Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Von der Wiederherstellung des Friedens. b) Auch von einer Garantie der Hauptcontrahenten unter einander ist zuweilen in Friedensschlüssen die Rede. Die gegenseitige Ga- rantie der Besitzungen ist zwar ganz anderer Art und kann nur mittelbar auch auf die Festhaltung des Friedens Einfluß haben. Sie hat die Natur einer allgemeinen und unbestimmten Defensiv- Allianz. Wenn aber der Friede zwischen mehr als zwey Haupt- contrahenten eingegangen wird, so können diese einander auch den Frieden und dessen Beobachtung in Hinsicht der übrigen ga- rantiren, wovon nicht nur der Westphälische Friede, sondern auch der Aachner Friede art. 23. der Pariser Friede 1763. art. 26. Bey- spiele liefern. S. jedoch Ehrhard prolusio de sponsoribus iuris gen- tium. Lips. 1787. 4. c) Daher kann z. B. die russische Garantie des Teschner Friedens nur dann Anwendung finden, wenn über diesen Frieden zwischen den Hauptcontrahenten desselben Streit entsteht. §. 333. Vollziehung des Friedens. Wenn der Friedensschluß unterzeichnet, von den Sou- a) Moser Versuch B. X. Th. I. S. 491 u. f. Neuntes A a 4
Von der Wiederherſtellung des Friedens. b) Auch von einer Garantie der Hauptcontrahenten unter einander iſt zuweilen in Friedensſchluͤſſen die Rede. Die gegenſeitige Ga- rantie der Beſitzungen iſt zwar ganz anderer Art und kann nur mittelbar auch auf die Feſthaltung des Friedens Einfluß haben. Sie hat die Natur einer allgemeinen und unbeſtimmten Defenſiv- Allianz. Wenn aber der Friede zwiſchen mehr als zwey Haupt- contrahenten eingegangen wird, ſo koͤnnen dieſe einander auch den Frieden und deſſen Beobachtung in Hinſicht der uͤbrigen ga- rantiren, wovon nicht nur der Weſtphaͤliſche Friede, ſondern auch der Aachner Friede art. 23. der Pariſer Friede 1763. art. 26. Bey- ſpiele liefern. S. jedoch Ehrhard proluſio de ſponſoribus iuris gen- tium. Lipſ. 1787. 4. c) Daher kann z. B. die ruſſiſche Garantie des Teſchner Friedens nur dann Anwendung finden, wenn uͤber dieſen Frieden zwiſchen den Hauptcontrahenten deſſelben Streit entſteht. §. 333. Vollziehung des Friedens. Wenn der Friedensſchluß unterzeichnet, von den Sou- a) Moſer Verſuch B. X. Th. I. S. 491 u. f. Neuntes A a 4
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Von der Wiederherſtellung des Friedens.
b⁾ Auch von einer Garantie der Hauptcontrahenten unter einander
iſt zuweilen in Friedensſchluͤſſen die Rede. Die gegenſeitige Ga-
rantie der Beſitzungen iſt zwar ganz anderer Art und kann nur
mittelbar auch auf die Feſthaltung des Friedens Einfluß haben.
Sie hat die Natur einer allgemeinen und unbeſtimmten Defenſiv-
Allianz. Wenn aber der Friede zwiſchen mehr als zwey Haupt-
contrahenten eingegangen wird, ſo koͤnnen dieſe einander auch
den Frieden und deſſen Beobachtung in Hinſicht der uͤbrigen ga-
rantiren, wovon nicht nur der Weſtphaͤliſche Friede, ſondern auch
der Aachner Friede art. 23. der Pariſer Friede 1763. art. 26. Bey-
ſpiele liefern. S. jedoch Ehrhard proluſio de ſponſoribus iuris gen-
tium. Lipſ. 1787. 4.
c⁾ Daher kann z. B. die ruſſiſche Garantie des Teſchner Friedens
nur dann Anwendung finden, wenn uͤber dieſen Frieden zwiſchen
den Hauptcontrahenten deſſelben Streit entſteht.
§. 333.
Vollziehung des Friedens.
Wenn der Friedensſchluß unterzeichnet, von den Sou-
verainen in eigenhaͤndig unterzeichneten Urkunden ratificirt,
und die Ratificationen ausgewechſelt worden, ſo bleibt nur noch
der leichte Punct der Bekanntmachung, und der ſchwere der
Vollziehung deſſelben uͤbrig. Jene pflegt mit Feyerlichkeit
theils an der Spitze der Armeen, theils in der Reſidenz und
andren Orten zu geſchehn. Die Vollziehung des Friedens
leidet dann am mehreſten Schwierigkeit, wenn es auf die
Abtretung ſolcher Provinzen und Gerechtſame ankommt, in
deren Beſitz der Erwerber ſich noch nicht befindet; auch die
Raͤumung der vormals feindlichen Provinzen hat ſchon oft
Anſtand veranlaſſet; ſie kann nur ſtuffenweiſe von beiden
Seiten begehret werden. Oft giebt dieß noch Veranlaſſung
zu eigenen Friedensexecutions-Congreſſen und Executions-
Receſſen a); gluͤcklich wenn mindeſtens auf dieſe Weiſe der
Saame zu kuͤnftigen neuen Kriegen unterdruͤckt werden kann.
a⁾ Moſer Verſuch B. X. Th. I. S. 491 u. f.
Neuntes
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