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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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§. 28. Gestampfte Mauern. Aus gestampfter Erde (Pise)
bestehende Mauern.

(Eine sehr vollständige Beschreibung hiervon findet man im III.
Theile von Gillys Handbuch der Landbaukunst). Tafel II. Fig. 44
bis 52. zeigen die erforderlichen Einrichtungen.

Die zum Pisebau zu verwendende Erde darf weder zu fett,
noch zu mager genommen werden; im ersten Falle reißen die Mauern,
im zweiten haben sie keine Haltbarkeit. Ferner muß sie keine kleinen
Zweige oder andere Pflanzenstoffe enthalten, und endlich muß sie mit
derjenigen Feuchtigkeit verwendet werden wie sie aus der Erde kommt,
sie darf nicht zu naß, nicht zu trocken sein; im ersten Falle wird
das Gestampfte schmierig und reißt, im zweiten Falle erhält das Ge-
stampfte keinen Zusammenhang. Kalkhaltige Erde kann sehr gut ver-
wendet werden, da hier der Kalk nicht im gebrannten Zustande vor-
kommt, kann er auch keine nachtheilige Wirkung auf die Mauern
äußern. Ebenso schaden grober Sand und kleine Kiesel bis zur Größe
von einem Zolle nichts, aber größere Steine dürfen nicht darin
vorkommen. Ein Cubikfuß gestampfter Pise wiegt 160--180 Pfund,
je nach Beschaffenheit des Erdreichs.

Die ausgegrabene Erde muß zuvörderst mittelst eines Spatens
möglichst gleichmäßig durchgearbeitet, und alle größeren Steine, Holz
und Wurzeln entfernt werden. Damit die frisch gegrabene Erde nicht
zu naß oder trocken werde, muß man sie gleich nach dem Ausgraben
unter ein sogenanntes Wetterdach in Schatten bringen, um sie gegen
Sonne und Regen zu schützen.

Die Fundamente sowie die Plynthen zu den Pisegebäuden wer-
den wie gewöhnlich von einem festen Gestein aufgemauert, es ist aber
besonders darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Plynthen hinlänglich
hoch, also nicht unter 11/2 Fuß hoch gemacht werden, auch ist es
wegen natürlicher Feuchtigkeit der Bruchsteine nothwendig, das Feld-
steinfundament erst mindestens durch eine sogenannte Rollschicht von
Mauersteinen abzugleichen, ehe man das Stampfen beginnt.

Bei Wohnungen dürfen die Pisemauern im Jnnern nicht bis
auf den Fußboden herunterreichen, sondern müssen mindestens noch
ein Mauerwerk von 6 Zoll zwischen sich und dem Fußboden haben,
da sonst der Lehm von der Feuchtigkeit angegriffen werden würde.
Bei Stallungen wird es besser sein, das Fundament im Jnnern we-
nigstens einen Fuß über den Fußboden hinaufreichen zu lassen, weil
in den Ställen sich noch mehr Nässe entwickelt, als in den Woh-
nungen. Bei Schaafställen, wo sich viel Dünger anhäuft, müßte die

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§. 28. Geſtampfte Mauern. Aus geſtampfter Erde (Piſé)
beſtehende Mauern.

(Eine ſehr vollſtändige Beſchreibung hiervon findet man im III.
Theile von Gillys Handbuch der Landbaukunſt). Tafel II. Fig. 44
bis 52. zeigen die erforderlichen Einrichtungen.

Die zum Piſébau zu verwendende Erde darf weder zu fett,
noch zu mager genommen werden; im erſten Falle reißen die Mauern,
im zweiten haben ſie keine Haltbarkeit. Ferner muß ſie keine kleinen
Zweige oder andere Pflanzenſtoffe enthalten, und endlich muß ſie mit
derjenigen Feuchtigkeit verwendet werden wie ſie aus der Erde kommt,
ſie darf nicht zu naß, nicht zu trocken ſein; im erſten Falle wird
das Geſtampfte ſchmierig und reißt, im zweiten Falle erhält das Ge-
ſtampfte keinen Zuſammenhang. Kalkhaltige Erde kann ſehr gut ver-
wendet werden, da hier der Kalk nicht im gebrannten Zuſtande vor-
kommt, kann er auch keine nachtheilige Wirkung auf die Mauern
äußern. Ebenſo ſchaden grober Sand und kleine Kieſel bis zur Größe
von einem Zolle nichts, aber größere Steine dürfen nicht darin
vorkommen. Ein Cubikfuß geſtampfter Piſé wiegt 160—180 Pfund,
je nach Beſchaffenheit des Erdreichs.

Die ausgegrabene Erde muß zuvörderſt mittelſt eines Spatens
möglichſt gleichmäßig durchgearbeitet, und alle größeren Steine, Holz
und Wurzeln entfernt werden. Damit die friſch gegrabene Erde nicht
zu naß oder trocken werde, muß man ſie gleich nach dem Ausgraben
unter ein ſogenanntes Wetterdach in Schatten bringen, um ſie gegen
Sonne und Regen zu ſchützen.

Die Fundamente ſowie die Plynthen zu den Piſégebäuden wer-
den wie gewöhnlich von einem feſten Geſtein aufgemauert, es iſt aber
beſonders darauf Rückſicht zu nehmen, daß die Plynthen hinlänglich
hoch, alſo nicht unter 1½ Fuß hoch gemacht werden, auch iſt es
wegen natürlicher Feuchtigkeit der Bruchſteine nothwendig, das Feld-
ſteinfundament erſt mindeſtens durch eine ſogenannte Rollſchicht von
Mauerſteinen abzugleichen, ehe man das Stampfen beginnt.

Bei Wohnungen dürfen die Piſémauern im Jnnern nicht bis
auf den Fußboden herunterreichen, ſondern müſſen mindeſtens noch
ein Mauerwerk von 6 Zoll zwiſchen ſich und dem Fußboden haben,
da ſonſt der Lehm von der Feuchtigkeit angegriffen werden würde.
Bei Stallungen wird es beſſer ſein, das Fundament im Jnnern we-
nigſtens einen Fuß über den Fußboden hinaufreichen zu laſſen, weil
in den Ställen ſich noch mehr Näſſe entwickelt, als in den Woh-
nungen. Bei Schaafſtällen, wo ſich viel Dünger anhäuft, müßte die

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[115/0125] §. 28. Geſtampfte Mauern. Aus geſtampfter Erde (Piſé) beſtehende Mauern. (Eine ſehr vollſtändige Beſchreibung hiervon findet man im III. Theile von Gillys Handbuch der Landbaukunſt). Tafel II. Fig. 44 bis 52. zeigen die erforderlichen Einrichtungen. Die zum Piſébau zu verwendende Erde darf weder zu fett, noch zu mager genommen werden; im erſten Falle reißen die Mauern, im zweiten haben ſie keine Haltbarkeit. Ferner muß ſie keine kleinen Zweige oder andere Pflanzenſtoffe enthalten, und endlich muß ſie mit derjenigen Feuchtigkeit verwendet werden wie ſie aus der Erde kommt, ſie darf nicht zu naß, nicht zu trocken ſein; im erſten Falle wird das Geſtampfte ſchmierig und reißt, im zweiten Falle erhält das Ge- ſtampfte keinen Zuſammenhang. Kalkhaltige Erde kann ſehr gut ver- wendet werden, da hier der Kalk nicht im gebrannten Zuſtande vor- kommt, kann er auch keine nachtheilige Wirkung auf die Mauern äußern. Ebenſo ſchaden grober Sand und kleine Kieſel bis zur Größe von einem Zolle nichts, aber größere Steine dürfen nicht darin vorkommen. Ein Cubikfuß geſtampfter Piſé wiegt 160—180 Pfund, je nach Beſchaffenheit des Erdreichs. Die ausgegrabene Erde muß zuvörderſt mittelſt eines Spatens möglichſt gleichmäßig durchgearbeitet, und alle größeren Steine, Holz und Wurzeln entfernt werden. Damit die friſch gegrabene Erde nicht zu naß oder trocken werde, muß man ſie gleich nach dem Ausgraben unter ein ſogenanntes Wetterdach in Schatten bringen, um ſie gegen Sonne und Regen zu ſchützen. Die Fundamente ſowie die Plynthen zu den Piſégebäuden wer- den wie gewöhnlich von einem feſten Geſtein aufgemauert, es iſt aber beſonders darauf Rückſicht zu nehmen, daß die Plynthen hinlänglich hoch, alſo nicht unter 1½ Fuß hoch gemacht werden, auch iſt es wegen natürlicher Feuchtigkeit der Bruchſteine nothwendig, das Feld- ſteinfundament erſt mindeſtens durch eine ſogenannte Rollſchicht von Mauerſteinen abzugleichen, ehe man das Stampfen beginnt. Bei Wohnungen dürfen die Piſémauern im Jnnern nicht bis auf den Fußboden herunterreichen, ſondern müſſen mindeſtens noch ein Mauerwerk von 6 Zoll zwiſchen ſich und dem Fußboden haben, da ſonſt der Lehm von der Feuchtigkeit angegriffen werden würde. Bei Stallungen wird es beſſer ſein, das Fundament im Jnnern we- nigſtens einen Fuß über den Fußboden hinaufreichen zu laſſen, weil in den Ställen ſich noch mehr Näſſe entwickelt, als in den Woh- nungen. Bei Schaafſtällen, wo ſich viel Dünger anhäuft, müßte die 8 *

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/125>, abgerufen am 26.04.2024.