LXVII. Also soll man die Aufsuchung der Spitzbuben, Vagabunden, nicht bey Nachte vor- nehmen?
Wenn die Policey nach Landstreichern und andern ver- dächtigen Leuten suchen läßt: so pflegt solches insge- mein des Nachts zu geschehen. Ein hier sitzender Spitzbube hielt darüber unlängst nachstehende Rede:
"Die Policeybediente müssen glauben, daß wir, wie andre ehrliche Leute, unser Brod bey hellen Tage verdienen, und des Nachts von unsrer Arbeit ausruhen. Sonst würden sie sich wohl nicht allemal die vergebliche Mühe machen, uns des Nachts in den Schenken aufzusuchen. Nein, wenn wir schlafen: so geschieht dieses bey Tage, und des Nachts bleiben wir in keiner Schenke, wenn wir auch würklich schlafen woll- ten. Hier ist es viel zu unsicher vor uns, und jeder Lärm würde uns in Furcht und Gefahr setzen. In den Wirths- häusern findet man uns, und unsre künftigen Mitbrüder, die Landstreicher, nicht häufiger als im Winter gegen drey oder vier Uhr des Abends. Von den Beschwerlichkeiten eines kalten und regnigten Tages ermattet, oder von einer Arbeit der vorigen Nacht, durch einen kurzen Schlaf nur halb er- quicket, genießen wir sodann der ersten Wärme beym Feuer oder in der Stube. Die heischere Kehle wird durch einen guten Trunk sodann gelabet, und der hungrige Magen genießt etwas warmes, was wir auf der Landstrasse und ausser den Wirthshäusern nicht finden. Die Reisenden kehren zu dieser
Zeit
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LXVII. Alſo ſoll man die Aufſuchung der Spitzbuben, Vagabunden, nicht bey Nachte vor- nehmen?
Wenn die Policey nach Landſtreichern und andern ver- daͤchtigen Leuten ſuchen laͤßt: ſo pflegt ſolches insge- mein des Nachts zu geſchehen. Ein hier ſitzender Spitzbube hielt daruͤber unlaͤngſt nachſtehende Rede:
„Die Policeybediente muͤſſen glauben, daß wir, wie andre ehrliche Leute, unſer Brod bey hellen Tage verdienen, und des Nachts von unſrer Arbeit ausruhen. Sonſt wuͤrden ſie ſich wohl nicht allemal die vergebliche Muͤhe machen, uns des Nachts in den Schenken aufzuſuchen. Nein, wenn wir ſchlafen: ſo geſchieht dieſes bey Tage, und des Nachts bleiben wir in keiner Schenke, wenn wir auch wuͤrklich ſchlafen woll- ten. Hier iſt es viel zu unſicher vor uns, und jeder Laͤrm wuͤrde uns in Furcht und Gefahr ſetzen. In den Wirths- haͤuſern findet man uns, und unſre kuͤnftigen Mitbruͤder, die Landſtreicher, nicht haͤufiger als im Winter gegen drey oder vier Uhr des Abends. Von den Beſchwerlichkeiten eines kalten und regnigten Tages ermattet, oder von einer Arbeit der vorigen Nacht, durch einen kurzen Schlaf nur halb er- quicket, genießen wir ſodann der erſten Waͤrme beym Feuer oder in der Stube. Die heiſchere Kehle wird durch einen guten Trunk ſodann gelabet, und der hungrige Magen genießt etwas warmes, was wir auf der Landſtraſſe und auſſer den Wirthshaͤuſern nicht finden. Die Reiſenden kehren zu dieſer
Zeit
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LXVII.
Alſo ſoll man die Aufſuchung der Spitzbuben,
Vagabunden, nicht bey Nachte vor-
nehmen?
Wenn die Policey nach Landſtreichern und andern ver-
daͤchtigen Leuten ſuchen laͤßt: ſo pflegt ſolches insge-
mein des Nachts zu geſchehen. Ein hier ſitzender Spitzbube
hielt daruͤber unlaͤngſt nachſtehende Rede:
„Die Policeybediente muͤſſen glauben, daß wir, wie
andre ehrliche Leute, unſer Brod bey hellen Tage verdienen,
und des Nachts von unſrer Arbeit ausruhen. Sonſt wuͤrden
ſie ſich wohl nicht allemal die vergebliche Muͤhe machen, uns
des Nachts in den Schenken aufzuſuchen. Nein, wenn wir
ſchlafen: ſo geſchieht dieſes bey Tage, und des Nachts bleiben
wir in keiner Schenke, wenn wir auch wuͤrklich ſchlafen woll-
ten. Hier iſt es viel zu unſicher vor uns, und jeder Laͤrm
wuͤrde uns in Furcht und Gefahr ſetzen. In den Wirths-
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Landſtreicher, nicht haͤufiger als im Winter gegen drey oder
vier Uhr des Abends. Von den Beſchwerlichkeiten eines
kalten und regnigten Tages ermattet, oder von einer Arbeit
der vorigen Nacht, durch einen kurzen Schlaf nur halb er-
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oder in der Stube. Die heiſchere Kehle wird durch einen
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/389>, abgerufen am 21.11.2024.
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