Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.Von Gesandtschafften. unangenehmen Gesandtens sezt es zuweilenStreit. *) von Vattel 3, 512. §. 245. Es verreiset auch wohl ein Gesandter, in §. 246. Die Zurückberuffung geschiehet durch ein §. 247. Dises wird so dann in einer sich ausgebete- Zuweilen dabey zugleich auch der neue Ge- §. 248. Darauf erhält der abgehende Gesandte ein Welches er zuweilen, wann es nicht gut §. 249. Ein Paß zur Rückreise ist nicht nöthig, §. 250. H 4
Von Geſandtſchafften. unangenehmen Geſandtens ſezt es zuweilenStreit. *) von Vattel 3, 512. §. 245. Es verreiſet auch wohl ein Geſandter, in §. 246. Die Zuruͤckberuffung geſchiehet durch ein §. 247. Diſes wird ſo dann in einer ſich ausgebete- Zuweilen dabey zugleich auch der neue Ge- §. 248. Darauf erhaͤlt der abgehende Geſandte ein Welches er zuweilen, wann es nicht gut §. 249. Ein Paß zur Ruͤckreiſe iſt nicht noͤthig, §. 250. H 4
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Von Geſandtſchafften.
unangenehmen Geſandtens ſezt es zuweilen
Streit.
*⁾ von Vattel 3, 512.
§. 245.
Es verreiſet auch wohl ein Geſandter, in
Hoffnung, oder unter dem Vorgeben, daß er
wieder kommen werde, uͤberſchickt aber hernach
ſein Abberuffungs-Schreiben, nimmt ſchrifft-
lich Abſchid, erhaͤlt ſein Recreditiv nachgeſchickt,
ſo auch reſp. das Praͤſent.
§. 246.
Die Zuruͤckberuffung geſchiehet durch ein
Rappelſchreiben an den Herrn, oder Staat,
bey dem ſich der Geſandte bißhero befunden hat.
§. 247.
Diſes wird ſo dann in einer ſich ausgebete-
nen und verſtatteten Abſchids-Audienz uͤber-
geben:
Zuweilen dabey zugleich auch der neue Ge-
ſandte dem Souverain ꝛc. vorgeſtellt.
§. 248.
Darauf erhaͤlt der abgehende Geſandte ein
Recreditiv an ſeinen Principalen:
Welches er zuweilen, wann es nicht gut
fuͤr ihn lautet, nicht annimmt.
§. 249.
Ein Paß zur Ruͤckreiſe iſt nicht noͤthig,
aber raͤthlich.
§. 250.
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