Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte war; und währender Zeit dieses alle Beschwerden trug;flüchtete der Abgefundene in Holland, oder saß still zur Heuer. §. 69. Von den Vortheilen durch einzelne Wohnungen überhaupt. Die einzelnen Wohner haben Vortheile und Rech- (a) Adversus casus ignis remedium TAC. G. 16. Es war bey Errichtung der hiesigen Brand-Casse die Frage ob man die einzelnen Wohner nicht in eine besondre Klasse brin- gen, oder den Beytrag der Stadt- und Dorfgesessenen, jedesmal um ein drittel verhöhen wollte. Man glaubte aber, daß die gute Anstalt und geschwindere Hülfe, wel- che letztere bey einer Feuersbrunst hätten, gegen die grössere Gefahr, der sie unterworfen wären, aufgerechnet werden könnten. (b) Die mehrsten haben zwey, viele vier, und einige acht Nebenhäuser, worinn insgemein zwey, auch wol vier Oſnabruͤckſche Geſchichte war; und waͤhrender Zeit dieſes alle Beſchwerden trug;fluͤchtete der Abgefundene in Holland, oder ſaß ſtill zur Heuer. §. 69. Von den Vortheilen durch einzelne Wohnungen uͤberhaupt. Die einzelnen Wohner haben Vortheile und Rech- (a) Adverſus caſus ignis remedium TAC. G. 16. Es war bey Errichtung der hieſigen Brand-Caſſe die Frage ob man die einzelnen Wohner nicht in eine beſondre Klaſſe brin- gen, oder den Beytrag der Stadt- und Dorfgeſeſſenen, jedesmal um ein drittel verhoͤhen wollte. Man glaubte aber, daß die gute Anſtalt und geſchwindere Huͤlfe, wel- che letztere bey einer Feuersbrunſt haͤtten, gegen die groͤſſere Gefahr, der ſie unterworfen waͤren, aufgerechnet werden koͤnnten. (b) Die mehrſten haben zwey, viele vier, und einige acht Nebenhaͤuſer, worinn insgemein zwey, auch wol vier <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <note place="end" n="(a)"><pb facs="#f0172" n="142"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Oſnabruͤckſche Geſchichte</hi></fw><lb/> war; und waͤhrender Zeit dieſes alle Beſchwerden trug;<lb/> fluͤchtete der Abgefundene in Holland, oder ſaß ſtill zur<lb/> Heuer.</note> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 69.<lb/><hi rendition="#b">Von den Vortheilen durch einzelne<lb/> Wohnungen uͤberhaupt.</hi></head><lb/> <p>Die einzelnen Wohner haben Vortheile und Rech-<lb/> te welche man anderwaͤrts erkennet und jetzt wieder<lb/> einzufuͤhren wuͤnſchet. Sie haben ihre Aecker, Wie-<lb/> ſen und Gehoͤlze insgemein rings um ihre Haͤuſer,<lb/> beſtellen ihr Land nach eignem Gefallen, und finden<lb/> zur Zeit der Noth noch immer etwas in ihren Bezir-<lb/> ken, woraus ſie eine Beyhuͤlfe ziehen koͤnnen. Brand<lb/><note place="end" n="(a)"/> und Seuchen verbreiten ſich bey ihnen ſo leicht<lb/> nicht; im Kriege liegen ſie verſteckt, und wenden<lb/> auch im Frieden nicht zu viel auf glaͤnzende Sachen<lb/> um keine Raͤuber zu locken. Jhre Entfernung von<lb/> einander und von der Dorf-ſchenke, verhindert uͤber-<lb/> dem manche Verſuchung, Begierde und Gelegenheit.<lb/> Und da ein jeder von ihnen ſeine Nebenhaͤuſer <note place="end" n="(b)"/> und<lb/> Beywohner hat, ſo fehlt es ihnen auch nicht an Huͤlfe.</p><lb/> <note place="end" n="(a)"><hi rendition="#aq">Adverſus caſus ignis remedium TAC. G.</hi> 16. Es war bey<lb/> Errichtung der hieſigen Brand-Caſſe die Frage ob man<lb/> die einzelnen Wohner nicht in eine beſondre Klaſſe brin-<lb/> gen, oder den Beytrag der Stadt- und Dorfgeſeſſenen,<lb/> jedesmal um ein drittel verhoͤhen wollte. Man glaubte<lb/> aber, daß die gute Anſtalt und geſchwindere Huͤlfe, wel-<lb/> che letztere bey einer Feuersbrunſt haͤtten, gegen die<lb/> groͤſſere Gefahr, der ſie unterworfen waͤren, aufgerechnet<lb/> werden koͤnnten.</note><lb/> <note place="end" n="(b)">Die mehrſten haben zwey, viele vier, und einige acht<lb/> Nebenhaͤuſer, worinn insgemein zwey, auch wol vier<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Fami-</fw><lb/></note> </div> </div> </body> </text> </TEI> [142/0172]
Oſnabruͤckſche Geſchichte
⁽a⁾
war; und waͤhrender Zeit dieſes alle Beſchwerden trug;
fluͤchtete der Abgefundene in Holland, oder ſaß ſtill zur
Heuer.
§. 69.
Von den Vortheilen durch einzelne
Wohnungen uͤberhaupt.
Die einzelnen Wohner haben Vortheile und Rech-
te welche man anderwaͤrts erkennet und jetzt wieder
einzufuͤhren wuͤnſchet. Sie haben ihre Aecker, Wie-
ſen und Gehoͤlze insgemein rings um ihre Haͤuſer,
beſtellen ihr Land nach eignem Gefallen, und finden
zur Zeit der Noth noch immer etwas in ihren Bezir-
ken, woraus ſie eine Beyhuͤlfe ziehen koͤnnen. Brand
⁽a⁾
und Seuchen verbreiten ſich bey ihnen ſo leicht
nicht; im Kriege liegen ſie verſteckt, und wenden
auch im Frieden nicht zu viel auf glaͤnzende Sachen
um keine Raͤuber zu locken. Jhre Entfernung von
einander und von der Dorf-ſchenke, verhindert uͤber-
dem manche Verſuchung, Begierde und Gelegenheit.
Und da ein jeder von ihnen ſeine Nebenhaͤuſer
⁽b⁾
und
Beywohner hat, ſo fehlt es ihnen auch nicht an Huͤlfe.
⁽a⁾ Adverſus caſus ignis remedium TAC. G. 16. Es war bey
Errichtung der hieſigen Brand-Caſſe die Frage ob man
die einzelnen Wohner nicht in eine beſondre Klaſſe brin-
gen, oder den Beytrag der Stadt- und Dorfgeſeſſenen,
jedesmal um ein drittel verhoͤhen wollte. Man glaubte
aber, daß die gute Anſtalt und geſchwindere Huͤlfe, wel-
che letztere bey einer Feuersbrunſt haͤtten, gegen die
groͤſſere Gefahr, der ſie unterworfen waͤren, aufgerechnet
werden koͤnnten.
⁽b⁾ Die mehrſten haben zwey, viele vier, und einige acht
Nebenhaͤuſer, worinn insgemein zwey, auch wol vier
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