Uniform für das weibliche Geschlecht fallen: so befahl sie ihm zu schweigen.
XII. Nachschrift.
Wie ich vor drey Jahren die vorhergehende Declamation entwarf, dachte ich noch nicht daran, daß man in Schwe- den auf gleiche Gedanken fallen würde. Man scheint aber doch noch weit von dem rechten Punkte entfernt zu seyn, da man die Möglichkeit der Sache aus den Gründen bezweifelt, welche ehedem von uns in dem 24. Stück des ersten Theils gegen eine Kleiderordnung angeführet worden. Diese Gründe behalten allemal ihr Gewicht, erheben aber gegen eine Nationaluniform nichts, wenn überall dem ersten Mann von jeder Uniform, so wie hier vorgeschlagen, die gebührende Ehre wiederfährt; wenn ein Landesherr das erste Stück von dem Ochsen auf seine Tafel bringen läßt, der für das Volk gebraten wird; wenn er sich bisweilen ein Commißbrod oder eine Hospitalsuppe vor- setzen läßt, um die Kost seiner Söldner zu ehren; oder ein türkischer Bassa sich täglich die Löhnung eines Janitscharen auszahlen läßt, um zu zeigen, daß er an der Ehre der Gemei- nen Theil nehme.
Der ganze geistliche Stand, welcher eine schwarze Uniform trägt, bleibt allemal sattsam gehoben, wenn der Generalsuper- indent bey Hofe zugelassen wird, und eine seinem Range ge- mäße Ehre und Achtung genießet. Der Bürgerstand ist alle- mal geehrt, wenn ihr erster Mann, als der Bürgermeister, einen gleichen Vorzug erhält; und eben so könnte die Kauf-
mann-
Nachſchrift.
Uniform fuͤr das weibliche Geſchlecht fallen: ſo befahl ſie ihm zu ſchweigen.
XII. Nachſchrift.
Wie ich vor drey Jahren die vorhergehende Declamation entwarf, dachte ich noch nicht daran, daß man in Schwe- den auf gleiche Gedanken fallen wuͤrde. Man ſcheint aber doch noch weit von dem rechten Punkte entfernt zu ſeyn, da man die Moͤglichkeit der Sache aus den Gruͤnden bezweifelt, welche ehedem von uns in dem 24. Stuͤck des erſten Theils gegen eine Kleiderordnung angefuͤhret worden. Dieſe Gruͤnde behalten allemal ihr Gewicht, erheben aber gegen eine Nationaluniform nichts, wenn überall dem erſten Mann von jeder Uniform, ſo wie hier vorgeſchlagen, die gebuͤhrende Ehre wiederfaͤhrt; wenn ein Landesherr das erſte Stuͤck von dem Ochſen auf ſeine Tafel bringen laͤßt, der fuͤr das Volk gebraten wird; wenn er ſich bisweilen ein Commißbrod oder eine Hoſpitalſuppe vor- ſetzen laͤßt, um die Koſt ſeiner Soͤldner zu ehren; oder ein tuͤrkiſcher Baſſa ſich taͤglich die Loͤhnung eines Janitſcharen auszahlen laͤßt, um zu zeigen, daß er an der Ehre der Gemei- nen Theil nehme.
Der ganze geiſtliche Stand, welcher eine ſchwarze Uniform traͤgt, bleibt allemal ſattſam gehoben, wenn der Generalſuper- indent bey Hofe zugelaſſen wird, und eine ſeinem Range ge- maͤße Ehre und Achtung genießet. Der Buͤrgerſtand iſt alle- mal geehrt, wenn ihr erſter Mann, als der Buͤrgermeiſter, einen gleichen Vorzug erhaͤlt; und eben ſo koͤnnte die Kauf-
mann-
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Nachſchrift.
Uniform fuͤr das weibliche Geſchlecht fallen: ſo befahl ſie ihm
zu ſchweigen.
XII.
Nachſchrift.
Wie ich vor drey Jahren die vorhergehende Declamation
entwarf, dachte ich noch nicht daran, daß man in Schwe-
den auf gleiche Gedanken fallen wuͤrde. Man ſcheint aber doch
noch weit von dem rechten Punkte entfernt zu ſeyn, da man
die Moͤglichkeit der Sache aus den Gruͤnden bezweifelt, welche
ehedem von uns in dem 24. Stuͤck des erſten Theils gegen eine
Kleiderordnung angefuͤhret worden. Dieſe Gruͤnde behalten
allemal ihr Gewicht, erheben aber gegen eine Nationaluniform
nichts, wenn überall dem erſten Mann von jeder Uniform,
ſo wie hier vorgeſchlagen, die gebuͤhrende Ehre wiederfaͤhrt;
wenn ein Landesherr das erſte Stuͤck von dem Ochſen auf ſeine
Tafel bringen laͤßt, der fuͤr das Volk gebraten wird; wenn er
ſich bisweilen ein Commißbrod oder eine Hoſpitalſuppe vor-
ſetzen laͤßt, um die Koſt ſeiner Soͤldner zu ehren; oder ein
tuͤrkiſcher Baſſa ſich taͤglich die Loͤhnung eines Janitſcharen
auszahlen laͤßt, um zu zeigen, daß er an der Ehre der Gemei-
nen Theil nehme.
Der ganze geiſtliche Stand, welcher eine ſchwarze Uniform
traͤgt, bleibt allemal ſattſam gehoben, wenn der Generalſuper-
indent bey Hofe zugelaſſen wird, und eine ſeinem Range ge-
maͤße Ehre und Achtung genießet. Der Buͤrgerſtand iſt alle-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/88>, abgerufen am 21.11.2024.
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