Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Zweytes Buch. Drittes Hauptstück. §. 61. Verhältniß zwischen Herkommen und Vertragsrecht. Uebrigens ist unläugbar, und durch Geschichte und Uebrigens kann das, was anfangs bloß Herkommens a) So war es z. B. ehemahls Sitte daß vor Anfang des Kriegs die Verträge förmlich aufgesagt, und der Krieg dem Feinde förmlich angekündiget werden mußte. Beides ist jetzt nicht mehr üblich. So war es ehemahls üblich Gesandte frey zu halten; jetzt ist dieß, und zwar zum Theil durch Verträge, abgeschafft, s. z. E. den Friedensschluß zwischen Rußland und Schweden 1721. art. 20. §. 62. Analogie. Endlich ist auch die Analogie eine ergiebige Quelle Viertes
Zweytes Buch. Drittes Hauptſtuͤck. §. 61. Verhaͤltniß zwiſchen Herkommen und Vertragsrecht. Uebrigens iſt unlaͤugbar, und durch Geſchichte und Uebrigens kann das, was anfangs bloß Herkommens a) So war es z. B. ehemahls Sitte daß vor Anfang des Kriegs die Vertraͤge foͤrmlich aufgeſagt, und der Krieg dem Feinde foͤrmlich angekuͤndiget werden mußte. Beides iſt jetzt nicht mehr uͤblich. So war es ehemahls uͤblich Geſandte frey zu halten; jetzt iſt dieß, und zwar zum Theil durch Vertraͤge, abgeſchafft, ſ. z. E. den Friedensſchluß zwiſchen Rußland und Schweden 1721. art. 20. §. 62. Analogie. Endlich iſt auch die Analogie eine ergiebige Quelle Viertes
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Zweytes Buch. Drittes Hauptſtuͤck.
§. 61.
Verhaͤltniß zwiſchen Herkommen und Vertragsrecht.
Uebrigens iſt unlaͤugbar, und durch Geſchichte und
Erfahrung hinreichend dargethan, daß bloße Voͤlkerrechts-
Gewohnheiten mit der Zeit und den Umſtaͤnden allerdings
eine Abaͤnderung leiden a). Nur diejenigen Gewohnhei-
ten (wenn man anders ſie ſo nennen will), welche bloß das
natuͤrliche Voͤlkerrecht beſtaͤdtigen, ſollten in allen den Faͤllen
nicht veraͤndert werden, in welchen dieſes unveraͤnderlich iſt.
Uebrigens kann das, was anfangs bloß Herkommens
war, in der Folge durch ausdruͤckliche oder ſtillſchweigende
Vertraͤge in vollkommene Verbindlichkeit verwandelt wer-
den, ſo wie auf der andern Seite gedenkbar iſt, daß aus-
druͤckliche Vertraͤge in der Folge durch Herkommen erklaͤrt,
abgeſchaft oder veraͤndert werden.
a⁾ So war es z. B. ehemahls Sitte daß vor Anfang des Kriegs die
Vertraͤge foͤrmlich aufgeſagt, und der Krieg dem Feinde foͤrmlich
angekuͤndiget werden mußte. Beides iſt jetzt nicht mehr uͤblich.
So war es ehemahls uͤblich Geſandte frey zu halten; jetzt iſt dieß,
und zwar zum Theil durch Vertraͤge, abgeſchafft, ſ. z. E. den
Friedensſchluß zwiſchen Rußland und Schweden 1721. art. 20.
§. 62.
Analogie.
Endlich iſt auch die Analogie eine ergiebige Quelle
der Entſcheidungen in Angelegenheiten der Voͤlker. Auch
im Voͤlkerrecht kann nemlich von dem was fuͤr gewiſſe
Faͤlle durch Vertraͤge oder Herkommen feſtgeſetzt iſt, auf
andere dieſen aͤhnliche und noch unentſchiedene Faͤlle eine
Anwendung gemacht werden. Daß die Richtigkeit und
Kraft dieſes analogiſchen Schlußes von der Aehnlichkeit der
Faͤlle welche mit einander verglichen werden abhaͤnge, er-
giebt die Natur der Sache.
Viertes
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