Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von Tractaten und Bündnissen, etc. gegen einen unter anderen Souverainen geschlos-senen Tractat. *) Spanischer Partage-Tractat; Sevili- scher Tractat. §. 45. Die Würckungen und der Erfolg eines sol- Anderer Einschliessung und Acceßion. §. 46. Die blosse Einschliessung anderer Machten §. 47. Oeffters werden aber auch noch andere §. 48. Solchen Falles kommt es meistens auf der- Der Tractaten Verbindlichkeit. §. 49. Betrug und List machen einen Tractat zwar nich-
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc. gegen einen unter anderen Souverainen geſchloſ-ſenen Tractat. *) Spaniſcher Partage-Tractat; Sevili- ſcher Tractat. §. 45. Die Wuͤrckungen und der Erfolg eines ſol- Anderer Einſchlieſſung und Acceßion. §. 46. Die bloſſe Einſchlieſſung anderer Machten §. 47. Oeffters werden aber auch noch andere §. 48. Solchen Falles kommt es meiſtens auf der- Der Tractaten Verbindlichkeit. §. 49. Betrug und Liſt machen einen Tractat zwar nich-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0215" n="203"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.</hi></fw><lb/> gegen einen unter anderen Souverainen geſchloſ-<lb/> ſenen Tractat.</p><lb/> <note place="end" n="*)">Spaniſcher Partage-Tractat; Sevili-<lb/> ſcher Tractat.</note> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 45.</head><lb/> <p>Die Wuͤrckungen und der Erfolg eines ſol-<lb/> chen Widerſpruchs aber ſeynd gar ſehr verſchi-<lb/> den: Und da die Intereſſenten keinen Richter<lb/> auf Erden haben, behaͤlt gemeiniglich der Staͤr-<lb/> ckere Recht, oder man vergleicht ſich endlich,<lb/> ſo gut man kan.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Anderer Einſchlieſſung und Acceßion.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§. 46.</head><lb/> <p>Die bloſſe Einſchlieſſung anderer Machten<lb/> in errichtete Tractaten hat nicht vil auf ſich.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 47.</head><lb/> <p>Oeffters werden aber auch noch andere<lb/> Souverainen eingeladen, einem Tractat beyzu-<lb/> tretten.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 48.</head><lb/> <p>Solchen Falles kommt es meiſtens auf der-<lb/> ſelben freye Willkuͤhr an: Ob und unter was<lb/> fuͤr Bedingungen ſie dem Anſuchen ſtatt geben<lb/> wollen, oder nicht?</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#fr">Der Tractaten Verbindlichkeit.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§. 49.</head><lb/> <p>Betrug und Liſt machen einen Tractat zwar<lb/> <fw place="bottom" type="catch">nich-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [203/0215]
Von Tractaten und Buͤndniſſen, ꝛc.
gegen einen unter anderen Souverainen geſchloſ-
ſenen Tractat.
*⁾ Spaniſcher Partage-Tractat; Sevili-
ſcher Tractat.
§. 45.
Die Wuͤrckungen und der Erfolg eines ſol-
chen Widerſpruchs aber ſeynd gar ſehr verſchi-
den: Und da die Intereſſenten keinen Richter
auf Erden haben, behaͤlt gemeiniglich der Staͤr-
ckere Recht, oder man vergleicht ſich endlich,
ſo gut man kan.
Anderer Einſchlieſſung und Acceßion.
§. 46.
Die bloſſe Einſchlieſſung anderer Machten
in errichtete Tractaten hat nicht vil auf ſich.
§. 47.
Oeffters werden aber auch noch andere
Souverainen eingeladen, einem Tractat beyzu-
tretten.
§. 48.
Solchen Falles kommt es meiſtens auf der-
ſelben freye Willkuͤhr an: Ob und unter was
fuͤr Bedingungen ſie dem Anſuchen ſtatt geben
wollen, oder nicht?
Der Tractaten Verbindlichkeit.
§. 49.
Betrug und Liſt machen einen Tractat zwar
nich-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |