Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.17. Capitel. sonsten wider Recht und Billigkeit, gehandelthabe. §. 14. Dise Beschwerden werden entweder bey dem §. 15. Manchmalen lassen so dann Souverainen §. 16. Dises kan auch um so leichter geschehen, *) Vattel 2, 438. §. 17. Erfolget aber keine Genugthuung; so gehet Von Streitigkeiten. §. 18. Unter Streitigkeiten begreiffe ich hier alles §. 19. Die Gelegenheiten darzu seynd unzählig; und gesucht;
17. Capitel. ſonſten wider Recht und Billigkeit, gehandelthabe. §. 14. Diſe Beſchwerden werden entweder bey dem §. 15. Manchmalen laſſen ſo dann Souverainen §. 16. Diſes kan auch um ſo leichter geſchehen, *) Vattel 2, 438. §. 17. Erfolget aber keine Genugthuung; ſo gehet Von Streitigkeiten. §. 18. Unter Streitigkeiten begreiffe ich hier alles §. 19. Die Gelegenheiten darzu ſeynd unzaͤhlig; und geſucht;
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17. Capitel.
ſonſten wider Recht und Billigkeit, gehandelt
habe.
§. 14.
Diſe Beſchwerden werden entweder bey dem
Theil, uͤber den man ſich beſchweret, oder an
dritten Hoͤfen angebracht, oder bloß dem Publi-
co zur Beurtheilung vorgelegt.
§. 15.
Manchmalen laſſen ſo dann Souverainen
ſich gefallen, den ſich beſchwerenden Theil auf
eine hinlaͤngliche Art zufriden zu ſtellen.
§. 16.
Diſes kan auch um ſo leichter geſchehen,
wann die Beſchwerde nicht urſpruͤnglich von dem
Hof ſelber, ſondern von Bedienten deſſelbigen,
herruͤhret.
*⁾ Vattel 2, 438.
§. 17.
Erfolget aber keine Genugthuung; ſo gehet
es weiter, wie wir gleich jezo hoͤren werden.
Von Streitigkeiten.
§. 18.
Unter Streitigkeiten begreiffe ich hier alles
das, woruͤber eine Uneinigkeit zwiſchen Souve-
rainen entſtehen kan.
§. 19.
Die Gelegenheiten darzu ſeynd unzaͤhlig; und
bald mehr, bald weniger, zufaͤllig, oder hervor-
geſucht;
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