Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Gesandschafts-Ceremoniel. Einige Gesandte der zweyten Klasse aber wollen den So lange die Besuche und Gegenbesuche nicht auf a) Auch über die Ordnung dieser Erwiederung ist zuweilen Streit entstanden. Callieres maniere de negccier avec les Souverains p. 118. b) Wicquefort T. I. p. 286. 292. Gutschmidt de praerogatiua or- dinis inter legatos §. 34. c) Daher zu Regensburg die vielen Streitigkeiten über den ersten Besuch theils zwischen den chutfürstlichen und fürstlichen, theils mit den auswärtigen Gesandten. S. Faber neue europäische Staatscanzley Th. 33. S. 100. Th. 43. S. 183. Th. 47. S. 9. Th. 55. S. 12. d) Sonst pflegte eine eigene Art eines offenen Billets hinterlassen zu werden; jetzt fängt man an einigen Orten an sich gewöhnlicher Visitencarten zu bedienen. §. 206. Präcedenz bey den feyerlichen Besuchen. Bey Ceremoniel-Besuchen der Gesandten räumet a) Auch darüber find zwar sonst den Gesandten der Republiken zu- weilen Schwierigkeiten gemacht; in neueren Zeiten aber hat der Q 3
Geſandſchafts-Ceremoniel. Einige Geſandte der zweyten Klaſſe aber wollen den So lange die Beſuche und Gegenbeſuche nicht auf a) Auch uͤber die Ordnung dieſer Erwiederung iſt zuweilen Streit entſtanden. Callieres maniere de negccier avec les Souverains p. 118. b) Wicquefort T. I. p. 286. 292. Gutschmidt de praerogatiua or- dinis inter legatos §. 34. c) Daher zu Regensburg die vielen Streitigkeiten uͤber den erſten Beſuch theils zwiſchen den chutfuͤrſtlichen und fuͤrſtlichen, theils mit den auswaͤrtigen Geſandten. S. Faber neue europaͤiſche Staatscanzley Th. 33. S. 100. Th. 43. S. 183. Th. 47. S. 9. Th. 55. S. 12. d) Sonſt pflegte eine eigene Art eines offenen Billets hinterlaſſen zu werden; jetzt faͤngt man an einigen Orten an ſich gewoͤhnlicher Viſitencarten zu bedienen. §. 206. Praͤcedenz bey den feyerlichen Beſuchen. Bey Ceremoniel-Beſuchen der Geſandten raͤumet a) Auch daruͤber find zwar ſonſt den Geſandten der Republiken zu- weilen Schwierigkeiten gemacht; in neueren Zeiten aber hat der Q 3
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Geſandſchafts-Ceremoniel.
Einige Geſandte der zweyten Klaſſe aber wollen den
Geſchaͤftstraͤgern die Notifications-Viſite nicht in Perſon
ſondern nur durch einen Legationſecretair machen und erwar-
ten von dieſen die erſte Viſite, die ihnen aber nicht durch-
gaͤngig eingeraͤumet wird.
So lange die Beſuche und Gegenbeſuche nicht auf
befriedigende Weiſe gemacht, oder einer Auskunft verglichen
worden, erkennen die ſtreitenden Theile einander im Sinn
des Rechts nicht als Geſandte an.
a⁾ Auch uͤber die Ordnung dieſer Erwiederung iſt zuweilen Streit
entſtanden. Callieres maniere de negccier avec les Souverains
p. 118.
b⁾ Wicquefort T. I. p. 286. 292. Gutschmidt de praerogatiua or-
dinis inter legatos §. 34.
c⁾ Daher zu Regensburg die vielen Streitigkeiten uͤber den erſten
Beſuch theils zwiſchen den chutfuͤrſtlichen und fuͤrſtlichen, theils
mit den auswaͤrtigen Geſandten. S. Faber neue europaͤiſche
Staatscanzley Th. 33. S. 100. Th. 43. S. 183. Th. 47. S. 9.
Th. 55. S. 12.
d⁾ Sonſt pflegte eine eigene Art eines offenen Billets hinterlaſſen
zu werden; jetzt faͤngt man an einigen Orten an ſich gewoͤhnlicher
Viſitencarten zu bedienen.
§. 206.
Praͤcedenz bey den feyerlichen Beſuchen.
Bey Ceremoniel-Beſuchen der Geſandten raͤumet
1) jeder Bothſchafter dem Bothſchafter der ihn beſucht die
rechte Hand ein, ohne Ruͤckſicht auf ſtreitige oder entſchie-
dene Praͤcedenz a), 2) kein Bothſchafter aber raͤumet ſie
einem Geſandten der unteren Klaſſen bey ſich ein b), wenn
auch deſſen Hof entſchieden die Praͤcedenz vor dem ſeinigen
hat. Die Beſuche der Geſandten der zweyten und dritten
Klaſſe ſind minder feyerlich, und hier giebt jeder ohne Unter-
ſchied dem der ihn beſucht die rechte Hand.
a⁾ Auch daruͤber find zwar ſonſt den Geſandten der Republiken zu-
weilen Schwierigkeiten gemacht; in neueren Zeiten aber hat der
franzoͤ-
Q 3
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