Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Osnabrücksche Geschichte einem schlechten Lager, so geitzig an, daß sie es nichtlange aushalten. §. 68. Von den Vortheilen durch den Leib- eigenthum. Der Leib-eigenthum bringt andre Vortheile. Die eigne
Oſnabruͤckſche Geſchichte einem ſchlechten Lager, ſo geitzig an, daß ſie es nichtlange aushalten. §. 68. Von den Vortheilen durch den Leib- eigenthum. Der Leib-eigenthum bringt andre Vortheile. Die eigne
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Oſnabruͤckſche Geſchichte
⁽d⁾
einem ſchlechten Lager, ſo geitzig an, daß ſie es nicht
lange aushalten.
§. 68.
Von den Vortheilen durch den Leib-
eigenthum.
Der Leib-eigenthum bringt andre Vortheile. Die
Landſtaͤnde ſind Gutsherrn, und durch ihre eigne
Wohlfahrt verpflichtet fuͤr den leibeignen Unterthan
zu ſorgen, und ihn nicht erſchoͤpfen zu laſſen. Sie
haben gleiche Bewegungs-Gruͤnde zur Gelindigkeit,
weil ein guͤtiger Gutsherr von den reichſten Freyen
geſucht wird. Der von aller Amts-Gerichtsbarkeit
befreyete Gutsherr iſt zugleich ein natuͤrlicher Feind
des Amts, welchem anderwaͤrts die Unterthanen gar
zu ſehr bloß geſtellet ſind; und er deckt und vertritt ſie
mit ſeinem Anſehn, wie mit ſeinem Einfluß in die
Landes-Geſchaͤfte. Jm Gegentheil haͤlt die Gerichts-
barkeit des Amts, und die Aufmerkſamkeit der Re-
gierung dem Gutsherrn das Gewichte. Und dieſer
widerſeitige Gegenſtand macht, daß der Bauer die
Frucht ſeiner Arbeit ſo ruhig als irgendwo genießt.
Jhre groͤſte Wohlthat aber iſt, daß der Juͤngſte den
Hof erbt, und der Gutsherr die Abſteuer der Ge-
ſchwiſter beſtimmt; anſtatt daß auf freyen Hoͤfen ins-
gemein der aͤlteſte Erbe, und nach dem zu feinem
groͤſten Schaden eingeſchlichenen Roͤmiſchen Rechte,
angehalten wird, mit ſeinen Geſchwiſtern gleich zu
theilen.
⁽a⁾
Die Fortpflanzung des Geſchlechts geht
alſo bey ihnen um ein drittel geſchwinder, die Erb-
theilungen kommen ſo viel oͤfterer, und der Beſitzer
hat mehrentheils ſeine juͤngern Geſchwiſter und ſeine
eigne
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