Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von der Selbsthülff, Repressalien, etc. §. 24. Billig bedienet man sich derer Repressalien §. 25. Auch nur zu Behuf seiner eigenen Untertha- *) Vattel 3, 451. *) Abfälle. §. 26. So dann müssen die Repressalien nicht wei- §. 27. Noch weniger muß man bey Repressalien §. 28. Die, so sich zu Repressalien würcklich ge- §. 29. Es gibt auch wohl geheime Repressalien, die *) Beyspile. §. 30. Insgemein ziehen Repressalien Gegen-Re- §. 31.
Von der Selbſthuͤlff, Repreſſalien, ꝛc. §. 24. Billig bedienet man ſich derer Repreſſalien §. 25. Auch nur zu Behuf ſeiner eigenen Untertha- *) Vattel 3, 451. *) Abfaͤlle. §. 26. So dann muͤſſen die Repreſſalien nicht wei- §. 27. Noch weniger muß man bey Repreſſalien §. 28. Die, ſo ſich zu Repreſſalien wuͤrcklich ge- §. 29. Es gibt auch wohl geheime Repreſſalien, die *) Beyſpile. §. 30. Insgemein ziehen Repreſſalien Gegen-Re- §. 31.
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Von der Selbſthuͤlff, Repreſſalien, ꝛc.
§. 24.
Billig bedienet man ſich derer Repreſſalien
nicht eher, als biß alle guͤtliche Mittel verſuchet
worden ſeynd, aber nichts verfangen haben.
§. 25.
Auch nur zu Behuf ſeiner eigenen Untertha-
nen, nicht aber wohl eines Dritten.
*⁾ Vattel 3, 451.
*⁾ Abfaͤlle.
§. 26.
So dann muͤſſen die Repreſſalien nicht wei-
ter oder laͤnger gebrauchet werden, als ſich nach
Maaße der Forderung gebuͤhret.
§. 27.
Noch weniger muß man bey Repreſſalien
ſich Dinge zu Schulden kommen laſſen, die
ſelbſt im Krieg nicht erlaubt ſeynd.
§. 28.
Die, ſo ſich zu Repreſſalien wuͤrcklich ge-
brauchen laſſen wollen, muͤſſen von ihrem Sou-
verain darzu ſchrifftlich legitimirt ſeyn; ſonſt
werden ſie als Raͤuber behandelt.
§. 29.
Es gibt auch wohl geheime Repreſſalien, die
zwar von denen Souverainen herruͤhren, die es
aber doch nicht eingeſtehen wollen.
*⁾ Beyſpile.
§. 30.
Insgemein ziehen Repreſſalien Gegen-Re-
preſſalien nach ſich.
§. 31.
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