Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.16. Capitel. §. 39. Die Ratification muß unbedingt und nicht *) Abfälle. §. 40. Die meiste Tractaten werden gleich nach ih- *) Ausnahmen. §. 41. Aus anderen hingegen wird offt lange Zeit *) Vile Beyspile. §. 42. Ordentlicher Weise hat kein Souverain dem §. 43. Wann aber ein Tractat einem dritten Sou- *) Vattel 3, 135. §. 44. Zuweilen protestiret dahero ein dritter Hof gegen
16. Capitel. §. 39. Die Ratification muß unbedingt und nicht *) Abfaͤlle. §. 40. Die meiſte Tractaten werden gleich nach ih- *) Ausnahmen. §. 41. Aus anderen hingegen wird offt lange Zeit *) Vile Beyſpile. §. 42. Ordentlicher Weiſe hat kein Souverain dem §. 43. Wann aber ein Tractat einem dritten Sou- *) Vattel 3, 135. §. 44. Zuweilen proteſtiret dahero ein dritter Hof gegen
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16. Capitel.
§. 39.
Die Ratification muß unbedingt und nicht
zweydeutig geſchehen.
*⁾ Abfaͤlle.
§. 40.
Die meiſte Tractaten werden gleich nach ih-
rem Schluß bekannt gemacht, auch wohl denen
freundſchafftlichen Nationen mitgetheilt; we-
nigſtens ſo vil nicht die geheime Articul betrifft.
*⁾ Ausnahmen.
§. 41.
Aus anderen hingegen wird offt lange Zeit
ein groſſes Geheimniß gemacht; bis ſie etwa
zulezt doch auch, entweder dem Publico ſelbſt,
oder doch gewiſſen Hoͤfen, zur Wiſſenſchafft
gelangen.
*⁾ Vile Beyſpile.
§. 42.
Ordentlicher Weiſe hat kein Souverain dem
andern wegen Schlieſſung einiger Arten von
Tractaten mit dritten Machten etwas einzu-
reden:
§. 43.
Wann aber ein Tractat einem dritten Sou-
verain un- oder mittelbar zum Nachtheil ge-
reicht, kan er auf ein- oder andere Weiſe es
ahnden, und ſich Genugthuung verſchaffen.
*⁾ Vattel 3, 135.
§. 44.
Zuweilen proteſtiret dahero ein dritter Hof
gegen
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