Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Viertes Buch. Viertes Hauptstück. den, giebt es im allgemeinen gar keine Verbindlichkeit fürdie Schiffe zweyer Nationen einander zu begrüßen, und oft wird hier der Gruß ganz unterlassen. Indeß ist doch herge- bracht, daß 1) ein Kriegsschiff von höherem Rang von Schif- fen eines geringeren Ranges a) zuerst begrüßt wird und die- sen dann mit einer geringeren Zahl von Schüssen dankt. 2) Daß ein einzelnes Kriegsschiff; eine Escadre oder Flotte der es begegnet, eine Hülfsescadre die Hauptflotte zu der sie stößt b) zuerst mit Kononenschüssen begrüßen. Auch fordern 3) alle königliche Kriegsschiffe daß die Kriegsschiffe der Republiken sie nicht bloß durch Kanonenschüsse sondern auch durch Flag- genstreichen begrüßen, oder widrigenfalls lieber den Gruß ganz unterlassen, und wollen im ersteren Falle bloß durch Kanonen danken c). 4) Großbritannien und nach dessen Beyspiel Frankreich begehren daß ihre Admiralschiffe in allen Meeren von den Kriegsschiffen aller anderen Völker nicht nur durch Kanonenschüsse begrüßt, sondern auch vor ihnen die Flaggen gestrichen werden sollen. a) Wie es zwischen Schiffen gleichen Ranges gehalten werde ist mit unbekannt. Ob die Präcedenz der Höfe zu Lande entscheiden könne scheint zweifelhaft. s. lettres et mem. de M. de Witt T. III. p. 506. Am öftersten unterbleibt wohl diese Höflichkeit. b) Allianz zwischen Frankreich und Holland 1635. art. 12. Mem. d'Estrades T. IV. p. 293. Allianz zwischen Däuemark u. Schwe- den 1679. 1734. c) Moser kleine Schriften Th. IX. S. 351. u. f. §. 157. Außerordentlicher Schiffsgruß. Unabhängig von den über den Seegruß in gewissen a) Wie
Viertes Buch. Viertes Hauptſtuͤck. den, giebt es im allgemeinen gar keine Verbindlichkeit fuͤrdie Schiffe zweyer Nationen einander zu begruͤßen, und oft wird hier der Gruß ganz unterlaſſen. Indeß iſt doch herge- bracht, daß 1) ein Kriegsſchiff von hoͤherem Rang von Schif- fen eines geringeren Ranges a) zuerſt begruͤßt wird und die- ſen dann mit einer geringeren Zahl von Schuͤſſen dankt. 2) Daß ein einzelnes Kriegsſchiff; eine Escadre oder Flotte der es begegnet, eine Huͤlfsescadre die Hauptflotte zu der ſie ſtoͤßt b) zuerſt mit Kononenſchuͤſſen begruͤßen. Auch fordern 3) alle koͤnigliche Kriegsſchiffe daß die Kriegsſchiffe der Republiken ſie nicht bloß durch Kanonenſchuͤſſe ſondern auch durch Flag- genſtreichen begruͤßen, oder widrigenfalls lieber den Gruß ganz unterlaſſen, und wollen im erſteren Falle bloß durch Kanonen danken c). 4) Großbritannien und nach deſſen Beyſpiel Frankreich begehren daß ihre Admiralſchiffe in allen Meeren von den Kriegsſchiffen aller anderen Voͤlker nicht nur durch Kanonenſchuͤſſe begruͤßt, ſondern auch vor ihnen die Flaggen geſtrichen werden ſollen. a) Wie es zwiſchen Schiffen gleichen Ranges gehalten werde iſt mit unbekannt. Ob die Praͤcedenz der Hoͤfe zu Lande entſcheiden koͤnne ſcheint zweifelhaft. ſ. lettres et mem. de M. de Witt T. III. p. 506. Am oͤfterſten unterbleibt wohl dieſe Hoͤflichkeit. b) Allianz zwiſchen Frankreich und Holland 1635. art. 12. Mem. d’Eſtrades T. IV. p. 293. Allianz zwiſchen Daͤuemark u. Schwe- den 1679. 1734. c) Moſer kleine Schriften Th. IX. S. 351. u. f. §. 157. Außerordentlicher Schiffsgruß. Unabhaͤngig von den uͤber den Seegruß in gewiſſen a) Wie
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Viertes Buch. Viertes Hauptſtuͤck.
den, giebt es im allgemeinen gar keine Verbindlichkeit fuͤr
die Schiffe zweyer Nationen einander zu begruͤßen, und oft
wird hier der Gruß ganz unterlaſſen. Indeß iſt doch herge-
bracht, daß 1) ein Kriegsſchiff von hoͤherem Rang von Schif-
fen eines geringeren Ranges a) zuerſt begruͤßt wird und die-
ſen dann mit einer geringeren Zahl von Schuͤſſen dankt. 2)
Daß ein einzelnes Kriegsſchiff; eine Escadre oder Flotte der es
begegnet, eine Huͤlfsescadre die Hauptflotte zu der ſie ſtoͤßt b)
zuerſt mit Kononenſchuͤſſen begruͤßen. Auch fordern 3) alle
koͤnigliche Kriegsſchiffe daß die Kriegsſchiffe der Republiken
ſie nicht bloß durch Kanonenſchuͤſſe ſondern auch durch Flag-
genſtreichen begruͤßen, oder widrigenfalls lieber den Gruß
ganz unterlaſſen, und wollen im erſteren Falle bloß durch
Kanonen danken c). 4) Großbritannien und nach deſſen
Beyſpiel Frankreich begehren daß ihre Admiralſchiffe in allen
Meeren von den Kriegsſchiffen aller anderen Voͤlker nicht
nur durch Kanonenſchuͤſſe begruͤßt, ſondern auch vor ihnen die
Flaggen geſtrichen werden ſollen.
a⁾ Wie es zwiſchen Schiffen gleichen Ranges gehalten werde iſt mit
unbekannt. Ob die Praͤcedenz der Hoͤfe zu Lande entſcheiden koͤnne
ſcheint zweifelhaft. ſ. lettres et mem. de M. de Witt T. III. p. 506.
Am oͤfterſten unterbleibt wohl dieſe Hoͤflichkeit.
b⁾ Allianz zwiſchen Frankreich und Holland 1635. art. 12. Mem.
d’Eſtrades T. IV. p. 293. Allianz zwiſchen Daͤuemark u. Schwe-
den 1679. 1734.
c⁾ Moſer kleine Schriften Th. IX. S. 351. u. f.
§. 157.
Außerordentlicher Schiffsgruß.
Unabhaͤngig von den uͤber den Seegruß in gewiſſen
Theilen des Meers vorhandenen Streitigkeiten der Voͤlker
pflegt ein Schiff das einen regierenden Herrn, einen Prinzen
von koͤniglichem Gebluͤt a), einen Bothſchafter fuͤhrt, von
den Schiffen und ſelbſt von den Feſtungen fremder Maͤchte
zuerſt mit Kanonen begruͤßt zu werden; doch auch dieſer
Punct hat zuweilen zu Streitigkeiten Anlaß gegeben b).
a) Wie
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