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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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wuͤrden, wie wir es unter den gegebenen Verhaͤltniſſen ſehen 1).
Und wenn die Theilung der Arbeit jetzt noch die Mutter man-
cher unfruchtbaren Production iſt, ſo ruͤhrt das eben daher, daß
das Unternehmerweſen noch nicht ſeine hoͤchſte Ausbildung er-
reicht hat 2). Wie ſehr die Ausbeutung der erwaͤhnten Vortheile
vom unternehmungsweiſen Betriebe der Geſchaͤfte abhaͤngt, geht
uͤbrigens auch noch daraus hervor, daß die unvollkommenen Un-
ternehmungen ſich derſelben in der Regel in weit geringerem Grade
theilhaftig zu machen vermoͤgen, als die vollkommenen 3).

II. Vortheile des Unternehmungsbetriebs bei Darbringung
der Producte
.

Dieſelben zeigen ſich zunaͤchſt in der rechtzeitigen Dar-
bietung der Befriedigungsmittel der Beduͤrfniſſe. Viele Beduͤrf-

1) Dieß erkennen die Socialiſten an, indem ſie eine „Organiſation der
Arbeit“ verlangen. Aber indem ſie derſelben nur eine willkürliche, künſtliche
Grundlage geben wollen und die im freien Verkehre wirkſame organiſche
Kraft durchaus verkennen, verlieren ſie ſich in die ungerechtfertigtſten For-
derungen. Eine treffliche Kritik dieſes poſitiven Theiles der ſocialen Theo-
rien liefert Hildebrand in ſeinem angeführten Werke §§. 48—52. Daß auch
die Arbeiteraſſociationen meiſtens wieder auf eine den Verhältniſſen des
freien Verkehrs entſprechende Gliederung zurückkommen müſſen, hat ſich in
Frankreich gezeigt. Vergl. den angeführten Artikel Garnier’s im Dictionn.
d’écon. polit.
2) Es iſt bekannt, welche Verluſte dem Handel durch Ueberfüllung eben
erſt eröffneter Märkte entſtehen. Eben weil es dort noch an Unternehmern
fehlt, machen entfernte Unternehmer oft die ruinöſeſten Speculationen. Bei-
ſpiele bei Dunoyer, S. 246 u. 316.
3) Wie ſie umgekehrt, ſobald ſich ihnen Gelegenheit zur vollen Aus-
beutung jener Vortheile bietet, ſich leicht in vollkommene Unternehmungen
verwandeln.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/71>, abgerufen am 19.02.2025.