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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894.

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grade dies bildet seinen specifischen Charakter. Der Geldbesitzer,
der sein Geld als zinstragendes Kapital verwerthen will, veräussert
es an einen dritten, wirft es in Cirkulation, macht es zur Waare
als Kapital; nicht nur als Kapital für ihn selbst, sondern auch
für andre; es ist nicht bloss Kapital für den, der es veräussert,
sondern es wird dem dritten von vornherein als Kapital ausge-
händigt, als Werth, der den Gebrauchswerth besitzt, Mehrwerth,
Profit zu schaffen; als ein Werth, der sich in der Bewegung fort-
erhält und zu seinem ursprünglichen Ausgeber, hier dem Geld-
besitzer, nachdem er fungirt hat, zurückkehrt; also sich nur für
eine Zeitlang von ihm entfernt, aus dem Besitz seines Eigenthümers
nur zeitweilig in den Besitz des fungirenden Kapitalisten tritt,
also weder weggezahlt noch verkauft, sondern nur ausgeliehen
wird; nur entäussert wird, unter der Bedingung nach einer be-
stimmten Zeitfrist erstens zu seinem Ausgangspunkt zurückzukehren,
zweitens aber als realisirtes Kapital zurückzukehren, sodass es seinen
Gebrauchswerth, Mehrwerth zu produciren, realisirt hat.

Waare, die als Kapital verliehen wird, wird nach ihrer Be-
schaffenheit als fixes oder cirkulirendes Kapital verliehen. Das
Geld kann in beiden Formen verliehen werden, als fixes Kapital
z. B., wenn es in der Form der Leibrente zurückgezahlt wird, so-
dass mit dem Zins immer auch ein Stück Kapital zurückfliesst.
Gewisse Waaren können der Natur ihres Gebrauchswerths nach
immer nur als fixes Kapital verliehen werden, wie Häuser, Schiffe,
Maschinen u. s. w. Aber alles verliehene Kapital, welches immer
seine Form, und wie die Rückzahlung durch die Natur seines Ge-
brauchswerths modificirt sein mag, ist immer nur eine besondre
Form des Geldkapitals. Denn was hier verliehen wird, ist immer
eine bestimmte Geldsumme, und auf diese Summe wird denn auch
der Zins berechnet. Ist das, was ausgeliehen wird, weder Geld
noch cirkulirendes Kapital, so wird es auch zurückgezahlt in der
Weise wie fixes Kapital zurückfliesst. Der Verleiher erhält periodisch
Zins und einen Theil des verbrauchten Werths des fixen Kapitals
selbst, ein Aequivalent für den periodischen Verschleiss. Und am
Ende der Frist kehrt der unverbrauchte Theil des verliehenen fixen
Kapitals in natura zurück. Ist das verliehene Kapital cirkulirendes
Kapital, so kehrt es ebenfalls dem Verleiher zurück in der Rück-
flussweise des cirkulirenden Kapitals.

Die Art des Rückflusses ist also jedesmal bestimmt durch die
wirkliche Kreisbewegung des sich reproducirenden Kapitals und
seiner besondren Arten. Aber für das verliehene Kapital nimmt der

grade dies bildet seinen specifischen Charakter. Der Geldbesitzer,
der sein Geld als zinstragendes Kapital verwerthen will, veräussert
es an einen dritten, wirft es in Cirkulation, macht es zur Waare
als Kapital; nicht nur als Kapital für ihn selbst, sondern auch
für andre; es ist nicht bloss Kapital für den, der es veräussert,
sondern es wird dem dritten von vornherein als Kapital ausge-
händigt, als Werth, der den Gebrauchswerth besitzt, Mehrwerth,
Profit zu schaffen; als ein Werth, der sich in der Bewegung fort-
erhält und zu seinem ursprünglichen Ausgeber, hier dem Geld-
besitzer, nachdem er fungirt hat, zurückkehrt; also sich nur für
eine Zeitlang von ihm entfernt, aus dem Besitz seines Eigenthümers
nur zeitweilig in den Besitz des fungirenden Kapitalisten tritt,
also weder weggezahlt noch verkauft, sondern nur ausgeliehen
wird; nur entäussert wird, unter der Bedingung nach einer be-
stimmten Zeitfrist erstens zu seinem Ausgangspunkt zurückzukehren,
zweitens aber als realisirtes Kapital zurückzukehren, sodass es seinen
Gebrauchswerth, Mehrwerth zu produciren, realisirt hat.

Waare, die als Kapital verliehen wird, wird nach ihrer Be-
schaffenheit als fixes oder cirkulirendes Kapital verliehen. Das
Geld kann in beiden Formen verliehen werden, als fixes Kapital
z. B., wenn es in der Form der Leibrente zurückgezahlt wird, so-
dass mit dem Zins immer auch ein Stück Kapital zurückfliesst.
Gewisse Waaren können der Natur ihres Gebrauchswerths nach
immer nur als fixes Kapital verliehen werden, wie Häuser, Schiffe,
Maschinen u. s. w. Aber alles verliehene Kapital, welches immer
seine Form, und wie die Rückzahlung durch die Natur seines Ge-
brauchswerths modificirt sein mag, ist immer nur eine besondre
Form des Geldkapitals. Denn was hier verliehen wird, ist immer
eine bestimmte Geldsumme, und auf diese Summe wird denn auch
der Zins berechnet. Ist das, was ausgeliehen wird, weder Geld
noch cirkulirendes Kapital, so wird es auch zurückgezahlt in der
Weise wie fixes Kapital zurückfliesst. Der Verleiher erhält periodisch
Zins und einen Theil des verbrauchten Werths des fixen Kapitals
selbst, ein Aequivalent für den periodischen Verschleiss. Und am
Ende der Frist kehrt der unverbrauchte Theil des verliehenen fixen
Kapitals in natura zurück. Ist das verliehene Kapital cirkulirendes
Kapital, so kehrt es ebenfalls dem Verleiher zurück in der Rück-
flussweise des cirkulirenden Kapitals.

Die Art des Rückflusses ist also jedesmal bestimmt durch die
wirkliche Kreisbewegung des sich reproducirenden Kapitals und
seiner besondren Arten. Aber für das verliehene Kapital nimmt der

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[328/0362] grade dies bildet seinen specifischen Charakter. Der Geldbesitzer, der sein Geld als zinstragendes Kapital verwerthen will, veräussert es an einen dritten, wirft es in Cirkulation, macht es zur Waare als Kapital; nicht nur als Kapital für ihn selbst, sondern auch für andre; es ist nicht bloss Kapital für den, der es veräussert, sondern es wird dem dritten von vornherein als Kapital ausge- händigt, als Werth, der den Gebrauchswerth besitzt, Mehrwerth, Profit zu schaffen; als ein Werth, der sich in der Bewegung fort- erhält und zu seinem ursprünglichen Ausgeber, hier dem Geld- besitzer, nachdem er fungirt hat, zurückkehrt; also sich nur für eine Zeitlang von ihm entfernt, aus dem Besitz seines Eigenthümers nur zeitweilig in den Besitz des fungirenden Kapitalisten tritt, also weder weggezahlt noch verkauft, sondern nur ausgeliehen wird; nur entäussert wird, unter der Bedingung nach einer be- stimmten Zeitfrist erstens zu seinem Ausgangspunkt zurückzukehren, zweitens aber als realisirtes Kapital zurückzukehren, sodass es seinen Gebrauchswerth, Mehrwerth zu produciren, realisirt hat. Waare, die als Kapital verliehen wird, wird nach ihrer Be- schaffenheit als fixes oder cirkulirendes Kapital verliehen. Das Geld kann in beiden Formen verliehen werden, als fixes Kapital z. B., wenn es in der Form der Leibrente zurückgezahlt wird, so- dass mit dem Zins immer auch ein Stück Kapital zurückfliesst. Gewisse Waaren können der Natur ihres Gebrauchswerths nach immer nur als fixes Kapital verliehen werden, wie Häuser, Schiffe, Maschinen u. s. w. Aber alles verliehene Kapital, welches immer seine Form, und wie die Rückzahlung durch die Natur seines Ge- brauchswerths modificirt sein mag, ist immer nur eine besondre Form des Geldkapitals. Denn was hier verliehen wird, ist immer eine bestimmte Geldsumme, und auf diese Summe wird denn auch der Zins berechnet. Ist das, was ausgeliehen wird, weder Geld noch cirkulirendes Kapital, so wird es auch zurückgezahlt in der Weise wie fixes Kapital zurückfliesst. Der Verleiher erhält periodisch Zins und einen Theil des verbrauchten Werths des fixen Kapitals selbst, ein Aequivalent für den periodischen Verschleiss. Und am Ende der Frist kehrt der unverbrauchte Theil des verliehenen fixen Kapitals in natura zurück. Ist das verliehene Kapital cirkulirendes Kapital, so kehrt es ebenfalls dem Verleiher zurück in der Rück- flussweise des cirkulirenden Kapitals. Die Art des Rückflusses ist also jedesmal bestimmt durch die wirkliche Kreisbewegung des sich reproducirenden Kapitals und seiner besondren Arten. Aber für das verliehene Kapital nimmt der

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/362>, abgerufen am 26.04.2024.