erlegen, und wenn das Gehölze verhauen ist, ihrer Be- handung verlustig seyn; dagegen aber wollen Wir ihnen auch das nöthige Bauholz, so viel davon auf der Wehr vorhanden, wenn sie sich darum gehörig melden, ohne Aufenthalt gegen eine billige Gebühr für die Bemühung des Anweisers auszeichnen und anweisen lassen, und wenn durch einen Windsturm auf einmal so viel Holz umge- stürzet würde, daß es in der Haushaltung nicht nothwen- dig gebraucht, sondern mehrstbietend verkauft werden könnte, das daraus gelösete Geld mit ihnen theilen.
Schließlich verwürken dieselben den Hof und ihr daran habendes Behandungsrecht, jedoch nicht anders als auf gerichtliches Erkenntniß, wenn sie etwas davon verkaufen, vertauschen, versetzen, oder auf andere Art veräussern und verbringen, denselben nicht in redlicher Besserung erhalten, das Holz verhauen und sich durch eine schlechte Wirthschaft oder viele persönliche Schulden, ausser Stand setzen, demselben gehörig vorzustehen, und was dem Hofe obliegt, auszurichten.
LXV. Formular des hiebey ertheilten Freybriefes.
GEORG der dritte, von Gottes Gnaden, König von Großbritannien, Frankreich und Jrrland, Be- schützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig und Lü- neburg, des Heil. Röm. Reichs Erz-Schatzmeister und Churfürst etc. etc.
Urkun-
Formular eines neuen Colonatcontrakts.
erlegen, und wenn das Gehoͤlze verhauen iſt, ihrer Be- handung verluſtig ſeyn; dagegen aber wollen Wir ihnen auch das noͤthige Bauholz, ſo viel davon auf der Wehr vorhanden, wenn ſie ſich darum gehoͤrig melden, ohne Aufenthalt gegen eine billige Gebuͤhr fuͤr die Bemuͤhung des Anweiſers auszeichnen und anweiſen laſſen, und wenn durch einen Windſturm auf einmal ſo viel Holz umge- ſtuͤrzet wuͤrde, daß es in der Haushaltung nicht nothwen- dig gebraucht, ſondern mehrſtbietend verkauft werden koͤnnte, das daraus geloͤſete Geld mit ihnen theilen.
Schließlich verwuͤrken dieſelben den Hof und ihr daran habendes Behandungsrecht, jedoch nicht anders als auf gerichtliches Erkenntniß, wenn ſie etwas davon verkaufen, vertauſchen, verſetzen, oder auf andere Art veraͤuſſern und verbringen, denſelben nicht in redlicher Beſſerung erhalten, das Holz verhauen und ſich durch eine ſchlechte Wirthſchaft oder viele perſoͤnliche Schulden, auſſer Stand ſetzen, demſelben gehoͤrig vorzuſtehen, und was dem Hofe obliegt, auszurichten.
LXV. Formular des hiebey ertheilten Freybriefes.
GEORG der dritte, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Großbritannien, Frankreich und Jrrland, Be- ſchuͤtzer des Glaubens, Herzog zu Braunſchweig und Luͤ- neburg, des Heil. Roͤm. Reichs Erz-Schatzmeiſter und Churfuͤrſt ꝛc. ꝛc.
Urkun-
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Formular eines neuen Colonatcontrakts.
erlegen, und wenn das Gehoͤlze verhauen iſt, ihrer Be-
handung verluſtig ſeyn; dagegen aber wollen Wir ihnen
auch das noͤthige Bauholz, ſo viel davon auf der Wehr
vorhanden, wenn ſie ſich darum gehoͤrig melden, ohne
Aufenthalt gegen eine billige Gebuͤhr fuͤr die Bemuͤhung
des Anweiſers auszeichnen und anweiſen laſſen, und wenn
durch einen Windſturm auf einmal ſo viel Holz umge-
ſtuͤrzet wuͤrde, daß es in der Haushaltung nicht nothwen-
dig gebraucht, ſondern mehrſtbietend verkauft werden
koͤnnte, das daraus geloͤſete Geld mit ihnen theilen.
Schließlich verwuͤrken dieſelben den Hof und ihr
daran habendes Behandungsrecht, jedoch nicht anders
als auf gerichtliches Erkenntniß, wenn ſie etwas davon
verkaufen, vertauſchen, verſetzen, oder auf andere Art
veraͤuſſern und verbringen, denſelben nicht in redlicher
Beſſerung erhalten, das Holz verhauen und ſich durch
eine ſchlechte Wirthſchaft oder viele perſoͤnliche Schulden,
auſſer Stand ſetzen, demſelben gehoͤrig vorzuſtehen, und
was dem Hofe obliegt, auszurichten.
LXV.
Formular des hiebey ertheilten Freybriefes.
GEORG der dritte, von Gottes Gnaden, Koͤnig
von Großbritannien, Frankreich und Jrrland, Be-
ſchuͤtzer des Glaubens, Herzog zu Braunſchweig und Luͤ-
neburg, des Heil. Roͤm. Reichs Erz-Schatzmeiſter und
Churfuͤrſt ꝛc. ꝛc.
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/359>, abgerufen am 22.02.2025.
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