Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Von geheimen Gesandschaften. a) Ein merkwürdiges Beyspiel der Art war die Sendung des Ba- ron nachmahls Herzog von Ripperda von Spanien nach Wien zu Schließung des Friedens von 1725. Moser Versuch Th. IV. S. 572. b) Von den geheimen Charges d'affaires zu Rom s. Bielefeld insti- tutions politiques T II. p. 278. 284. Zuweilen wird auch einem Gesandten ein anderer so substituirt, daß er erst bey eintretendem Falle sich legitimiren solle, daher er bis dahin nicht als Gesand- ter zu behandeln ist. c) Bielefeld l. c. p. 284. Von den mancherley Emissairs die vor- mahls Frankreich unterhielt sehe man Anecdoten vom französi- schen Hofe in Briefen der Duchesse d'Orleans. Auch das Bey- spiel des Abbe' Montgon gehört hieher; s. dessen Memoires T. I. an verschiedenen Orten. Dreyzehntes Hauptstück. Von Courieren. §. 246. Ihre Rechte in Kriegs- und Friedenszeiten. Couriere a) oder Eilboten sind Boten welche der In Friedenszeiten genießen sie nach dem Anerkenntniß Couriere
Von geheimen Geſandſchaften. a) Ein merkwuͤrdiges Beyſpiel der Art war die Sendung des Ba- ron nachmahls Herzog von Ripperda von Spanien nach Wien zu Schließung des Friedens von 1725. Moſer Verſuch Th. IV. S. 572. b) Von den geheimen Chargès d’affaires zu Rom ſ. Bielefeld inſti- tutions politiques T II. p. 278. 284. Zuweilen wird auch einem Geſandten ein anderer ſo ſubſtituirt, daß er erſt bey eintretendem Falle ſich legitimiren ſolle, daher er bis dahin nicht als Geſand- ter zu behandeln iſt. c) Bielefeld l. c. p. 284. Von den mancherley Emiſſairs die vor- mahls Frankreich unterhielt ſehe man Anecdoten vom franzoͤſi- ſchen Hofe in Briefen der Ducheſſe d’Orleans. Auch das Bey- ſpiel des Abbe’ Montgon gehoͤrt hieher; ſ. deſſen Memoires T. I. an verſchiedenen Orten. Dreyzehntes Hauptſtuͤck. Von Courieren. §. 246. Ihre Rechte in Kriegs- und Friedenszeiten. Couriere a) oder Eilboten ſind Boten welche der In Friedenszeiten genießen ſie nach dem Anerkenntniß Couriere
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Von geheimen Geſandſchaften.
a⁾ Ein merkwuͤrdiges Beyſpiel der Art war die Sendung des Ba-
ron nachmahls Herzog von Ripperda von Spanien nach Wien
zu Schließung des Friedens von 1725. Moſer Verſuch Th. IV.
S. 572.
b⁾ Von den geheimen Chargès d’affaires zu Rom ſ. Bielefeld inſti-
tutions politiques T II. p. 278. 284. Zuweilen wird auch einem
Geſandten ein anderer ſo ſubſtituirt, daß er erſt bey eintretendem
Falle ſich legitimiren ſolle, daher er bis dahin nicht als Geſand-
ter zu behandeln iſt.
c⁾ Bielefeld l. c. p. 284. Von den mancherley Emiſſairs die vor-
mahls Frankreich unterhielt ſehe man Anecdoten vom franzoͤſi-
ſchen Hofe in Briefen der Ducheſſe d’Orleans. Auch das Bey-
ſpiel des Abbe’ Montgon gehoͤrt hieher; ſ. deſſen Memoires T. I.
an verſchiedenen Orten.
Dreyzehntes Hauptſtuͤck.
Von Courieren.
§. 246.
Ihre Rechte in Kriegs- und Friedenszeiten.
Couriere a) oder Eilboten ſind Boten welche der
Souverain, deſſen Geſandte oder andere denen er das Recht
Couriere zu ſchicken eingeraͤumet hat an einen Hof, Miniſter,
General u. ſ. f. zu eiliger Unterbringung einer Sache oder
einer Nachricht abſchickt. Sie ſind von einer Eſtafette, bey
welcher der Ueberbringer bey jeder Poſt wechſelt, aber auch
ſowohl in Anſehung des Geſchaͤfts als des Ceremoniels von
den Geſandten weſentlich verſchieden.
In Friedenszeiten genießen ſie nach dem Anerkenntniß
aller Voͤlker zum Theil ſelbſt kraft der Vertraͤge fuͤr ihre
Perſon und Depechen des hoͤchſten Grades der Unverletzlich-
keit, ſo, daß jede an ſie veruͤbte Gewaltthaͤtigkeit als eine
grobe Verletzung des Voͤlkerrechts betrachtet wird, es ſey
in dem Lande fuͤr welches ſie geſchickt werden, oder in dritten
Staaten auf ihrer Durchreiſe b). Doch muͤſſen ſie ſich als
Couriere
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