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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Was wir der freundlichen Verwandtniß nach, und sonst mehr viel Ehre, Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor.
Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme,

EUer Liebden können wir aus betrübtem Gemüthe nicht bergen, welcher Gestalt der allerhöchste GOtt, nach seinem heiligen Rath und Willen, unsers freundlich geliebten eintzigen Bruders, Herrn Friedrich Erdmanns, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrns zu Ravenstein, Liebden gestern Abends um 8. Uhr, nach einige Tage ausgestandener Leibes-Schwachheit, durch einen zwar frühzeitig und unvermutheten, doch sanfft und seligen Tod, zu Köthen, allwo sie sich dermahlen noch mit ihrer Gemahlin Liebden befunden, von dieser zergänglichen Welt abgefodert, und der Seelen nach in die ewige Himmels-Freude aufgenommen. Allermassen wir nun Euer Liebden von diesem traurigen Fall hiermit freund-vetterliche Notification zu thun, unserer Obliegenheit zu seyn ermessen; Also zweifeln wir keines Weges, Euer Liebden werden solches ungerne vernehmen, und darob mit uns einfreund-muhmliches Mittleiden tragen: Die wir dargegen von Hertzen wünschen, daß die Allmacht des Höchsten Euer Liebden, samt dero gantzen vornehmen Hause, vor allen Unfällen und traurigen Begebenheiten bewahren, und sie vielmehr mit beständiger

Was wir der freundlichen Verwandtniß nach, und sonst mehr viel Ehre, Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor.
Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme,

EUer Liebden können wir aus betrübtem Gemüthe nicht bergen, welcher Gestalt der allerhöchste GOtt, nach seinem heiligen Rath und Willen, unsers freundlich geliebten eintzigen Bruders, Herrn Friedrich Erdmanns, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrns zu Ravenstein, Liebden gestern Abends um 8. Uhr, nach einige Tage ausgestandener Leibes-Schwachheit, durch einen zwar frühzeitig und unvermutheten, doch sanfft und seligen Tod, zu Köthen, allwo sie sich dermahlen noch mit ihrer Gemahlin Liebden befunden, von dieser zergänglichen Welt abgefodert, und der Seelen nach in die ewige Himmels-Freude aufgenommen. Allermassen wir nun Euer Liebden von diesem traurigen Fall hiermit freund-vetterliche Notification zu thun, unserer Obliegenheit zu seyn ermessen; Also zweifeln wir keines Weges, Euer Liebden werden solches ungerne vernehmen, und darob mit uns einfreund-muhmliches Mittleiden tragen: Die wir dargegen von Hertzen wünschen, daß die Allmacht des Höchsten Euer Liebden, samt dero gantzen vornehmen Hause, vor allen Unfällen und traurigen Begebenheiten bewahren, und sie vielmehr mit beständiger

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                     Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrns zu Ravenstein, Liebden
                     gestern Abends um 8. Uhr, nach einige Tage ausgestandener Leibes-Schwachheit,
                     durch einen zwar frühzeitig und unvermutheten, doch sanfft und seligen Tod, zu
                     Köthen, allwo sie sich dermahlen noch mit ihrer Gemahlin Liebden befunden, von
                     dieser zergänglichen Welt abgefodert, und der Seelen nach in die ewige
                     Himmels-Freude aufgenommen. Allermassen wir nun Euer Liebden von diesem
                     traurigen Fall hiermit freund-vetterliche Notification zu thun, unserer
                     Obliegenheit zu seyn ermessen; Also zweifeln wir keines Weges, Euer Liebden
                     werden solches ungerne vernehmen, und darob mit uns einfreund-muhmliches
                     Mittleiden tragen: Die wir dargegen von Hertzen wünschen, daß die Allmacht des
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[62/0098] Was wir der freundlichen Verwandtniß nach, und sonst mehr viel Ehre, Liebes und Gutes vermögen, iederzeit zuvor. Durchläuchtigste Fürstin, freundlich geliebte Frau Muhme, EUer Liebden können wir aus betrübtem Gemüthe nicht bergen, welcher Gestalt der allerhöchste GOtt, nach seinem heiligen Rath und Willen, unsers freundlich geliebten eintzigen Bruders, Herrn Friedrich Erdmanns, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Landgrafens in Thüringen, Marggrafens zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürsteten Grafens zu Henneberg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrns zu Ravenstein, Liebden gestern Abends um 8. Uhr, nach einige Tage ausgestandener Leibes-Schwachheit, durch einen zwar frühzeitig und unvermutheten, doch sanfft und seligen Tod, zu Köthen, allwo sie sich dermahlen noch mit ihrer Gemahlin Liebden befunden, von dieser zergänglichen Welt abgefodert, und der Seelen nach in die ewige Himmels-Freude aufgenommen. Allermassen wir nun Euer Liebden von diesem traurigen Fall hiermit freund-vetterliche Notification zu thun, unserer Obliegenheit zu seyn ermessen; Also zweifeln wir keines Weges, Euer Liebden werden solches ungerne vernehmen, und darob mit uns einfreund-muhmliches Mittleiden tragen: Die wir dargegen von Hertzen wünschen, daß die Allmacht des Höchsten Euer Liebden, samt dero gantzen vornehmen Hause, vor allen Unfällen und traurigen Begebenheiten bewahren, und sie vielmehr mit beständiger

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/98>, abgerufen am 21.11.2024.