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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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daß sich D. Luther in einige Concordi nicht einlassen wöllen / dann der gestalt / daß Martinus Bucerus vnd seine Mituerwandten in allen Articuln der Confession (wölche damals noch vnuerendert war) vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemäß vnd gleich halten vnd lehren wölten.

Derwegen es ein vnuerschämpte Lugen ist / daß Ambrosius Vuolfius fürgibt / daß die erste Augspurgische Confession in dem Articul vom heiligen Nachtmal / von wegen diser Wittembergischen Concordi hab sollen vnd müssen geendert werden.

Was ferner nach diser angestelten Concordi zwischen D. Luthero vnd den Schweitzerischen Stetten gehandlet worden.
Lauaterus in historia sua fol. 28. fac. 2.

ALs Bucerus vnd Capito von Wittenberg widerumb anheim gen Straßburg kommen / haben sie die Formulam Concordiae gen Basel geschickt. Da nun dieselbige vor einem Raht abgelesen: ist darfür gehalten worden / daß sie dunckel were / vnd man derselbigen verstand nicht allerdings gnugsam daraus vernemen köndte. Es befindet sich aber in der gantzen Handlung (wie dieselbige hernach ferner erzelt werden soll) daß vnder den Schweitzerischen Politischen Personen / wie auch vnder den Kirchendienern / zweierley Leut gewesen. Wie solches auch sich in den Oberlendischen Stetten befunden. Dann etliche weren gern zu des Herrn Lutheri reiner Lehr

daß sich D. Luther in einige Concordi nicht einlassen wöllen / dann der gestalt / daß Martinus Bucerus vnd seine Mituerwandten in allen Articuln der Confession (wölche damals noch vnuerendert war) vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemäß vnd gleich halten vnd lehren wölten.

Derwegen es ein vnuerschämpte Lugen ist / daß Ambrosius Vuolfius fürgibt / daß die erste Augspurgische Confession in dem Articul vom heiligẽ Nachtmal / von wegen diser Wittembergischen Concordi hab sollen vnd müssen geendert werden.

Was ferner nach diser angestelten Concordi zwischen D. Luthero vnd den Schweitzerischen Stetten gehandlet worden.
Lauaterus in historia sua fol. 28. fac. 2.

ALs Bucerus vnd Capito von Wittenberg widerumb anheim gen Straßburg kommen / haben sie die Formulam Concordiae gen Basel geschickt. Da nun dieselbige vor einem Raht abgelesen: ist darfür gehalten worden / daß sie dunckel were / vnd man derselbigen verstand nicht allerdings gnugsam daraus vernemen köndte. Es befindet sich aber in der gantzen Handlung (wie dieselbige hernach ferner erzelt werden soll) daß vnder den Schweitzerischen Politischen Personen / wie auch vnder den Kirchendienern / zweierley Leut gewesen. Wie solches auch sich in den Oberlendischen Stetten befunden. Dann etliche weren gern zu des Herrn Lutheri reiner Lehr

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[56/0068] daß sich D. Luther in einige Concordi nicht einlassen wöllen / dann der gestalt / daß Martinus Bucerus vnd seine Mituerwandten in allen Articuln der Confession (wölche damals noch vnuerendert war) vnd Apologia der Euangelischen Fürsten / gemäß vnd gleich halten vnd lehren wölten. Derwegen es ein vnuerschämpte Lugen ist / daß Ambrosius Vuolfius fürgibt / daß die erste Augspurgische Confession in dem Articul vom heiligẽ Nachtmal / von wegen diser Wittembergischen Concordi hab sollen vnd müssen geendert werden. Was ferner nach diser angestelten Concordi zwischen D. Luthero vnd den Schweitzerischen Stetten gehandlet worden. ALs Bucerus vnd Capito von Wittenberg widerumb anheim gen Straßburg kommen / haben sie die Formulam Concordiae gen Basel geschickt. Da nun dieselbige vor einem Raht abgelesen: ist darfür gehalten worden / daß sie dunckel were / vnd man derselbigen verstand nicht allerdings gnugsam daraus vernemen köndte. Es befindet sich aber in der gantzen Handlung (wie dieselbige hernach ferner erzelt werden soll) daß vnder den Schweitzerischen Politischen Personen / wie auch vnder den Kirchendienern / zweierley Leut gewesen. Wie solches auch sich in den Oberlendischen Stetten befunden. Dann etliche weren gern zu des Herrn Lutheri reiner Lehr

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/68>, abgerufen am 21.11.2024.