Mayer, Johann Tobias: Vollständiger Lehrbegriff der höhern Analysis. Bd. 1. Göttingen, 1818.Erster Theil. Erstes Kapitel. selbst, als unendlich kleine, oder immerfort abneh-mende Größen, an und für sich nicht bestimmt ange- geben, sondern bey ihrer unendlichen Abnahme nur in ihren gegenseitigen Verhältnissen betrachtet werden können, deren Exponenten denn bestimmte endliche Größen sind. §. 50. Zusatz. Aus dem bisherigen ergiebt sich aber I. Beyspiel. Gesetzt dx (§. 49. XVII) solle eine =
Erſter Theil. Erſtes Kapitel. ſelbſt, als unendlich kleine, oder immerfort abneh-mende Groͤßen, an und fuͤr ſich nicht beſtimmt ange- geben, ſondern bey ihrer unendlichen Abnahme nur in ihren gegenſeitigen Verhaͤltniſſen betrachtet werden koͤnnen, deren Exponenten denn beſtimmte endliche Groͤßen ſind. §. 50. Zuſatz. Aus dem bisherigen ergiebt ſich aber I. Beyſpiel. Geſetzt dx (§. 49. XVII) ſolle eine =
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Erſter Theil. Erſtes Kapitel.
ſelbſt, als unendlich kleine, oder immerfort abneh-
mende Groͤßen, an und fuͤr ſich nicht beſtimmt ange-
geben, ſondern bey ihrer unendlichen Abnahme nur
in ihren gegenſeitigen Verhaͤltniſſen betrachtet werden
koͤnnen, deren Exponenten denn beſtimmte endliche
Groͤßen ſind.
§. 50.
Zuſatz. Aus dem bisherigen ergiebt ſich aber
nun zugleich noch eine andere wichtige Betrachtung.
Soll nemlich eine Differenzialgleichung wie (§. 49.
IX.) oder vielmehr wie (§. 49. XVII.) eine be-
ſtimmte Bedeutung haben, ſo muß nothwendig an-
gegeben ſeyn, in welchem Verhaͤltniſſe d d x zu d x2
ſtehe; dann weiß man auch was d d Z zu d x2 fuͤr
ein Verhaͤltniß haben wird, und umgekehrt, d. h.
man muß das Geſetz angeben, nach welchem d x
in (§. 49. VI.) variabel geſetzt wird, um daraus
ableiten zu koͤnnen, was [FORMEL] fuͤr eine beſtimmte
endliche Funktion ſeyn wird. Einige Beyſpiele wer-
den dieſes erlaͤutern.
I. Beyſpiel. Geſetzt dx (§. 49. XVII) ſolle eine
unveraͤnderliche Groͤße ſeyn, d. h. bey den hoͤhern Dif-
ferenziationen ſich immer gleich verbleiben, ſo iſt d d x
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