Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von der Selbsthülff, Repressalien, etc. das Recht, an welches er eine gerechte Ansprachzu haben glaubt, in Besiz nimmt, und sich mit seiner Macht bey solchem ergriffenen Besiz so lang selbst handhabt, biß der Streit etwa durch einen Vergleich beygeleget wird. §. 5. 3. Dahin kan auch gezählet werden, wann *) Vattel 2, 30. §. 6. Weil unabhängige Staaten keinen Richter §. 7. Doch sollte man billig auch zu der Selbst- §. 8. Es geschiehet mehrmalen, daß der andere §. 9. Eben so leicht kan aber auch daraus ein Retor-
Von der Selbſthuͤlff, Repreſſalien, ꝛc. das Recht, an welches er eine gerechte Anſprachzu haben glaubt, in Beſiz nimmt, und ſich mit ſeiner Macht bey ſolchem ergriffenen Beſiz ſo lang ſelbſt handhabt, biß der Streit etwa durch einen Vergleich beygeleget wird. §. 5. 3. Dahin kan auch gezaͤhlet werden, wann *) Vattel 2, 30. §. 6. Weil unabhaͤngige Staaten keinen Richter §. 7. Doch ſollte man billig auch zu der Selbſt- §. 8. Es geſchiehet mehrmalen, daß der andere §. 9. Eben ſo leicht kan aber auch daraus ein Retor-
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Von der Selbſthuͤlff, Repreſſalien, ꝛc.
das Recht, an welches er eine gerechte Anſprach
zu haben glaubt, in Beſiz nimmt, und ſich mit
ſeiner Macht bey ſolchem ergriffenen Beſiz ſo
lang ſelbſt handhabt, biß der Streit etwa durch
einen Vergleich beygeleget wird.
§. 5.
3. Dahin kan auch gezaͤhlet werden, wann
ein Souverain einen ihme beſchehenen Affront,
oder andere Beleidigung, ſelbſt raͤchet.
*⁾ Vattel 2, 30.
§. 6.
Weil unabhaͤngige Staaten keinen Richter
uͤber ſich haben, und zu einem Compromiß nicht
genoͤthiget werden koͤnnen; ſo iſt auch die Selbſt-
huͤlffe an und fuͤr ſich nicht ungerecht.
§. 7.
Doch ſollte man billig auch zu der Selbſt-
huͤlffe nicht eher ſchreiten, als biß die guͤtliche
Mittel zuvor vergeblich verſucht worden ſeynd.
§. 8.
Es geſchiehet mehrmalen, daß der andere
Theil ſich dabey beruhiget; mithin die Sache
keine weitere Folgen hat.
§. 9.
Eben ſo leicht kan aber auch daraus ein
Krieg entſtehen; deſſen Gerecht- oder Ungerech-
tigkeit man meiſtens an ſeinen Ort geſtellt ſeyn
laſſen muß.
Retor-
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