wird, welche wir selbst aber hieher zu setzen, nicht nöthig finden.
§. 207. ZusatzI.
Wenn eine vorgegebene Differenzialgleichung Z = o so beschaffen ist, daß die daraus entstehende reducirte Gleichung Z' = o, keine anderen Größen als x und p enthält, woraus p = einer Function von x wird, welche ich mit X bezeichnen will, so hat man wegen p = X sogleich
[Formel 1]
= X oder d y = X d x und y = integralX d x + A, als gesuchte Integralgleichung, indem das Integral integralX d x nach den Vorschriften (Kap. I-IV. §. 107. etc.) ge- funden werden kann.
§. 208. ZusatzII.
Eben so, wenn die reducirte Gleichung Z' = o, bloß y und p enthielte, also p = einer Function von y wäre, welche ich mit Y bezeichnen will, so hätte man
[Formel 2]
= Y oder d x =
[Formel 3]
und durch Integration sogleich
x
Zweyter Theil. Zehntes Kapitel.
wird, welche wir ſelbſt aber hieher zu ſetzen, nicht noͤthig finden.
§. 207. ZuſatzI.
Wenn eine vorgegebene Differenzialgleichung Z = o ſo beſchaffen iſt, daß die daraus entſtehende reducirte Gleichung Z' = o, keine anderen Groͤßen als x und p enthaͤlt, woraus p = einer Function von x wird, welche ich mit X bezeichnen will, ſo hat man wegen p = X ſogleich
[Formel 1]
= X oder d y = X d x und y = ∫X d x + A, als geſuchte Integralgleichung, indem das Integral ∫X d x nach den Vorſchriften (Kap. I-IV. §. 107. ꝛc.) ge- funden werden kann.
§. 208. ZuſatzII.
Eben ſo, wenn die reducirte Gleichung Z' = o, bloß y und p enthielte, alſo p = einer Function von y waͤre, welche ich mit Y bezeichnen will, ſo haͤtte man
[Formel 2]
= Y oder d x =
[Formel 3]
und durch Integration ſogleich
x
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Zweyter Theil. Zehntes Kapitel.
wird, welche wir ſelbſt aber hieher zu ſetzen, nicht
noͤthig finden.
§. 207.
Zuſatz I.
Wenn eine vorgegebene Differenzialgleichung
Z = o ſo beſchaffen iſt, daß die daraus entſtehende
reducirte Gleichung Z' = o, keine anderen Groͤßen
als x und p enthaͤlt, woraus p = einer Function
von x wird, welche ich mit X bezeichnen will, ſo
hat man wegen p = X ſogleich [FORMEL] = X oder
d y = X d x und y = ∫ X d x + A, als geſuchte
Integralgleichung, indem das Integral ∫ X d x
nach den Vorſchriften (Kap. I-IV. §. 107. ꝛc.) ge-
funden werden kann.
§. 208.
Zuſatz II.
Eben ſo, wenn die reducirte Gleichung Z' = o,
bloß y und p enthielte, alſo p = einer Function
von y waͤre, welche ich mit Y bezeichnen will, ſo
haͤtte man [FORMEL] = Y oder d x = [FORMEL] und durch
Integration ſogleich
x
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Mayer, Johann Tobias: Vollständiger Lehrbegriff der höhern Analysis. Bd. 2. Göttingen, 1818, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_analysis02_1818/342>, abgerufen am 21.11.2024.
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