Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.dritter Abschnitt. dem Süntel abschlugen. (a) Dies erbitterte ihn sosehr, daß er selbst mit seiner ganzen Macht den Sassen ins Land gieng, und an die viertausend fünf- hundert Gemeine (b) bey Verden an der Aller ent- haupten ließ. (a) Von diesem Verluste sagt der Pocta Saxo ad ann. 782. Francorumque truci Proceres sunt caede necati Regis legati & praeclari quattuor illic Exstincti comites, cum viginti venerandis Nobilibusque viris hac clade peremtis. At reliquis belli populus consumtus in illo Censeri numero nequit. (b) S. Ann. Eginhardi. Es ist gar nicht wahrscheinlich, daß Carl diese Rache gegen Lente im Gefolge ansgeübet habe, welche ihrem edlen Herrn dienten, und ihre Schuldigkeit thaten. Denn diese waren so wenig straf- dar, als es unsre Soldaten sind, wenn fie ihrer Fahne folgen. Es ist daher kein Zweifel, daß diese 4500 Ge- fangene, welche Carl enthaupten ließ, gemeine Wehren gewesen, welche sich ohne Dienst-pflicht auf Wedekinds Seite gewandt hatten; und ein General würde noch jetzt eben so handeln, wenn Bürger oder Bauren die Wassen ergriffen. Die Folge bestätigt diese Vermuthung. Denn nach dieser Rache, und nicht vorher, zeigten sich ganze sächsische Armeen im Felde, mit welchen Carl sich in ordentlche Schlachten einlassen muste, anstatt daß vor- her der Krieg mehr mit Wedekinds Gefolge, wobey die Gemeinen sich ruhig halten mogten, geführet wurde. Die fränkischen Schriftsteller bemerken es auch, daß der Kayser nach diesen Dato beständig verheert habe, wel- ches insgemein geschieht, wenn man gegen Bauren kriegt. §. 111. Allgemeiner Aufstand der Sassen. Die Sassen geriethen über dieses grausame Ver- fah- P 3
dritter Abſchnitt. dem Suͤntel abſchlugen. (a) Dies erbitterte ihn ſoſehr, daß er ſelbſt mit ſeiner ganzen Macht den Saſſen ins Land gieng, und an die viertauſend fuͤnf- hundert Gemeine (b) bey Verden an der Aller ent- haupten ließ. (a) Von dieſem Verluſte ſagt der Pocta Saxo ad ann. 782. Francorumque truci Proceres ſunt cæde necati Regis legati & præclari quattuor illic Exſtincti comites, cum viginti venerandis Nobilibusque viris hac clade peremtis. At reliquis belli populus conſumtus in illo Cenſeri numero nequit. (b) S. Ann. Eginhardi. Es iſt gar nicht wahrſcheinlich, daß Carl dieſe Rache gegen Lente im Gefolge ansgeuͤbet habe, welche ihrem edlen Herrn dienten, und ihre Schuldigkeit thaten. Denn dieſe waren ſo wenig ſtraf- dar, als es unſre Soldaten ſind, wenn fie ihrer Fahne folgen. Es iſt daher kein Zweifel, daß dieſe 4500 Ge- fangene, welche Carl enthaupten ließ, gemeine Wehren geweſen, welche ſich ohne Dienſt-pflicht auf Wedekinds Seite gewandt hatten; und ein General wuͤrde noch jetzt eben ſo handeln, wenn Buͤrger oder Bauren die Waſſen ergriffen. Die Folge beſtaͤtigt dieſe Vermuthung. Denn nach dieſer Rache, und nicht vorher, zeigten ſich ganze ſaͤchſiſche Armeen im Felde, mit welchen Carl ſich in ordentlche Schlachten einlaſſen muſte, anſtatt daß vor- her der Krieg mehr mit Wedekinds Gefolge, wobey die Gemeinen ſich ruhig halten mogten, gefuͤhret wurde. Die fraͤnkiſchen Schriftſteller bemerken es auch, daß der Kayſer nach dieſen Dato beſtaͤndig verheert habe, wel- ches insgemein geſchieht, wenn man gegen Bauren kriegt. §. 111. Allgemeiner Aufſtand der Saſſen. Die Saſſen geriethen uͤber dieſes grauſame Ver- fah- P 3
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dritter Abſchnitt.
dem Suͤntel abſchlugen.
⁽a⁾
Dies erbitterte ihn ſo
ſehr, daß er ſelbſt mit ſeiner ganzen Macht den
Saſſen ins Land gieng, und an die viertauſend fuͤnf-
hundert Gemeine
⁽b⁾
bey Verden an der Aller ent-
haupten ließ.
⁽a⁾ Von dieſem Verluſte ſagt der Pocta Saxo ad ann. 782.
Francorumque truci Proceres ſunt cæde necati
Regis legati & præclari quattuor illic
Exſtincti comites, cum viginti venerandis
Nobilibusque viris hac clade peremtis.
At reliquis belli populus conſumtus in illo
Cenſeri numero nequit.
⁽b⁾ S. Ann. Eginhardi. Es iſt gar nicht wahrſcheinlich, daß
Carl dieſe Rache gegen Lente im Gefolge ansgeuͤbet
habe, welche ihrem edlen Herrn dienten, und ihre
Schuldigkeit thaten. Denn dieſe waren ſo wenig ſtraf-
dar, als es unſre Soldaten ſind, wenn fie ihrer Fahne
folgen. Es iſt daher kein Zweifel, daß dieſe 4500 Ge-
fangene, welche Carl enthaupten ließ, gemeine Wehren
geweſen, welche ſich ohne Dienſt-pflicht auf Wedekinds
Seite gewandt hatten; und ein General wuͤrde noch jetzt
eben ſo handeln, wenn Buͤrger oder Bauren die Waſſen
ergriffen. Die Folge beſtaͤtigt dieſe Vermuthung. Denn
nach dieſer Rache, und nicht vorher, zeigten ſich ganze
ſaͤchſiſche Armeen im Felde, mit welchen Carl ſich in
ordentlche Schlachten einlaſſen muſte, anſtatt daß vor-
her der Krieg mehr mit Wedekinds Gefolge, wobey die
Gemeinen ſich ruhig halten mogten, gefuͤhret wurde.
Die fraͤnkiſchen Schriftſteller bemerken es auch, daß der
Kayſer nach dieſen Dato beſtaͤndig verheert habe, wel-
ches insgemein geſchieht, wenn man gegen Bauren
kriegt.
§. 111.
Allgemeiner Aufſtand der Saſſen.
Die Saſſen geriethen uͤber dieſes grauſame Ver-
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