A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be- finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be- finden -- lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode, die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode = n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und 2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor- geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations- periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital, nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits- periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro- portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden, gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr- lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital befinden.
IV. Resultate.
Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich:
A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be- finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be- finden — lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode, die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode = n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und 2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor- geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations- periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital, nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits- periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro- portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden, gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr- lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital befinden.
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IV. Resultate.
Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich:
A. Die verschiednen Portionen, worin das Kapital getheilt werden
muss, damit ein Theil desselben sich beständig in der Arbeitsperiode be-
finden kann, während andre Theile sich in der Cirkulationsperiode be-
finden — lösen sich ab, wie verschiedne selbständige Privatkapitale, in
zwei Fällen. 1) Wenn die Arbeitsperiode gleich der Cirkulationsperiode,
die Umschlagsperiode also in zwei gleiche Abschnitte getheilt ist. 2) Wenn
die Cirkulationsperiode länger ist als die Arbeitsperiode, aber zugleich ein
einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet, sodass eine Cirkulationsperiode
= n Arbeitsperioden, wo n eine ganze Zahl sein muss. In diesen Fällen
wird kein Theil des successiv vorgeschossnen Kapitals freigesetzt.
B. Dagegen in allen Fällen, wo 1) die Cirkulationsperiode größer
als die Arbeitsperiode, ohne ein einfaches Multipel derselben zu bilden, und
2) wo die Arbeitsperiode größer als die Cirkulationsperiode, wird ein
Theil des flüssigen Gesammtkapitals vom zweiten Umschlag an beständig
und periodisch am Schluss jeder Arbeitsperiode freigesetzt. Und zwar
ist dieses freigesetzte Kapital gleich dem für die Cirkulationsperiode vor-
geschossnen Theil des Gesammtkapitals, wenn die Arbeitsperiode größer
als die Cirkulationsperiode; und gleich dem Kapitaltheil, welcher den
Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über
ein Multipel von Arbeitsperioden auszufüllen hat, wenn die Cirkulations-
periode größer ist als die Arbeitsperiode.
C. Es folgt daraus, dass für das gesellschaftliche Gesammtkapital,
nach seinem flüssigen Theil betrachtet, die Freisetzung von Kapital die
Regel, die blosse Ablösung der successive im Produktionsprocess fungirenden
Kapitaltheile die Ausnahme bilden muss. Denn die Gleichheit von Arbeits-
periode und Cirkulationsperiode, oder die Gleichheit der Cirkulationsperiode
mit einem einfachen Multipel der Arbeitsperiode, diese regelmäßige Pro-
portionalität der zwei Bestandtheile der Umschlagsperiode hat mit der
Natur der Sache durchaus nichts zu thun und kann daher im ganzen und
grossen nur ausnahmsweise stattfinden.
Ein sehr bedeutender Theil des jährlich mehrmals umschlagenden,
gesellschaftlichen cirkulirenden Kapitals wird sich also während des jähr-
lichen Umschlagscyklus periodisch in der Form von freigesetztem Kapital
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/298>, abgerufen am 22.12.2024.
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