Form gegenübertritt -- dem Eigenthümer seiner wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens leisten muss. Der Profit, wenn wir so, falsch anticipirend, den Bruchtheil des Ueberschusses seiner Arbeit über die nothwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, dass er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeits- bedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Er- weiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht, und die unmittelbaren Producenten auf das physische Minimum von Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z. B. von den Engländern in Indien, vorgefunden und exploitirt wird.
IV. Die Geldrente.
Unter der Geldrente verstehn wir hier -- im Unterschied von der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden indu- striellen oder kommerciellen Grundrente, die nur ein Ueberschuss über den Durchschnittsprofit ist -- die Grundrente, die aus einer blossen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der unmittelbare Producent hier seinem Grundeigenthümer (ob dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen. Ein Ueberschuss an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht mehr; er muss aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Producent nach wie vor fortfährt, mindestens den grössten Theil seiner Subsistenz- mittel selbst zu produciren, muss jetzt ein Theil seines Produkts in Waare verwandelt, als Waare producirt werden. Der Charakter der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger ver- ändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältniss der Produktions- kosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Ueberschuss des in Geld zu verwandelnden Theils des Bruttoprodukts über den Theil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares Subsistenzmittel dienen muss. Indess die Basis dieser Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt die- selbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittelbare Producent ist nach wie vor erblicher oder sonst
Form gegenübertritt — dem Eigenthümer seiner wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens leisten muss. Der Profit, wenn wir so, falsch anticipirend, den Bruchtheil des Ueberschusses seiner Arbeit über die nothwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, dass er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeits- bedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Er- weiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht, und die unmittelbaren Producenten auf das physische Minimum von Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z. B. von den Engländern in Indien, vorgefunden und exploitirt wird.
IV. Die Geldrente.
Unter der Geldrente verstehn wir hier — im Unterschied von der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden indu- striellen oder kommerciellen Grundrente, die nur ein Ueberschuss über den Durchschnittsprofit ist — die Grundrente, die aus einer blossen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der unmittelbare Producent hier seinem Grundeigenthümer (ob dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen. Ein Ueberschuss an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht mehr; er muss aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Producent nach wie vor fortfährt, mindestens den grössten Theil seiner Subsistenz- mittel selbst zu produciren, muss jetzt ein Theil seines Produkts in Waare verwandelt, als Waare producirt werden. Der Charakter der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger ver- ändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältniss der Produktions- kosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Ueberschuss des in Geld zu verwandelnden Theils des Bruttoprodukts über den Theil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares Subsistenzmittel dienen muss. Indess die Basis dieser Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt die- selbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittelbare Producent ist nach wie vor erblicher oder sonst
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so, falsch anticipirend, den Bruchtheil des Ueberschusses seiner
Arbeit über die nothwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich
selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, dass er
vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine natürliche
Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere
kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeits-
bedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Er-
weiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht, und
die unmittelbaren Producenten auf das physische Minimum von
Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo
diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z. B. von den
Engländern in Indien, vorgefunden und exploitirt wird.
IV. Die Geldrente.
Unter der Geldrente verstehn wir hier — im Unterschied von
der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden indu-
striellen oder kommerciellen Grundrente, die nur ein Ueberschuss
über den Durchschnittsprofit ist — die Grundrente, die aus einer
blossen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese
selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts
hat der unmittelbare Producent hier seinem Grundeigenthümer (ob
dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu
zahlen. Ein Ueberschuss an Produkt in seiner Naturalform genügt
also nicht mehr; er muss aus dieser Naturalform in die Geldform
verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Producent nach
wie vor fortfährt, mindestens den grössten Theil seiner Subsistenz-
mittel selbst zu produciren, muss jetzt ein Theil seines Produkts
in Waare verwandelt, als Waare producirt werden. Der Charakter
der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger ver-
ändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom
gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältniss der Produktions-
kosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn,
wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Ueberschuss
des in Geld zu verwandelnden Theils des Bruttoprodukts über den
Theil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als
unmittelbares Subsistenzmittel dienen muss. Indess die Basis dieser
Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt die-
selbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet.
Der unmittelbare Producent ist nach wie vor erblicher oder sonst
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/339>, abgerufen am 21.11.2024.
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