb/> das neueſte Herkommen an die Hand geben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 32.</head><lb/> <p>Bey allem deme aber bleibet dennoch Man-<lb/> ches in diſer Wiſſenſchafft ungewiß, ſtreitig,<lb/> oder willkuͤhrlich.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 33.</head><lb/> <p>Indeſſen hindert ſolches nicht, daß nicht die<lb/> Wiſſenſchafft des Europaͤiſchen Voͤlckerrechts<lb/> eine uͤberaus angenehme Beſchaͤfftigung ſeye.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 34.</head><lb/> <p>Aber nicht nur diſes; ſondern ſie iſt auch man-<lb/> cherley Perſonen von dem groͤſten Nuzen und<lb/> bey nahe unentbehrlich; nemlich:</p><lb/> <p>Allen denenjenigen, welche als Miniſtri,<lb/> Raͤthe, oder Subalternen, in Staatsgeſchaͤff-<lb/> ten mit anderen groſſen Hoͤfen, im Cabinet oder<lb/> Verſchickungen, gebraucht, oder darzu nachge-<lb/> zogen werden ſollen, oder Anlage, Luſt oder<lb/> Befehl darzu haben, ſich zu dergleichen Ge-<lb/> ſchaͤfften auf die Zukunfft qualificirt zu machen.</p><lb/> <p>Und eben ſo koͤnnen auch in Kriegszeiten<lb/> allen und jeden hohen und nideren Officieren<lb/> gar leicht ſehr vile Faͤlle vorkommen, darinn ſie<lb/> <fw place="bottom" type="catch">keine</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [12/0024]
1. Capitel.
§. 31.
Gleichwie ferner manche Gruͤnde, auf denen
das Europaͤiſche Voͤlckerrecht beruhet, von Zeit
zu Zeit all rley Abwechslungen unterworffen
ſeynd; alſo muß man auch allemal am meiſten auf
das Acht haben, was die neueſte Vertraͤge und
das neueſte Herkommen an die Hand geben.
§. 32.
Bey allem deme aber bleibet dennoch Man-
ches in diſer Wiſſenſchafft ungewiß, ſtreitig,
oder willkuͤhrlich.
§. 33.
Indeſſen hindert ſolches nicht, daß nicht die
Wiſſenſchafft des Europaͤiſchen Voͤlckerrechts
eine uͤberaus angenehme Beſchaͤfftigung ſeye.
§. 34.
Aber nicht nur diſes; ſondern ſie iſt auch man-
cherley Perſonen von dem groͤſten Nuzen und
bey nahe unentbehrlich; nemlich:
Allen denenjenigen, welche als Miniſtri,
Raͤthe, oder Subalternen, in Staatsgeſchaͤff-
ten mit anderen groſſen Hoͤfen, im Cabinet oder
Verſchickungen, gebraucht, oder darzu nachge-
zogen werden ſollen, oder Anlage, Luſt oder
Befehl darzu haben, ſich zu dergleichen Ge-
ſchaͤfften auf die Zukunfft qualificirt zu machen.
Und eben ſo koͤnnen auch in Kriegszeiten
allen und jeden hohen und nideren Officieren
gar leicht ſehr vile Faͤlle vorkommen, darinn ſie
keine
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |