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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft.

4. mit jeder gegebenen Theilquantität der im obigen Quan-
titätenverhältnisse stehenden Güter durch zweckmässige Ver-
wendung einen möglichst grossen Erfolg und einen bestimmten
Erfolg mit einer möglichst geringen Quantität zu erzielen, oder
mit anderen Worten, die ihnen verfügbaren Quantitäten von Ge-
nussmitteln, zumal aber die ihnen verfügbaren Quantitäten von
Productionsmitteln, in zweckmässigster Weise der Befriedigung
ihrer Bedürfnisse zuzuführen.

Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit
der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre
Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse
stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die
wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei
welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirth-
schaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie
wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exac-
testen Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurück-
geführt werden können, wie wir dies bei den wirthschaftlichen
Gütern soeben gezeigt haben *).


*) Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter beginnt
mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft
festzustellen. A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die
Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten
Folgen auch für die obige Lehre geworden. "Wenn die Theilung der Arbeit
einmal platzgegriffen hat," sagt er (W. o. N. Chap. V, Basil, 1801. S. 43 ff.),
"so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über
welche er verfügen, oder die er kaufen kann." Der Umstand, dass ein Gut
uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S's dasselbe ist
dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S'schen
Theorie das Kriterium seines Charakters als "Vermögensobject" im obigen Sinne
des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traite d'economie
politique, 1803. S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche
keinen solchen aufweisen, und schliesst die letztern aus dem Bereiche der
Vermögensobjecte aus, ("ce qui n'a point de valeur, ne saurait etre une
richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l'economie politique.") Auch
Ricardo unterscheidet zwischen "Werthen" und Gütern, die sich uns nicht
als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur
in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort "riches" in einem
wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort "richesse." Malthus
Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft.

4. mit jeder gegebenen Theilquantität der im obigen Quan-
titätenverhältnisse stehenden Güter durch zweckmässige Ver-
wendung einen möglichst grossen Erfolg und einen bestimmten
Erfolg mit einer möglichst geringen Quantität zu erzielen, oder
mit anderen Worten, die ihnen verfügbaren Quantitäten von Ge-
nussmitteln, zumal aber die ihnen verfügbaren Quantitäten von
Productionsmitteln, in zweckmässigster Weise der Befriedigung
ihrer Bedürfnisse zuzuführen.

Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit
der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre
Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse
stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die
wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei
welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirth-
schaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie
wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exac-
testen Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurück-
geführt werden können, wie wir dies bei den wirthschaftlichen
Gütern soeben gezeigt haben *).


*) Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter beginnt
mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft
festzustellen. A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die
Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten
Folgen auch für die obige Lehre geworden. „Wenn die Theilung der Arbeit
einmal platzgegriffen hat,“ sagt er (W. o. N. Chap. V, Basil, 1801. S. 43 ff.),
„so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über
welche er verfügen, oder die er kaufen kann.“ Der Umstand, dass ein Gut
uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S’s dasselbe ist
dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S’schen
Theorie das Kriterium seines Charakters als „Vermögensobject“ im obigen Sinne
des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traité d’économie
politique, 1803. S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche
keinen solchen aufweisen, und schliesst die letztern aus dem Bereiche der
Vermögensobjecte aus, („ce qui n’a point de valeur, ne saurait être une
richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l’économie politique.“) Auch
Ricardo unterscheidet zwischen „Werthen“ und Gütern, die sich uns nicht
als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur
in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort „riches“ in einem
wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort „richesse.“ Malthus
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[53/0071] Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft. 4. mit jeder gegebenen Theilquantität der im obigen Quan- titätenverhältnisse stehenden Güter durch zweckmässige Ver- wendung einen möglichst grossen Erfolg und einen bestimmten Erfolg mit einer möglichst geringen Quantität zu erzielen, oder mit anderen Worten, die ihnen verfügbaren Quantitäten von Ge- nussmitteln, zumal aber die ihnen verfügbaren Quantitäten von Productionsmitteln, in zweckmässigster Weise der Befriedigung ihrer Bedürfnisse zuzuführen. Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirth- schaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exac- testen Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurück- geführt werden können, wie wir dies bei den wirthschaftlichen Gütern soeben gezeigt haben *). *) Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter beginnt mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft festzustellen. A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten Folgen auch für die obige Lehre geworden. „Wenn die Theilung der Arbeit einmal platzgegriffen hat,“ sagt er (W. o. N. Chap. V, Basil, 1801. S. 43 ff.), „so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über welche er verfügen, oder die er kaufen kann.“ Der Umstand, dass ein Gut uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S’s dasselbe ist dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S’schen Theorie das Kriterium seines Charakters als „Vermögensobject“ im obigen Sinne des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traité d’économie politique, 1803. S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche keinen solchen aufweisen, und schliesst die letztern aus dem Bereiche der Vermögensobjecte aus, („ce qui n’a point de valeur, ne saurait être une richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l’économie politique.“) Auch Ricardo unterscheidet zwischen „Werthen“ und Gütern, die sich uns nicht als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort „riches“ in einem wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort „richesse.“ Malthus

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/71>, abgerufen am 26.04.2024.