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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
oft über Vernachlässigungen aller Art und über die Kostspielig-
keit der Dienstleistungen zu klagen haben.

Die eben dargelegte wirthschaftliche Sachlage pflegt nun
zugleich auch diejenige zu sein, welche, mit dem Bedürfnisse
nach der Concurrenz, wo immer nicht gesellschaftliche, oder son-
stige Hindernisse dem entgegenstehen, die Concurrenz selbst
hervorruft und es wird unsere Aufgabe sein, die Wirkungen zu
untersuchen, welche das Auftreten derselben auf die Güterver-
theilung, den Umsatz und den Preis einer Waare, im Vergleiche
zu den analogen, beim Monopolhandel beobachteten Erschei-
nungen, ausüben.

b) Wirkung der von den Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrach-
ten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, und bestimmter von ihnen
fixirten Preise auf den Absatz und in beiden Fällen auf die Vertheilung der
Waare unter die Concurrenten um dieselbe *).

Nehmen wir, um der leichtern Uebersichtlichkeit willen,
den bei der Darlegung der Gesetze des Monopolhandels bei-
spielsweise angeführten Fall auch hier zur Grundlage unserer
Darstellung, so ergiebt sich das nachfolgende Schema:

[Tabelle]
in welchem B1, B2, B3 etc. einzelne Landleute, oder Gruppen
von solchen darstellen, für welche ein jedes erste in ihre Ver-
fügung tretende Pferd ein Aequivalent der daneben gestellten
Quantität von Getreide, jedes weitere Pferd das Aequivalent
einer um 10 Metzen Getreide geringern Quantität ist, und es
fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die grössern, oder gerin-

*) Vgl. J. Prince-Smith in der Vierteljahrschrift für Volksw., 1863,
IV., S. 148 ff.

Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
oft über Vernachlässigungen aller Art und über die Kostspielig-
keit der Dienstleistungen zu klagen haben.

Die eben dargelegte wirthschaftliche Sachlage pflegt nun
zugleich auch diejenige zu sein, welche, mit dem Bedürfnisse
nach der Concurrenz, wo immer nicht gesellschaftliche, oder son-
stige Hindernisse dem entgegenstehen, die Concurrenz selbst
hervorruft und es wird unsere Aufgabe sein, die Wirkungen zu
untersuchen, welche das Auftreten derselben auf die Güterver-
theilung, den Umsatz und den Preis einer Waare, im Vergleiche
zu den analogen, beim Monopolhandel beobachteten Erschei-
nungen, ausüben.

b) Wirkung der von den Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrach-
ten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, und bestimmter von ihnen
fixirten Preise auf den Absatz und in beiden Fällen auf die Vertheilung der
Waare unter die Concurrenten um dieselbe *).

Nehmen wir, um der leichtern Uebersichtlichkeit willen,
den bei der Darlegung der Gesetze des Monopolhandels bei-
spielsweise angeführten Fall auch hier zur Grundlage unserer
Darstellung, so ergiebt sich das nachfolgende Schema:

[Tabelle]
in welchem B1, B2, B3 etc. einzelne Landleute, oder Gruppen
von solchen darstellen, für welche ein jedes erste in ihre Ver-
fügung tretende Pferd ein Aequivalent der daneben gestellten
Quantität von Getreide, jedes weitere Pferd das Aequivalent
einer um 10 Metzen Getreide geringern Quantität ist, und es
fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die grössern, oder gerin-

*) Vgl. J. Prince-Smith in der Vierteljahrschrift für Volksw., 1863,
IV., S. 148 ff.
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[203/0221] Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. oft über Vernachlässigungen aller Art und über die Kostspielig- keit der Dienstleistungen zu klagen haben. Die eben dargelegte wirthschaftliche Sachlage pflegt nun zugleich auch diejenige zu sein, welche, mit dem Bedürfnisse nach der Concurrenz, wo immer nicht gesellschaftliche, oder son- stige Hindernisse dem entgegenstehen, die Concurrenz selbst hervorruft und es wird unsere Aufgabe sein, die Wirkungen zu untersuchen, welche das Auftreten derselben auf die Güterver- theilung, den Umsatz und den Preis einer Waare, im Vergleiche zu den analogen, beim Monopolhandel beobachteten Erschei- nungen, ausüben. b) Wirkung der von den Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrach- ten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, und bestimmter von ihnen fixirten Preise auf den Absatz und in beiden Fällen auf die Vertheilung der Waare unter die Concurrenten um dieselbe *). Nehmen wir, um der leichtern Uebersichtlichkeit willen, den bei der Darlegung der Gesetze des Monopolhandels bei- spielsweise angeführten Fall auch hier zur Grundlage unserer Darstellung, so ergiebt sich das nachfolgende Schema: in welchem B1, B2, B3 etc. einzelne Landleute, oder Gruppen von solchen darstellen, für welche ein jedes erste in ihre Ver- fügung tretende Pferd ein Aequivalent der daneben gestellten Quantität von Getreide, jedes weitere Pferd das Aequivalent einer um 10 Metzen Getreide geringern Quantität ist, und es fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die grössern, oder gerin- *) Vgl. J. Prince-Smith in der Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, IV., S. 148 ff.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/221>, abgerufen am 03.12.2024.