Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
CLXXXII.
Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc.
Wohlgeehrte und besonders Liebe,

NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

CLXXXII.
Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc.
Wohlgeehrte und besonders Liebe,

NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0677" n="641"/>
      </div>
      <div>
        <head>CLXXXII.<lb/></head>
        <l>Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch,
                     worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich,
                     die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden
                     beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu
                     machen, ersuchet, de Anno 1714.</l>
      </div>
      <div>
        <head>Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer
                     des Reichs etc.<lb/></head>
      </div>
      <div>
        <head>Wohlgeehrte und besonders Liebe,<lb/></head>
        <p>NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut
                     befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren
                     wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu
                     benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats
                     Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus
                     besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne
                     zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem
                     Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir
                     vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht
                     anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht
                     zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die
                     nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey
                     dergleichen Fällen gebührende
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[641/0677] CLXXXII. Schreiben Käysers Caroli VI. an Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Zürch, worinn er ihnen notificiret, daß Er, und König Ludewig der XIV. in Franckreich, die zu Rastadt angefangene Friedens-Tractaten zu Baden im Ergau zu vollenden beschlossen, und dahero sie, gehöriger Orten die benöthigte Anstalten darzu zu machen, ersuchet, de Anno 1714. Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, allezeit Mehrer des Reichs etc. Wohlgeehrte und besonders Liebe, NAchdem Wir, und Ihre Liebden der König in Franckreich, zu Rastadt vor gut befunden, den zu schliessenden Frieden, bey dem das Reich ebenfalls concurriren wird, an einem neutralen Orte vollends zum Stande zu bringen, und die darzu benennten Gevollmächtigten die nöthigen Conferenzien, den 15. instehenden Monats Aprilis, oder längstens den 1. Maji, anfangen sollen; So haben wir, aus besonderm zu der löblichen Republic Schweitz tragenden Vertrauen, gantz gerne zugestanden, daß selbige in der Schweitz möchten gehalten werden, zu welchem Ende wir die Stadt Baden im Ergau zum Congress vorgeschlagen, welche, wie wir vor wenig Tagen erfahren, Ihre Liebden ebenfalls erkieset. Wir haben also nicht anstehen wollen, euch hiervon durch gegenwärtiges Nachricht zu geben, nicht zweifelnd, ihr werdet solches gerne vernehmen, mithin an behörigen Orten die nöthigen Befehle ergehen lassen, zugleich dahin Sorge tragen, damit die bey dergleichen Fällen gebührende

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/677
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 641. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/677>, abgerufen am 21.11.2024.