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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter.
eine doppelte Erkenntniss zu ihrer Voraussetzung. Wir müssen
uns klar werden:

a) über unseren Bedarf, das ist, über die Güterquantitäten,
die wir in jenen Zeiträumen, auf welche sich unsere Vorsorge
erstreckt, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse benöthigen wer-
den, und

b) über die Güterquantitäten, die uns für den obigen Zweck
zur Verfügung stehen.

Die gesammte auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ge-
richtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen beruht auf der
Erkenntniss dieser beiden Grössen. Ohne die erstere Erkennt-
niss wäre sie eine blinde, denn die Menschen wären sich des
Zieles derselben nicht bewusst, ohne die zweite Erkenntniss wäre
sie eine planlose, denn sie wären ohne Einblick in die verfüg-
baren Mittel.

Wir werden aber in dem Nachfolgenden zunächst darthun,
wie die Menschen zur Erkenntniss ihres Bedarfes in kommenden
Zeiträumen gelangen, hierauf, wie sie die ihnen für diese Zeit-
räume verfügbaren Güterquantitäten berechnen, und endlich jene
Thätigkeit derselben zum Gegenstande unserer Darstellung ma-
chen, durch welche sie die ihnen verfügbaren Güterquantitäten
(Genuss- und Productionsmittel) der Befriedigung ihrer Bedürf-
nisse auf das zweckentsprechendste zuzuführen bemüht sind.

§. 1.
Der menschliche Bedarf.
a) Der Bedarf an Gütern erster Ordnung (an Genussmitteln).

Die Menschen empfinden zunächst und unmittelbar nur Be-
dürfnisse nach Gütern erster Ordnung, das ist nach solchen Gü-
tern, welche unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürf-
nisse herangezogen werden können. (S. 8.) Besteht kein Bedarf an
Gütern dieser Art, so kann auch ein Bedarf an Gütern höherer
Ordnung nicht entstehen. Der Bedarf an Gütern höherer Ord-
nung ist also durch unseren Bedarf an Gütern erster Ordnung
bedingt und die Untersuchung über diesen letzteren die Grund-
lage unserer Untersuchungen auf dem Gebiete des menschlichen
Bedarfes überhaupt. Wir werden uns demnach zuerst mit dem

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Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter.
eine doppelte Erkenntniss zu ihrer Voraussetzung. Wir müssen
uns klar werden:

a) über unseren Bedarf, das ist, über die Güterquantitäten,
die wir in jenen Zeiträumen, auf welche sich unsere Vorsorge
erstreckt, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse benöthigen wer-
den, und

b) über die Güterquantitäten, die uns für den obigen Zweck
zur Verfügung stehen.

Die gesammte auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ge-
richtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen beruht auf der
Erkenntniss dieser beiden Grössen. Ohne die erstere Erkennt-
niss wäre sie eine blinde, denn die Menschen wären sich des
Zieles derselben nicht bewusst, ohne die zweite Erkenntniss wäre
sie eine planlose, denn sie wären ohne Einblick in die verfüg-
baren Mittel.

Wir werden aber in dem Nachfolgenden zunächst darthun,
wie die Menschen zur Erkenntniss ihres Bedarfes in kommenden
Zeiträumen gelangen, hierauf, wie sie die ihnen für diese Zeit-
räume verfügbaren Güterquantitäten berechnen, und endlich jene
Thätigkeit derselben zum Gegenstande unserer Darstellung ma-
chen, durch welche sie die ihnen verfügbaren Güterquantitäten
(Genuss- und Productionsmittel) der Befriedigung ihrer Bedürf-
nisse auf das zweckentsprechendste zuzuführen bemüht sind.

§. 1.
Der menschliche Bedarf.
a) Der Bedarf an Gütern erster Ordnung (an Genussmitteln).

Die Menschen empfinden zunächst und unmittelbar nur Be-
dürfnisse nach Gütern erster Ordnung, das ist nach solchen Gü-
tern, welche unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürf-
nisse herangezogen werden können. (S. 8.) Besteht kein Bedarf an
Gütern dieser Art, so kann auch ein Bedarf an Gütern höherer
Ordnung nicht entstehen. Der Bedarf an Gütern höherer Ord-
nung ist also durch unseren Bedarf an Gütern erster Ordnung
bedingt und die Untersuchung über diesen letzteren die Grund-
lage unserer Untersuchungen auf dem Gebiete des menschlichen
Bedarfes überhaupt. Wir werden uns demnach zuerst mit dem

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[35/0053] Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter. eine doppelte Erkenntniss zu ihrer Voraussetzung. Wir müssen uns klar werden: a) über unseren Bedarf, das ist, über die Güterquantitäten, die wir in jenen Zeiträumen, auf welche sich unsere Vorsorge erstreckt, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse benöthigen wer- den, und b) über die Güterquantitäten, die uns für den obigen Zweck zur Verfügung stehen. Die gesammte auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ge- richtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen beruht auf der Erkenntniss dieser beiden Grössen. Ohne die erstere Erkennt- niss wäre sie eine blinde, denn die Menschen wären sich des Zieles derselben nicht bewusst, ohne die zweite Erkenntniss wäre sie eine planlose, denn sie wären ohne Einblick in die verfüg- baren Mittel. Wir werden aber in dem Nachfolgenden zunächst darthun, wie die Menschen zur Erkenntniss ihres Bedarfes in kommenden Zeiträumen gelangen, hierauf, wie sie die ihnen für diese Zeit- räume verfügbaren Güterquantitäten berechnen, und endlich jene Thätigkeit derselben zum Gegenstande unserer Darstellung ma- chen, durch welche sie die ihnen verfügbaren Güterquantitäten (Genuss- und Productionsmittel) der Befriedigung ihrer Bedürf- nisse auf das zweckentsprechendste zuzuführen bemüht sind. §. 1. Der menschliche Bedarf. a) Der Bedarf an Gütern erster Ordnung (an Genussmitteln). Die Menschen empfinden zunächst und unmittelbar nur Be- dürfnisse nach Gütern erster Ordnung, das ist nach solchen Gü- tern, welche unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürf- nisse herangezogen werden können. (S. 8.) Besteht kein Bedarf an Gütern dieser Art, so kann auch ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung nicht entstehen. Der Bedarf an Gütern höherer Ord- nung ist also durch unseren Bedarf an Gütern erster Ordnung bedingt und die Untersuchung über diesen letzteren die Grund- lage unserer Untersuchungen auf dem Gebiete des menschlichen Bedarfes überhaupt. Wir werden uns demnach zuerst mit dem 3 *

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/53>, abgerufen am 22.12.2024.