Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.1. Staatsgeschichte. § 107. 1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeschichte. Die Darstellung des geschichtlichen Herganges des Lebens 1. Die innere Staatsgeschichte läßt sich in sehr ver- 1. Staatsgeſchichte. § 107. 1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeſchichte. Die Darſtellung des geſchichtlichen Herganges des Lebens 1. Die innere Staatsgeſchichte läßt ſich in ſehr ver- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0730" n="[716]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">1.<lb/><hi rendition="#g">Staatsgeſchichte</hi>.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>§ 107.<lb/><hi rendition="#b">1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeſchichte.</hi></head><lb/> <p>Die Darſtellung des geſchichtlichen Herganges des Lebens<lb/> der Menſchen im Staate zerfällt in zwei Haupttheile: in die<lb/> Geſchichte des <hi rendition="#g">inneren</hi> Staatslebens der verſchiedenen Völker;<lb/> und in die Geſchichte des gegenſeitigen Einwirkens coexiſtiren-<lb/> der Staaten, d. h. in die Geſchichte der <hi rendition="#g">Staatenſyſteme</hi> <hi rendition="#sup">1</hi>).</p><lb/> <p>1. Die <hi rendition="#g">innere</hi> Staatsgeſchichte läßt ſich in ſehr ver-<lb/> ſchiedenem Umfange auffaſſen und darſtellen. — Vor Allem in<lb/><hi rendition="#g">welthiſtoriſcher</hi> Auffaſſung, wobei denn aber ſogleich wie-<lb/> der eine doppelte Behandlung möglich iſt. Entweder wird, und<lb/> es mag dies als das Jedeal gelten, die Entwicklung des ſtaat-<lb/> lichen Lebens aller geſittigten Völker von den erſten Anfängen<lb/> beglaubigter Geſchichte an gegeben, und alſo ein vollſtändiges<lb/> Bild dieſer Seite der geſammten Menſchheitsgeſchichte gewonnen.<lb/> Oder aber kann auch nur ein kürzerer Theil der Geſchichte<lb/> zum Gegenſtande genommen werden, dieſer dann aber wieder<lb/> in vollſtändiger Umſpannung aller in dieſen Abſchnitt fallenden<lb/> Staaten, ihrer Einrichtungen und Begebenheiten. In beiden<lb/> Fällen iſt es Aufgabe der hiſtoriſchen Kunſt und eines richtigen Ein-<lb/> blickes in die verſchiedenen Haupt- und Nebenarten des Staats-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[716]/0730]
1.
Staatsgeſchichte.
§ 107.
1. Umfang und Eintheilung der Staatsgeſchichte.
Die Darſtellung des geſchichtlichen Herganges des Lebens
der Menſchen im Staate zerfällt in zwei Haupttheile: in die
Geſchichte des inneren Staatslebens der verſchiedenen Völker;
und in die Geſchichte des gegenſeitigen Einwirkens coexiſtiren-
der Staaten, d. h. in die Geſchichte der Staatenſyſteme 1).
1. Die innere Staatsgeſchichte läßt ſich in ſehr ver-
ſchiedenem Umfange auffaſſen und darſtellen. — Vor Allem in
welthiſtoriſcher Auffaſſung, wobei denn aber ſogleich wie-
der eine doppelte Behandlung möglich iſt. Entweder wird, und
es mag dies als das Jedeal gelten, die Entwicklung des ſtaat-
lichen Lebens aller geſittigten Völker von den erſten Anfängen
beglaubigter Geſchichte an gegeben, und alſo ein vollſtändiges
Bild dieſer Seite der geſammten Menſchheitsgeſchichte gewonnen.
Oder aber kann auch nur ein kürzerer Theil der Geſchichte
zum Gegenſtande genommen werden, dieſer dann aber wieder
in vollſtändiger Umſpannung aller in dieſen Abſchnitt fallenden
Staaten, ihrer Einrichtungen und Begebenheiten. In beiden
Fällen iſt es Aufgabe der hiſtoriſchen Kunſt und eines richtigen Ein-
blickes in die verſchiedenen Haupt- und Nebenarten des Staats-
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