tragen, auch ohne Hülfe brennen. Die schatzbaren Unter- thanen sind unverbunden, ihnen mit ihren Feuergeräthschaf- ten zu dienen.
Und wie köunen Sie einen Eingrif der Beamte in Privatmarken fürchten? Diese müssen doch erst die Kirch- spielsleute versammlen, und sie befragen, ob sie die Feuer- geräthschaften aus der Mark, oder aus der Bauerschaft zu nehmen wünschen. Erwählen sie das erstere: so verweiset sie der Beamte zu ihrem Holzgrafen; und kommen sie da- her fruchtlos zurück, oder bringen das Geld aus der Mark mit, so macht der Beamte im ersten Fall diese Policeyan- stalt aus der Kirchspielsrechnung, und im letztern sieht er zu, daß die Gelder recht angewandt und alle Absichten der Verordnung gemäs erreichet werden. Anders kann die Sache mit Ordnung nicht geschehen. Dies ist der Inhalt der Verordnung, und wer kann oder wird bey den löblich- sten und billigsten Absichten vermuthen, daß es darauf an- gesehen sey, die Holzgrafen den Beamten zu unterwerfen?
Ich erwarte die hundert Ducaten und bin
XLIV. Von besserer Einrichtung des Laufs der Steckbriefe.
Die Verschiedenheit der Territorien im westphälischen Kreise hält die gemeine Kreisbestellung oft sehr auf. Wir haben aber doch noch im letztern Kriege ihren Nutzen gesehen, wenn ohne Rücksicht auf jene Verschiedenheit die Bestellungen der Armee in einer Kette fortliefen. Von Stunden zu Stunden waren Ordonnanzen, und die Befehle
durch-
Von beſſerer Einrichtung
tragen, auch ohne Huͤlfe brennen. Die ſchatzbaren Unter- thanen ſind unverbunden, ihnen mit ihren Feuergeraͤthſchaf- ten zu dienen.
Und wie koͤunen Sie einen Eingrif der Beamte in Privatmarken fuͤrchten? Dieſe muͤſſen doch erſt die Kirch- ſpielsleute verſammlen, und ſie befragen, ob ſie die Feuer- geraͤthſchaften aus der Mark, oder aus der Bauerſchaft zu nehmen wuͤnſchen. Erwaͤhlen ſie das erſtere: ſo verweiſet ſie der Beamte zu ihrem Holzgrafen; und kommen ſie da- her fruchtlos zuruͤck, oder bringen das Geld aus der Mark mit, ſo macht der Beamte im erſten Fall dieſe Policeyan- ſtalt aus der Kirchſpielsrechnung, und im letztern ſieht er zu, daß die Gelder recht angewandt und alle Abſichten der Verordnung gemaͤs erreichet werden. Anders kann die Sache mit Ordnung nicht geſchehen. Dies iſt der Inhalt der Verordnung, und wer kann oder wird bey den loͤblich- ſten und billigſten Abſichten vermuthen, daß es darauf an- geſehen ſey, die Holzgrafen den Beamten zu unterwerfen?
Ich erwarte die hundert Ducaten und bin
XLIV. Von beſſerer Einrichtung des Laufs der Steckbriefe.
Die Verſchiedenheit der Territorien im weſtphaͤliſchen Kreiſe haͤlt die gemeine Kreisbeſtellung oft ſehr auf. Wir haben aber doch noch im letztern Kriege ihren Nutzen geſehen, wenn ohne Ruͤckſicht auf jene Verſchiedenheit die Beſtellungen der Armee in einer Kette fortliefen. Von Stunden zu Stunden waren Ordonnanzen, und die Befehle
durch-
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Von beſſerer Einrichtung
tragen, auch ohne Huͤlfe brennen. Die ſchatzbaren Unter-
thanen ſind unverbunden, ihnen mit ihren Feuergeraͤthſchaf-
ten zu dienen.
Und wie koͤunen Sie einen Eingrif der Beamte in
Privatmarken fuͤrchten? Dieſe muͤſſen doch erſt die Kirch-
ſpielsleute verſammlen, und ſie befragen, ob ſie die Feuer-
geraͤthſchaften aus der Mark, oder aus der Bauerſchaft zu
nehmen wuͤnſchen. Erwaͤhlen ſie das erſtere: ſo verweiſet
ſie der Beamte zu ihrem Holzgrafen; und kommen ſie da-
her fruchtlos zuruͤck, oder bringen das Geld aus der Mark
mit, ſo macht der Beamte im erſten Fall dieſe Policeyan-
ſtalt aus der Kirchſpielsrechnung, und im letztern ſieht er
zu, daß die Gelder recht angewandt und alle Abſichten der
Verordnung gemaͤs erreichet werden. Anders kann die
Sache mit Ordnung nicht geſchehen. Dies iſt der Inhalt
der Verordnung, und wer kann oder wird bey den loͤblich-
ſten und billigſten Abſichten vermuthen, daß es darauf an-
geſehen ſey, die Holzgrafen den Beamten zu unterwerfen?
Ich erwarte die hundert Ducaten und bin
XLIV.
Von beſſerer Einrichtung des Laufs
der Steckbriefe.
Die Verſchiedenheit der Territorien im weſtphaͤliſchen
Kreiſe haͤlt die gemeine Kreisbeſtellung oft ſehr auf.
Wir haben aber doch noch im letztern Kriege ihren Nutzen
geſehen, wenn ohne Ruͤckſicht auf jene Verſchiedenheit die
Beſtellungen der Armee in einer Kette fortliefen. Von
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]
Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und vermehrte Auflage“ des 3. Teils von Justus Mösers „Patriotischen Phantasien“ zur Digitalisierung ausgewählt. Sie erschien 1778, also im selben Jahr wie die Erstauflage dieses Bandes, und ist bis S. 260 seitenidentisch mit dieser. Die Abschnitte LX („Gedanken über den westphälischen Leibeigenthum“) bis LXVIII („Gedanken über den Stillestand der Leibeignen“) sind Ergänzungen gegenüber der ersten Auflage.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/178>, abgerufen am 03.03.2025.
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