Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge- duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers schwer gebüsst." (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)
Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot.
"Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen- thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher- heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . . Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National- reichthums in den Besitz der sog. "todten Hand", zumal da der Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer- mehr so reich haben werden können." (l. c., p. 55.)
Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge- duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers schwer gebüsst.“ (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)
Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot.
„Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen- thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher- heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . . Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National- reichthums in den Besitz der sog. „todten Hand“, zumal da der Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer- mehr so reich haben werden können.“ (l. c., p. 55.)
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Grunde hatte, welchen der ausländische Trassat aber so lange ge-
duldig acceptirte, als noch die durch Wechselreiterei erschaffnen
Rimessen nicht ausblieben. Dafür haben diese durch die Bankrotte
eines Tapper und andrer grossgeachteter Warschauer Bankiers
schwer gebüsst.“ (J. G. Büsch, Theoretisch-praktische Darstellung
der Handlung etc. 3. Auflage. Hamburg 1808. Band II, p. 232, 233.)
Nutzen für die Kirche vom Zinsverbot.
„Zins zu nehmen hatte die Kirche verboten; aber nicht das Eigen-
thum zu verkaufen um sich aus der Noth zu helfen; ja auch nicht
einmal, dasselbe dem Geldleihenden auf eine bestimmte Zeit und
bis zur Wiederbezahlung abzutreten, damit derselbe seine Sicher-
heit darin finden, aber auch während des Besitzes in dessen Nutzung
den Ersatz des von ihm entlehnten Geldes geniessen möchte. . . .
Die Kirche selbst, oder die ihr angehörenden Kommunen und pia
corpora zogen ihren grossen Nutzen davon, zumal in den Zeiten
der Kreuzzüge. Dies brachte einen so grossen Theil des National-
reichthums in den Besitz der sog. „todten Hand“, zumal da der
Jude in diesem Wege nicht wuchern durfte, weil der Besitz eines
so festen Unterpfandes nicht verhehlt werden konnte. . . . Ohne
das Verbot der Zinsen würden die Kirchen und Klöster nimmer-
mehr so reich haben werden können.“ (l. c., p. 55.)
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/161>, abgerufen am 21.12.2024.
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