Da die Völker Europens das Subject, die gegen- seitigen Rechte aber das Object unserer Wissenschaft aus- machen, so muß, ehe letztere erörtert werden, eine Ueber- sicht der Völker aus welchen Europa besteht, vorangehn, und näher untersuchet werden, theils wie fern sie zusammen genommen, im Gegensatz der übrigen Völker des Erd- bodens, als ein Ganzes angesehen werden können, theils wie sie unter sich in Ansehung ihrer politischen Wichtig- keit, ihrer Verfassung, ihrer Religion verschieden sind.
Erstes
Einleitung.
§. 11. Uebergang zu dem folgenden.
Da die Voͤlker Europens das Subject, die gegen- ſeitigen Rechte aber das Object unſerer Wiſſenſchaft aus- machen, ſo muß, ehe letztere eroͤrtert werden, eine Ueber- ſicht der Voͤlker aus welchen Europa beſteht, vorangehn, und naͤher unterſuchet werden, theils wie fern ſie zuſammen genommen, im Gegenſatz der uͤbrigen Voͤlker des Erd- bodens, als ein Ganzes angeſehen werden koͤnnen, theils wie ſie unter ſich in Anſehung ihrer politiſchen Wichtig- keit, ihrer Verfaſſung, ihrer Religion verſchieden ſind.
Erſtes
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0050"n="22"/><fwplace="top"type="header">Einleitung.</fw><lb/><divn="2"><head>§. 11.<lb/><hirendition="#fr">Uebergang zu dem folgenden.</hi></head><lb/><p>Da die Voͤlker Europens das Subject, die gegen-<lb/>ſeitigen Rechte aber das Object unſerer Wiſſenſchaft aus-<lb/>
machen, ſo muß, ehe letztere eroͤrtert werden, eine Ueber-<lb/>ſicht der Voͤlker aus welchen Europa beſteht, vorangehn,<lb/>
und naͤher unterſuchet werden, theils wie fern ſie zuſammen<lb/>
genommen, im Gegenſatz der uͤbrigen Voͤlker des Erd-<lb/>
bodens, als ein Ganzes angeſehen werden koͤnnen, theils<lb/>
wie ſie unter ſich in Anſehung ihrer politiſchen Wichtig-<lb/>
keit, ihrer Verfaſſung, ihrer Religion verſchieden ſind.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b"><hirendition="#g">Erſtes</hi></hi></fw><lb/></body></text></TEI>
[22/0050]
Einleitung.
§. 11.
Uebergang zu dem folgenden.
Da die Voͤlker Europens das Subject, die gegen-
ſeitigen Rechte aber das Object unſerer Wiſſenſchaft aus-
machen, ſo muß, ehe letztere eroͤrtert werden, eine Ueber-
ſicht der Voͤlker aus welchen Europa beſteht, vorangehn,
und naͤher unterſuchet werden, theils wie fern ſie zuſammen
genommen, im Gegenſatz der uͤbrigen Voͤlker des Erd-
bodens, als ein Ganzes angeſehen werden koͤnnen, theils
wie ſie unter ſich in Anſehung ihrer politiſchen Wichtig-
keit, ihrer Verfaſſung, ihrer Religion verſchieden ſind.
Erſtes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/martens_voelkerrecht_1796/50>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.