Fünfundvierzigstes Kapitel. Die absolute Grundrente.
Bei Analyse der Differentialrente wurde ausgegangen von der Voraussetzung, dass der schlechteste Boden keine Grundrente zahlt, oder, um es allgemeiner auszudrücken, dass nur der Boden Grund- rente zahlt, für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis unter dem, den Markt regulirenden Produktionspreis steht, sodass in dieser Weise ein Surplusprofit entspringt, der sich in Rente ver- wandelt. Zunächst ist zu bemerken, dass das Gesetz der Differen- tialrente, als Differentialrente, von der Richtigkeit oder Unrichtig- keit jener Voraussetzung durchaus unabhängig ist.
Nennen wir den allgemeinen, den Markt regulirenden Produk- tionspreis P, so fällt P für das Produkt der schlechtesten Boden- art A mit ihrem individuellen Produktionspreis zusammen; d. h. es zahlt der Preis das in der Produktion verzehrte konstante und variable Kapital plus dem Durchschnittsprofit (= Unternehmer- gewinn plus Zins).
Die Rente ist hier gleich Null. Der individuelle Produktions- preis der nächstbessern Bodenart B ist = P', und P > P'; d. h. P zahlt mehr als den wirklichen Produktionspreis des Produkts der Bodenklasse B. Es sei nun P -- P' = d; d, der Ueberschuss von P über P', ist daher der Surplusprofit, den der Pächter dieser Klasse B macht. Dies d verwandelt sich in Rente, die dem Grundeigen- thümer zu zahlen ist. Für die dritte Bodenklasse C sei P'' der wirkliche Produktionspreis, und P -- P'' = 2 d; so verwandelt sich dies 2 d in Rente; ebenso für die vierte Klasse D der individuelle Produktionspreis P''', und P -- P''' = 3 d, das sich in Grundrente verwandelt u. s. w. Gesetzt nun, für die Bodenklasse A sei die Vor- aussetzung falsch, dass die Rente = 0 und daher der Preis ihres Produkts = P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In diesem Falle folgt zweierlei.
Erstens: der Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht regu- lirt durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte einen Ueberschuss über diesen, wäre = P + r. Denn die kapitalistische Produktionsweise in ihrer Normalität vorausgesetzt, also vorausgesetzt, dass der Ueber- schuss r, den der Pächter an den Grundeigenthümer zahlt, weder einen Abzug vom Arbeitslohn, noch vom Durchschnittsprofit des Kapitals darstellt, kann er ihn nur dadurch zahlen, dass sein Pro- dukt sich über dem Produktionspreis verkauft, ihm also einen Sur- plusprofit abwerfen würde, hätte er nicht diesen Ueberschuss in
Fünfundvierzigstes Kapitel. Die absolute Grundrente.
Bei Analyse der Differentialrente wurde ausgegangen von der Voraussetzung, dass der schlechteste Boden keine Grundrente zahlt, oder, um es allgemeiner auszudrücken, dass nur der Boden Grund- rente zahlt, für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis unter dem, den Markt regulirenden Produktionspreis steht, sodass in dieser Weise ein Surplusprofit entspringt, der sich in Rente ver- wandelt. Zunächst ist zu bemerken, dass das Gesetz der Differen- tialrente, als Differentialrente, von der Richtigkeit oder Unrichtig- keit jener Voraussetzung durchaus unabhängig ist.
Nennen wir den allgemeinen, den Markt regulirenden Produk- tionspreis P, so fällt P für das Produkt der schlechtesten Boden- art A mit ihrem individuellen Produktionspreis zusammen; d. h. es zahlt der Preis das in der Produktion verzehrte konstante und variable Kapital plus dem Durchschnittsprofit (= Unternehmer- gewinn plus Zins).
Die Rente ist hier gleich Null. Der individuelle Produktions- preis der nächstbessern Bodenart B ist = P', und P > P'; d. h. P zahlt mehr als den wirklichen Produktionspreis des Produkts der Bodenklasse B. Es sei nun P — P' = d; d, der Ueberschuss von P über P', ist daher der Surplusprofit, den der Pächter dieser Klasse B macht. Dies d verwandelt sich in Rente, die dem Grundeigen- thümer zu zahlen ist. Für die dritte Bodenklasse C sei P'' der wirkliche Produktionspreis, und P — P'' = 2 d; so verwandelt sich dies 2 d in Rente; ebenso für die vierte Klasse D der individuelle Produktionspreis P''', und P — P''' = 3 d, das sich in Grundrente verwandelt u. s. w. Gesetzt nun, für die Bodenklasse A sei die Vor- aussetzung falsch, dass die Rente = 0 und daher der Preis ihres Produkts = P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In diesem Falle folgt zweierlei.
Erstens: der Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht regu- lirt durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte einen Ueberschuss über diesen, wäre = P + r. Denn die kapitalistische Produktionsweise in ihrer Normalität vorausgesetzt, also vorausgesetzt, dass der Ueber- schuss r, den der Pächter an den Grundeigenthümer zahlt, weder einen Abzug vom Arbeitslohn, noch vom Durchschnittsprofit des Kapitals darstellt, kann er ihn nur dadurch zahlen, dass sein Pro- dukt sich über dem Produktionspreis verkauft, ihm also einen Sur- plusprofit abwerfen würde, hätte er nicht diesen Ueberschuss in
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Fünfundvierzigstes Kapitel.
Die absolute Grundrente.
Bei Analyse der Differentialrente wurde ausgegangen von der
Voraussetzung, dass der schlechteste Boden keine Grundrente zahlt,
oder, um es allgemeiner auszudrücken, dass nur der Boden Grund-
rente zahlt, für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis
unter dem, den Markt regulirenden Produktionspreis steht, sodass
in dieser Weise ein Surplusprofit entspringt, der sich in Rente ver-
wandelt. Zunächst ist zu bemerken, dass das Gesetz der Differen-
tialrente, als Differentialrente, von der Richtigkeit oder Unrichtig-
keit jener Voraussetzung durchaus unabhängig ist.
Nennen wir den allgemeinen, den Markt regulirenden Produk-
tionspreis P, so fällt P für das Produkt der schlechtesten Boden-
art A mit ihrem individuellen Produktionspreis zusammen; d. h.
es zahlt der Preis das in der Produktion verzehrte konstante und
variable Kapital plus dem Durchschnittsprofit (= Unternehmer-
gewinn plus Zins).
Die Rente ist hier gleich Null. Der individuelle Produktions-
preis der nächstbessern Bodenart B ist = P', und P > P'; d. h. P
zahlt mehr als den wirklichen Produktionspreis des Produkts der
Bodenklasse B. Es sei nun P — P' = d; d, der Ueberschuss von P
über P', ist daher der Surplusprofit, den der Pächter dieser Klasse
B macht. Dies d verwandelt sich in Rente, die dem Grundeigen-
thümer zu zahlen ist. Für die dritte Bodenklasse C sei P'' der
wirkliche Produktionspreis, und P — P'' = 2 d; so verwandelt sich
dies 2 d in Rente; ebenso für die vierte Klasse D der individuelle
Produktionspreis P''', und P — P''' = 3 d, das sich in Grundrente
verwandelt u. s. w. Gesetzt nun, für die Bodenklasse A sei die Vor-
aussetzung falsch, dass die Rente = 0 und daher der Preis ihres
Produkts = P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In
diesem Falle folgt zweierlei.
Erstens: der Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht regu-
lirt durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte einen Ueberschuss
über diesen, wäre = P + r. Denn die kapitalistische Produktionsweise
in ihrer Normalität vorausgesetzt, also vorausgesetzt, dass der Ueber-
schuss r, den der Pächter an den Grundeigenthümer zahlt, weder
einen Abzug vom Arbeitslohn, noch vom Durchschnittsprofit des
Kapitals darstellt, kann er ihn nur dadurch zahlen, dass sein Pro-
dukt sich über dem Produktionspreis verkauft, ihm also einen Sur-
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/289>, abgerufen am 21.11.2024.
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