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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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als ein Zwölftheil desjenigen Gewichtes, welches ihn zerdrücken
würde. Auch muß man darauf achten, daß bei einzelnen schwer be-
lasteten Steinen der Druck gleichmäßig über die ganze Fläche vertheilt
werde. Bei denjenigen Steinen welche mitten in einem Mauerwerk
liegen, wird schon dadurch ein größerer Widerstand hervorgebracht,
daß die ihn umgebenden Steine dem oberen Drucke entgegenwirken.
Man pflegt Bleiplatten zwischen Steine zu legen welche schwer
belastet sind. Bei Sandsteinen, welche auf Mauerwerk versetzt wer-
den, müssen die Fugen mit Kalk oder anderm Mörtel vergossen wer-
den, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann. Wird aber Sandstein
auf Sandstein versetzt, so legt man einzelne Rollbleistücke, ein paar
Zoll von der äußern Kante entfernt, dazwischen.
Jn gewöhnlichen Fällen hat man nicht nöthig die Festigkeit des
Steines zu untersuchen, weil man dabei die allgemeine Erfahrung zur
Seite hat.
2) Festigkeit der Steine gegen das Zerbrechen,
wenn sie frei liegen.
Hierbei ist man genöthigt die bereits vor-
handenen Gebäude für einzelne Fälle zu Rathe zu ziehen, und für die
einzelnen Fälle die Tragbarkeit der verschiedenen Steinarten zu bestim-
men. Die Tempelbauten der alten Völker liefern folgende Verhältnisse
bei festem Gestein: Ein belasteter Stein trägt sich nach Umständen 11/2,
2 mal, höchstens 3 mal so weit frei als er hoch ist. Hierbei ist aber noch
zu berücksichtigen, daß die Tragkraft im Verhältniß des # der Höhe
zur Breite steht (bei verschiednen Steinlängen dazu wie die umgekehr-
ten Längen). Wollte man dies Verhältniß durch einen einzigen Stein-
balken erhalten, so würde eine unmäßige Höhe desselben erfolgen.
Aus diesem Grunde werden 2 niedrigere Steine nebeneinander
gelegt, eine größere Last tragen, als ein einziger höherer Stein.
Unbelastet trägt sich ein fester Stein freiliegend etwa fünfmal
so weit frei als er hoch ist.
3) Festigkeit der Steine gegen das Zerreißen. Es
kommt dieser Fall bei den Bauausführungen fast gar nicht vor. Auch
sind nur wenig Versuche darüber angestellt worden, wenn es nicht ge-
schah, um daraus auf die Tragbarkeit zu schließen.
§. 5. Maaß und Verkauf der Bausteine.

Das gewöhnliche Maaß bei dem Verkaufe der Steine ist die
Schachtruthe. Eine Schachtruthe ist 12 Werkfuße lang, 12 Fuß
breit und einen Fuß hoch, enthält also 12x12x1=144 Cubikfuße.
Hierbei wird vorausgesetzt, daß die Steine, Stück an Stück so nahe

als ein Zwölftheil desjenigen Gewichtes, welches ihn zerdrücken
würde. Auch muß man darauf achten, daß bei einzelnen ſchwer be-
laſteten Steinen der Druck gleichmäßig über die ganze Fläche vertheilt
werde. Bei denjenigen Steinen welche mitten in einem Mauerwerk
liegen, wird ſchon dadurch ein größerer Widerſtand hervorgebracht,
daß die ihn umgebenden Steine dem oberen Drucke entgegenwirken.
Man pflegt Bleiplatten zwiſchen Steine zu legen welche ſchwer
belaſtet ſind. Bei Sandſteinen, welche auf Mauerwerk verſetzt wer-
den, müſſen die Fugen mit Kalk oder anderm Mörtel vergoſſen wer-
den, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann. Wird aber Sandſtein
auf Sandſtein verſetzt, ſo legt man einzelne Rollbleiſtücke, ein paar
Zoll von der äußern Kante entfernt, dazwiſchen.
Jn gewöhnlichen Fällen hat man nicht nöthig die Feſtigkeit des
Steines zu unterſuchen, weil man dabei die allgemeine Erfahrung zur
Seite hat.
2) Feſtigkeit der Steine gegen das Zerbrechen,
wenn ſie frei liegen.
Hierbei iſt man genöthigt die bereits vor-
handenen Gebäude für einzelne Fälle zu Rathe zu ziehen, und für die
einzelnen Fälle die Tragbarkeit der verſchiedenen Steinarten zu beſtim-
men. Die Tempelbauten der alten Völker liefern folgende Verhältniſſe
bei feſtem Geſtein: Ein belaſteter Stein trägt ſich nach Umſtänden 1½,
2 mal, höchſtens 3 mal ſo weit frei als er hoch iſt. Hierbei iſt aber noch
zu berückſichtigen, daß die Tragkraft im Verhältniß des □ der Höhe
zur Breite ſteht (bei verſchiednen Steinlängen dazu wie die umgekehr-
ten Längen). Wollte man dies Verhältniß durch einen einzigen Stein-
balken erhalten, ſo würde eine unmäßige Höhe deſſelben erfolgen.
Aus dieſem Grunde werden 2 niedrigere Steine nebeneinander
gelegt, eine größere Laſt tragen, als ein einziger höherer Stein.
Unbelaſtet trägt ſich ein feſter Stein freiliegend etwa fünfmal
ſo weit frei als er hoch iſt.
3) Feſtigkeit der Steine gegen das Zerreißen. Es
kommt dieſer Fall bei den Bauausführungen faſt gar nicht vor. Auch
ſind nur wenig Verſuche darüber angeſtellt worden, wenn es nicht ge-
ſchah, um daraus auf die Tragbarkeit zu ſchließen.
§. 5. Maaß und Verkauf der Bauſteine.

Das gewöhnliche Maaß bei dem Verkaufe der Steine iſt die
Schachtruthe. Eine Schachtruthe iſt 12 Werkfuße lang, 12 Fuß
breit und einen Fuß hoch, enthält alſo 12×12×1=144 Cubikfuße.
Hierbei wird vorausgeſetzt, daß die Steine, Stück an Stück ſo nahe

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[11/0021] als ein Zwölftheil desjenigen Gewichtes, welches ihn zerdrücken würde. Auch muß man darauf achten, daß bei einzelnen ſchwer be- laſteten Steinen der Druck gleichmäßig über die ganze Fläche vertheilt werde. Bei denjenigen Steinen welche mitten in einem Mauerwerk liegen, wird ſchon dadurch ein größerer Widerſtand hervorgebracht, daß die ihn umgebenden Steine dem oberen Drucke entgegenwirken. Man pflegt Bleiplatten zwiſchen Steine zu legen welche ſchwer belaſtet ſind. Bei Sandſteinen, welche auf Mauerwerk verſetzt wer- den, müſſen die Fugen mit Kalk oder anderm Mörtel vergoſſen wer- den, damit keine Feuchtigkeit eindringen kann. Wird aber Sandſtein auf Sandſtein verſetzt, ſo legt man einzelne Rollbleiſtücke, ein paar Zoll von der äußern Kante entfernt, dazwiſchen. Jn gewöhnlichen Fällen hat man nicht nöthig die Feſtigkeit des Steines zu unterſuchen, weil man dabei die allgemeine Erfahrung zur Seite hat. 2) Feſtigkeit der Steine gegen das Zerbrechen, wenn ſie frei liegen. Hierbei iſt man genöthigt die bereits vor- handenen Gebäude für einzelne Fälle zu Rathe zu ziehen, und für die einzelnen Fälle die Tragbarkeit der verſchiedenen Steinarten zu beſtim- men. Die Tempelbauten der alten Völker liefern folgende Verhältniſſe bei feſtem Geſtein: Ein belaſteter Stein trägt ſich nach Umſtänden 1½, 2 mal, höchſtens 3 mal ſo weit frei als er hoch iſt. Hierbei iſt aber noch zu berückſichtigen, daß die Tragkraft im Verhältniß des □ der Höhe zur Breite ſteht (bei verſchiednen Steinlängen dazu wie die umgekehr- ten Längen). Wollte man dies Verhältniß durch einen einzigen Stein- balken erhalten, ſo würde eine unmäßige Höhe deſſelben erfolgen. Aus dieſem Grunde werden 2 niedrigere Steine nebeneinander gelegt, eine größere Laſt tragen, als ein einziger höherer Stein. Unbelaſtet trägt ſich ein feſter Stein freiliegend etwa fünfmal ſo weit frei als er hoch iſt. 3) Feſtigkeit der Steine gegen das Zerreißen. Es kommt dieſer Fall bei den Bauausführungen faſt gar nicht vor. Auch ſind nur wenig Verſuche darüber angeſtellt worden, wenn es nicht ge- ſchah, um daraus auf die Tragbarkeit zu ſchließen. §. 5. Maaß und Verkauf der Bauſteine. Das gewöhnliche Maaß bei dem Verkaufe der Steine iſt die Schachtruthe. Eine Schachtruthe iſt 12 Werkfuße lang, 12 Fuß breit und einen Fuß hoch, enthält alſo 12×12×1=144 Cubikfuße. Hierbei wird vorausgeſetzt, daß die Steine, Stück an Stück ſo nahe

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/21>, abgerufen am 26.04.2024.