Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Hofesherrn nicht überlassen werden. Hälfte zum Weinkauf, und die übrige Hälfte wäre für dieGläubiger. Allein es ist dieses nur ein Vorschlag, wogegen ein an- LXIV. Betrachtungen über die Abäusserungs- oder Abmeyerungsursachen. Es ist schon lange eine allgemeine Klage der Gutsherrn gemei- X 2
Hofesherrn nicht uͤberlaſſen werden. Haͤlfte zum Weinkauf, und die uͤbrige Haͤlfte waͤre fuͤr dieGlaͤubiger. Allein es iſt dieſes nur ein Vorſchlag, wogegen ein an- LXIV. Betrachtungen uͤber die Abaͤuſſerungs- oder Abmeyerungsurſachen. Es iſt ſchon lange eine allgemeine Klage der Gutsherrn gemei- X 2
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Hofesherrn nicht uͤberlaſſen werden.
Haͤlfte zum Weinkauf, und die uͤbrige Haͤlfte waͤre fuͤr die
Glaͤubiger.
Allein es iſt dieſes nur ein Vorſchlag, wogegen ein an-
drer leicht neue Bedenklichkeiten, beſonders, wenn man
erſt fragen wuͤrde: worinn die Beſſerung beſtehe? vorbrin-
gen wird. Mein heutiger Wunſch wird indeſſen erfuͤllet,
wenn man nur uͤberzeugt wird, daß das Ziel was man
ſucht, ſo leicht nicht zu erreichen ſey, wie viele wohl glau-
ben moͤgen.
LXIV.
Betrachtungen uͤber die Abaͤuſſerungs-
oder Abmeyerungsurſachen.
Es iſt ſchon lange eine allgemeine Klage der Gutsherrn
geweſen, daß ſie viele ſchlechte und liederliche Wirthe
auf ihren Hoͤfen dulden muͤßten, weil ihnen die Richter zu
viele Schwierigkeit machten, wenn ſie ſolche davon ſetzen,
oder wie man hier ſagt, abaͤuſſern wollten. Man glaubte
zwar derſelben durch die Eigenthumsordnung voͤllig abzu-
helfen, indem man die Faͤlle, worinn eine Abaͤuſſerung ſtatt
finden ſollte, namentlich beſtimmte, und den Richter an-
wies ohne alle Weitlaͤuftigkeit zu verfahren. Allein die Kla-
ge iſt immer noch dieſelbe, es ſey nun, daß der Menſchen
Witz, deſſen Erfindungen in allen Handlungen ſo buͤndig
ausgeſchloſſen werden, immer noch eine Luͤcke findet, wo-
durch er ſeinem alten Lehrmeiſter das: On ne penſe jamais
à tout zuruft; oder daß der Geſetzgeber die Urſachen der
Abaͤuſſerung (weil von zween Perſonen, die ſich des nemli-
chen Verbrechens ſchuldig machen, die eine oft Mitleid,
die andre aber eine ſtrengere Strafe verdienet) nicht zu all-
gemei-
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