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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.

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Von Landen und Meeren.
§. 11.

Eine freywillige Abtrettung eines unabhän-
gigen Landes an einen anderen Staat ist etwas
sehr seltenes; doch nicht ohne alles Beyspil.

*) Corsica.
§. 12.

Vertauschungen einiger kleinen Stücke gegen
einander kommen zwar wohl auch vor: Aber
ebenfalls gar selten.

*) Franckreich und Teutschland.
§. 13.

Und noch seltener ganzer unabhängiger
Staaten.

*) Sicilien gegen Sardinien.
§. 14.

Versezungen eines ganzen unabhängigen
Landes, oder eines Stücks davon, kommen
ebenfalls selten vor.

*) Elbingen; Corsica.

Es können auch leicht Streitigkeiten daraus
entstehen.

*) Vattel 2, 310.


Gränzsachen.
§. 15.

Vile Souverainen von Europa haben mit
ihren Nachbarn Gränzstreitigkeiten; welche bald
mehr bald weniger zu bedeuten haben.

*) Ausw. St. Recht, S. 42. 368.
§. 16.
J 2
Von Landen und Meeren.
§. 11.

Eine freywillige Abtrettung eines unabhaͤn-
gigen Landes an einen anderen Staat iſt etwas
ſehr ſeltenes; doch nicht ohne alles Beyſpil.

*) Corſica.
§. 12.

Vertauſchungen einiger kleinen Stuͤcke gegen
einander kommen zwar wohl auch vor: Aber
ebenfalls gar ſelten.

*) Franckreich und Teutſchland.
§. 13.

Und noch ſeltener ganzer unabhaͤngiger
Staaten.

*) Sicilien gegen Sardinien.
§. 14.

Verſezungen eines ganzen unabhaͤngigen
Landes, oder eines Stuͤcks davon, kommen
ebenfalls ſelten vor.

*) Elbingen; Corſica.

Es koͤnnen auch leicht Streitigkeiten daraus
entſtehen.

*) Vattel 2, 310.


Graͤnzſachen.
§. 15.

Vile Souverainen von Europa haben mit
ihren Nachbarn Graͤnzſtreitigkeiten; welche bald
mehr bald weniger zu bedeuten haben.

*) Ausw. St. Recht, S. 42. 368.
§. 16.
J 2
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[131/0143] Von Landen und Meeren. §. 11. Eine freywillige Abtrettung eines unabhaͤn- gigen Landes an einen anderen Staat iſt etwas ſehr ſeltenes; doch nicht ohne alles Beyſpil. *⁾ Corſica. §. 12. Vertauſchungen einiger kleinen Stuͤcke gegen einander kommen zwar wohl auch vor: Aber ebenfalls gar ſelten. *⁾ Franckreich und Teutſchland. §. 13. Und noch ſeltener ganzer unabhaͤngiger Staaten. *⁾ Sicilien gegen Sardinien. §. 14. Verſezungen eines ganzen unabhaͤngigen Landes, oder eines Stuͤcks davon, kommen ebenfalls ſelten vor. *⁾ Elbingen; Corſica. Es koͤnnen auch leicht Streitigkeiten daraus entſtehen. *⁾ Vattel 2, 310. Graͤnzſachen. §. 15. Vile Souverainen von Europa haben mit ihren Nachbarn Graͤnzſtreitigkeiten; welche bald mehr bald weniger zu bedeuten haben. *⁾ Ausw. St. Recht, S. 42. 368. §. 16. J 2

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Zitationshilfe: Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/143>, abgerufen am 21.11.2024.