Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.Der Friedensadvocat. aber erst von verschiedenen Seiten betrachtet; und hernächsteine Entscheidung erwählet werde, worinn sich das aequum et bonum vereiniget. Mancher der sonst einmahl seine Meinung entworfen und seine Mühe daran gewandt, mögte vielleicht zu keiner Abänderung zu bringen seyn, der vorher leicht seine Meinung geändert und einen andern Faden er- wählet hätte. Daher es mir sehr nöthig zu seyn scheinet, daß jeder abzuhandelnder Rechtsfall erst angesagt, dann er- wogen, und darauf endlich schriftlich entworfen werde. Wenn eine solch Arbeit sich auch nur bloß auf die Mark- LIV. Der Friedensadvocat. In einer gewissen deutschen Provinz finden sich Krieges- dens-
Der Friedensadvocat. aber erſt von verſchiedenen Seiten betrachtet; und hernaͤchſteine Entſcheidung erwaͤhlet werde, worinn ſich das æquum et bonum vereiniget. Mancher der ſonſt einmahl ſeine Meinung entworfen und ſeine Muͤhe daran gewandt, moͤgte vielleicht zu keiner Abaͤnderung zu bringen ſeyn, der vorher leicht ſeine Meinung geaͤndert und einen andern Faden er- waͤhlet haͤtte. Daher es mir ſehr noͤthig zu ſeyn ſcheinet, daß jeder abzuhandelnder Rechtsfall erſt angeſagt, dann er- wogen, und darauf endlich ſchriftlich entworfen werde. Wenn eine ſolch Arbeit ſich auch nur bloß auf die Mark- LIV. Der Friedensadvocat. In einer gewiſſen deutſchen Provinz finden ſich Krieges- dens-
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Der Friedensadvocat.
aber erſt von verſchiedenen Seiten betrachtet; und hernaͤchſt
eine Entſcheidung erwaͤhlet werde, worinn ſich das æquum
et bonum vereiniget. Mancher der ſonſt einmahl ſeine
Meinung entworfen und ſeine Muͤhe daran gewandt, moͤgte
vielleicht zu keiner Abaͤnderung zu bringen ſeyn, der vorher
leicht ſeine Meinung geaͤndert und einen andern Faden er-
waͤhlet haͤtte. Daher es mir ſehr noͤthig zu ſeyn ſcheinet,
daß jeder abzuhandelnder Rechtsfall erſt angeſagt, dann er-
wogen, und darauf endlich ſchriftlich entworfen werde.
Wenn eine ſolch Arbeit ſich auch nur bloß auf die Mark-
und Eigenthumsrechte erſtreckte; denn in buͤrgerlichen und
ſtaͤdtiſchen Sachen ſehlt es ſo ſehr nicht: ſo wuͤrde dieſes was
jene beyden Artikel betrift, in wenigen Jahren ein ziemlich
vollſtaͤndiges Landrecht geben, und dem philoſophiſchen Geiſte
der mit der Zeit alle Falten ausglaͤttet und alles zum Vor-
theil erwaͤhlter Theorien einfoͤrmig macht, damit aber Frey-
heit und Eigenthum untergraͤbt, das maͤchtigſte Ziel ſetzen.
LIV.
Der Friedensadvocat.
In einer gewiſſen deutſchen Provinz finden ſich Krieges-
und Friedensadvocaten. Die erſtern kennen wir auch,
die letztern aber nicht; und iſt das ſonderbareſte dabey, daß
ein Friedensadvocat niemals eine Streitſache zu Rechte aus-
fuͤhren darf. Die Partheyen wenden ſich zuerſt an ihn; er
ſtellet ihre Sache dem Richter vor; dieſer vernimmt daruͤber
den Beklagten, und ſetzt ſodann einen Termin zum muͤndli-
chen Vorbeſcheide an, worinn beyde Theile mit ihren Frie-
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