Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Viertes Buch. Erstes Hauptstück. die Vorkehrungen zu treffen, welche seine Sicherheit vonaußen zu erfordern scheint, um sich entweder wider den An- griff einer andren Macht zu vertheidigen, oder der Gefahr mit der er bedrohet wird zuvorzukommen. Er kann daher sowohl mitten im Lande, als an den Grenzen, soviel Vestungen erbauen, oder wieder ausbessern lassen, als er für gut findet; er kann soviel Truppen werben, Schiffe ausrüsten, Allianzen und Subsidienbündnisse schließen, als er für nöthig hält, kurz alle Arten von Kriegszurüstungen unternehmen, so lange ihm nicht etwa in ein oder anderem Puncte durch Verträge a) die Hände gebunden sind, und er ist nicht schuldig von die- sen Rüstungen und deren Absichten einer auswärtigen Macht Rechenschaft zu geben. a) Wie z. B. Frankreich durch die Friedensschlüsse von 1713, 1748, 1763. an Großbritannien versprochen hatte Dünkirchen von der Seeseite nicht zu befestigen, bis der Friede von 1783 dieses Ver- sprechen vernichtete. Wie Genua sich durch den Vertrag von 1685. art. 4. du Mont Corps diplom. T. VII. P. II. p. 88. gegen Frankreich anheischig gemacht, einen Theil seiner Kriegsschiffe abzuschaffen. §. 114. Herkömmliche Art hierüber Erklärungen zu geben. Da aber dergleichen außerordentliche Kriegsrüstun- an
Viertes Buch. Erſtes Hauptſtuͤck. die Vorkehrungen zu treffen, welche ſeine Sicherheit vonaußen zu erfordern ſcheint, um ſich entweder wider den An- griff einer andren Macht zu vertheidigen, oder der Gefahr mit der er bedrohet wird zuvorzukommen. Er kann daher ſowohl mitten im Lande, als an den Grenzen, ſoviel Veſtungen erbauen, oder wieder ausbeſſern laſſen, als er fuͤr gut findet; er kann ſoviel Truppen werben, Schiffe ausruͤſten, Allianzen und Subſidienbuͤndniſſe ſchließen, als er fuͤr noͤthig haͤlt, kurz alle Arten von Kriegszuruͤſtungen unternehmen, ſo lange ihm nicht etwa in ein oder anderem Puncte durch Vertraͤge a) die Haͤnde gebunden ſind, und er iſt nicht ſchuldig von die- ſen Ruͤſtungen und deren Abſichten einer auswaͤrtigen Macht Rechenſchaft zu geben. a) Wie z. B. Frankreich durch die Friedensſchluͤſſe von 1713, 1748, 1763. an Großbritannien verſprochen hatte Duͤnkirchen von der Seeſeite nicht zu befeſtigen, bis der Friede von 1783 dieſes Ver- ſprechen vernichtete. Wie Genua ſich durch den Vertrag von 1685. art. 4. du Mont Corps diplom. T. VII. P. II. p. 88. gegen Frankreich anheiſchig gemacht, einen Theil ſeiner Kriegsſchiffe abzuſchaffen. §. 114. Herkoͤmmliche Art hieruͤber Erklaͤrungen zu geben. Da aber dergleichen außerordentliche Kriegsruͤſtun- an
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Viertes Buch. Erſtes Hauptſtuͤck.
die Vorkehrungen zu treffen, welche ſeine Sicherheit von
außen zu erfordern ſcheint, um ſich entweder wider den An-
griff einer andren Macht zu vertheidigen, oder der Gefahr
mit der er bedrohet wird zuvorzukommen. Er kann daher
ſowohl mitten im Lande, als an den Grenzen, ſoviel Veſtungen
erbauen, oder wieder ausbeſſern laſſen, als er fuͤr gut findet;
er kann ſoviel Truppen werben, Schiffe ausruͤſten, Allianzen
und Subſidienbuͤndniſſe ſchließen, als er fuͤr noͤthig haͤlt,
kurz alle Arten von Kriegszuruͤſtungen unternehmen, ſo lange
ihm nicht etwa in ein oder anderem Puncte durch Vertraͤge a)
die Haͤnde gebunden ſind, und er iſt nicht ſchuldig von die-
ſen Ruͤſtungen und deren Abſichten einer auswaͤrtigen Macht
Rechenſchaft zu geben.
a⁾ Wie z. B. Frankreich durch die Friedensſchluͤſſe von 1713, 1748,
1763. an Großbritannien verſprochen hatte Duͤnkirchen von der
Seeſeite nicht zu befeſtigen, bis der Friede von 1783 dieſes Ver-
ſprechen vernichtete. Wie Genua ſich durch den Vertrag von
1685. art. 4. du Mont Corps diplom. T. VII. P. II. p. 88. gegen
Frankreich anheiſchig gemacht, einen Theil ſeiner Kriegsſchiffe
abzuſchaffen.
§. 114.
Herkoͤmmliche Art hieruͤber Erklaͤrungen zu geben.
Da aber dergleichen außerordentliche Kriegsruͤſtun-
gen leicht bey andren, inſonderheit benachbarten Staaten
Bedenklichkeiten und Verdacht feindſeeliger wider ſie gerich-
teter Abſichten erregen, und es dem Staat ſelbſt der ſich ruͤſtet
wichtig iſt, ihnen dieſe zu benehmen, wenn ſie ungegruͤndet
ſind, damit ſie dadurch nicht zu nachtheiligen Schritten ver-
leitet werden, ſo hat eine natuͤrliche Staatsklugheit es in
Europa zur Sitte gemacht, daß in ſolchen Faͤllen Erklaͤ-
rungen begehrt, und dieſe ſelbſt auf Anfrage minder maͤch-
tiger Staaten befriedigend ertheilet werden, wenn die An-
frage auf eine anſtaͤndige Weiſe geſchehn iſt und die Antwort
den Umſtaͤnden nach befriedigend gegeben werden kann a).
Oſt werden ſelbſt von freyen Stuͤcken ſolche Erklaͤrungen
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