Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

den Wolcken / dem HERREN entgegen in der Lufft. Vnd werden also bey dem HERRN seyn allezeit.

V. 18. So tröstet euch nun mit diesen Worten vntereinander.

Geliebte in Christo JEsu.

DAß ein Gericht vorhanden sey / ist vnlaugbar; vnnd kanExord. Est aliquod judiciun expectandum, vel in vita vel in morte. Ioh. 5, 22. Act. 10, 42. auch nicht seyn / daß ein Mensch solte ein Sünder seyn / vnnd nicht solte für Gericht gezogen werden. Dann so würde GOtt nicht GOtt seyn / vnnd ein Richter der Welt. Es stehet aber geschrieben / daß der Vatter alles Gericht dem Sohn habe vbergeben / welcher von GOTT gesetzet ist zu einem Richter der Lebendigen vnd der Todten. Wie nun Christus ein Richter ist der Lebendigen vnd der Todten / so verübet er auch das Gericht beydes in dieser Welt bey Leibs Leben / vnnd hernach in jener Weltnach dem Todt.

Nun were zu wünschen / daß wir alle in diesem Leben vns richten liessen / welches geschicht / wann wir mit zerbrochenem vnd zerknirschtem Hertzen für GOttes Gericht tretten / vns schuldig erkennen aller Vnehr vnd Verdamnuß / vnd in Christi Todt vnud leyden Versöhnung suchen. Da finden wir ein gnädiges Gericht / vnnd werden loß gesprochen von allen vnsern Sünden / dörffen vns ferner für keim andern Gericht fürchten / nach der Verheissung Christi / Johan. am 5. Warlich / warlich ich sageIoh. 5, 24. euch / wer mein Wort höret / vnnd glaubet dem der mich gesandt hat / der hat das ewige Leben / vnnd kompt nicht in das Gerichte / sondern er ist vom Todte zum Leben hindurch getrungen. So spricht auch Paulus in der ersten an

den Wolcken / dem HERREN entgegen in der Lufft. Vnd werden also bey dem HERRN seyn allezeit.

V. 18. So tröstet euch nun mit diesen Worten vntereinander.

Geliebte in Christo JEsu.

DAß ein Gericht vorhanden sey / ist vnlaugbar; vnnd kanExord. Est aliquod judiciũ expectandum, vel in vita vel in morte. Ioh. 5, 22. Act. 10, 42. auch nicht seyn / daß ein Mensch solte ein Sünder seyn / vnnd nicht solte für Gericht gezogen werden. Dann so würde GOtt nicht GOtt seyn / vnnd ein Richter der Welt. Es stehet aber geschrieben / daß der Vatter alles Gericht dem Sohn habe vbergeben / welcher von GOTT gesetzet ist zu einem Richter der Lebendigen vnd der Todten. Wie nun Christus ein Richter ist der Lebendigen vnd der Todten / so verübet er auch das Gericht beydes in dieser Welt bey Leibs Leben / vnnd hernach in jener Weltnach dem Todt.

Nun were zu wünschen / daß wir alle in diesem Leben vns richten liessen / welches geschicht / wann wir mit zerbrochenem vnd zerknirschtem Hertzen für GOttes Gericht tretten / vns schuldig erkennen aller Vnehr vnd Verdamnuß / vnd in Christi Todt vnud leyden Versöhnung suchen. Da finden wir ein gnädiges Gericht / vnnd werden loß gesprochen von allen vnsern Sünden / dörffen vns ferner für keim andern Gericht fürchten / nach der Verheissung Christi / Johan. am 5. Warlich / warlich ich sageIoh. 5, 24. euch / wer mein Wort höret / vnnd glaubet dem der mich gesandt hat / der hat das ewige Leben / vnnd kompt nicht in das Gerichte / sondern er ist vom Todte zum Lebẽ hindurch getrungen. So spricht auch Paulus in der ersten an

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0525" n="509"/>
den Wolcken / dem HERREN entgegen in der Lufft. Vnd werden also                      bey dem HERRN seyn allezeit.</p>
        <p>V. 18. So tröstet euch nun mit diesen Worten vntereinander.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Geliebte in Christo JEsu.</head><lb/>
        <p>DAß ein Gericht vorhanden sey / ist vnlaugbar; vnnd kan<note place="right">Exord. Est aliquod judiciu&#x0303; expectandum, vel in vita vel in                          morte. Ioh. 5, 22. Act. 10, 42.</note> auch nicht seyn / daß ein Mensch                      solte ein Sünder seyn / vnnd nicht solte für Gericht gezogen werden. Dann so                      würde GOtt nicht GOtt seyn / vnnd ein Richter der Welt. Es stehet aber                      geschrieben / daß der Vatter alles Gericht dem Sohn habe vbergeben / welcher von                      GOTT gesetzet ist zu einem Richter der Lebendigen vnd der Todten. Wie nun                      Christus ein Richter ist der Lebendigen vnd der Todten / so verübet er auch das                      Gericht beydes in dieser Welt bey Leibs Leben / vnnd hernach in jener Weltnach                      dem Todt.</p>
        <p>Nun were zu wünschen / daß wir alle in diesem Leben vns richten liessen / welches                      geschicht / wann wir mit zerbrochenem vnd zerknirschtem Hertzen für GOttes                      Gericht tretten / vns schuldig erkennen aller Vnehr vnd Verdamnuß / vnd in                      Christi Todt vnud leyden Versöhnung suchen. Da finden wir ein gnädiges Gericht /                      vnnd werden loß gesprochen von allen vnsern Sünden / dörffen vns ferner für keim                      andern Gericht fürchten / nach der Verheissung Christi / Johan. am 5. Warlich /                      warlich ich sage<note place="right">Ioh. 5, 24.</note> euch / wer mein                      Wort höret / vnnd glaubet dem der mich gesandt hat / der hat das ewige Leben /                      vnnd kompt nicht in das Gerichte / sondern er ist vom Todte zum Lebe&#x0303; hindurch getrungen. So spricht auch Paulus in der ersten an
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[509/0525] den Wolcken / dem HERREN entgegen in der Lufft. Vnd werden also bey dem HERRN seyn allezeit. V. 18. So tröstet euch nun mit diesen Worten vntereinander. Geliebte in Christo JEsu. DAß ein Gericht vorhanden sey / ist vnlaugbar; vnnd kan auch nicht seyn / daß ein Mensch solte ein Sünder seyn / vnnd nicht solte für Gericht gezogen werden. Dann so würde GOtt nicht GOtt seyn / vnnd ein Richter der Welt. Es stehet aber geschrieben / daß der Vatter alles Gericht dem Sohn habe vbergeben / welcher von GOTT gesetzet ist zu einem Richter der Lebendigen vnd der Todten. Wie nun Christus ein Richter ist der Lebendigen vnd der Todten / so verübet er auch das Gericht beydes in dieser Welt bey Leibs Leben / vnnd hernach in jener Weltnach dem Todt. Exord. Est aliquod judiciũ expectandum, vel in vita vel in morte. Ioh. 5, 22. Act. 10, 42. Nun were zu wünschen / daß wir alle in diesem Leben vns richten liessen / welches geschicht / wann wir mit zerbrochenem vnd zerknirschtem Hertzen für GOttes Gericht tretten / vns schuldig erkennen aller Vnehr vnd Verdamnuß / vnd in Christi Todt vnud leyden Versöhnung suchen. Da finden wir ein gnädiges Gericht / vnnd werden loß gesprochen von allen vnsern Sünden / dörffen vns ferner für keim andern Gericht fürchten / nach der Verheissung Christi / Johan. am 5. Warlich / warlich ich sage euch / wer mein Wort höret / vnnd glaubet dem der mich gesandt hat / der hat das ewige Leben / vnnd kompt nicht in das Gerichte / sondern er ist vom Todte zum Lebẽ hindurch getrungen. So spricht auch Paulus in der ersten an Ioh. 5, 24.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/525
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/525>, abgerufen am 26.12.2024.