Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist, und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, dass hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente, und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche -- die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produk- tivität bei konstanten, oder fallenden Preisen, oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen, oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungirt. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals, und fallender Preis mit konstanter, fallender, und steigender Rate der Produktivität, löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschusskapitals bei konstantem oder fallenden Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, stei- gende Rate der Produktivität mit konstantem und fallenden Preis. Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwen- dung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuss ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.
Dreiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II. -- Dritter Fall: Steigender Produktionspreis.
[Steigender Produktionspreis setzt voraus, dass die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 21/2 £ weniger als 1 qr., oder die 5 £ weniger als 2 qrs. produziren, oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muss, kann der als regulirend angenommene Produktionspreis über 3 £ per qr. steigen.
Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zwei- ten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 21/2 £ abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z. B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirthschaftung ab- nehmende Erträge gibt, und dann der durch tieferes Pflügen empor- geworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere
Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist, und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, dass hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente, und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche — die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produk- tivität bei konstanten, oder fallenden Preisen, oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen, oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungirt. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals, und fallender Preis mit konstanter, fallender, und steigender Rate der Produktivität, löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschusskapitals bei konstantem oder fallenden Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, stei- gende Rate der Produktivität mit konstantem und fallenden Preis. Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwen- dung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuss ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.
Dreiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II. — Dritter Fall: Steigender Produktionspreis.
[Steigender Produktionspreis setzt voraus, dass die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 2½ £ weniger als 1 qr., oder die 5 £ weniger als 2 qrs. produziren, oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muss, kann der als regulirend angenommene Produktionspreis über 3 £ per qr. steigen.
Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zwei- ten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2½ £ abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z. B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirthschaftung ab- nehmende Erträge gibt, und dann der durch tieferes Pflügen empor- geworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere
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[246/0255]
Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die
erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist, und nicht
Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage.
Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, dass hier, wie bei
allen frühern Fällen, die Rente, und die erhöhte Rente per Acre
(wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche — die
Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage
auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produk-
tivität bei konstanten, oder fallenden Preisen, oder mit abnehmender
Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen, oder
mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungirt.
Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender
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gende Rate der Produktivität mit konstantem und fallenden Preis.
Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und
fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwen-
dung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht
Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuss
ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich
sie absolut gefallen.
Dreiundvierzigstes Kapitel.
Die Differentialrente II. — Dritter Fall: Steigender
Produktionspreis.
[Steigender Produktionspreis setzt voraus, dass die Produktivität
der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur
wenn die auf A gelegten 2½ £ weniger als 1 qr., oder die 5 £
weniger als 2 qrs. produziren, oder wenn ein noch schlechterer
Boden als A in Bebauung genommen werden muss, kann der als
regulirend angenommene Produktionspreis über 3 £ per qr. steigen.
Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zwei-
ten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität
der ersten Kapitalanlage von 2½ £ abgenommen hätte. Dieser
Fall kommt oft genug vor. Z. B. wenn bei oberflächlichem Pflügen
die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirthschaftung ab-
nehmende Erträge gibt, und dann der durch tieferes Pflügen empor-
geworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/255>, abgerufen am 21.11.2024.
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