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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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lichen Hauses in vornehmen Kriegs- und Generalats-Chargen, welche Euer Käyserliche Majestät ihnen anvertrauet, gegen dero und des Reichs Feinde ihr Blut, Leib und Leben respective allschon dahin gegeben, und noch alle Tage rühmlich aufsetzen, auch neben mir in beständiger Devotion gegen dieselbe und das heilige Römische Reich, auch dero hochlöbliches Ertz-Haus zu verharren gedencken, welches alles mich in meinem allergehorsamsten Petito zu reussiren desto confidenter machet; Bitte im übrigen allergehorsamst, daß Euer Käyserliche Majestät diese nothwendig gebrauchte Weitläufftigkeit mir nicht ungnädig nehmen, hingegen mich und mein Fürstliches Haus in dero allerhöchsten Käyserlichen Huld und Gnaden allergnädigst anbefohlen seyn lassen wollen. Datum im Feld-Lager bey Thorbach den 30. Julii, Anno 1695.

CXXXVII.
Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, König Carls des XI. in Schweden, als Hertzogs zu Bremen, und Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie denselben ersuchen, die übergrossen Beschwerden derer Evangelischen Land-Stände im Stifft Hildesheim abthun zu lassen, widrigen Falls aber zu erwarten, daß sie, von Cräyß-Ausschreib-Amts wegen, Reichs-Constitutions-mäßige Mittel darwider ergreiffen würden, de Anno 1696.
Carl von GOttes Gnaden etc. und von GOttes Gnaden Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsere Freundschafft, auch freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

lichen Hauses in vornehmen Kriegs- und Generalats-Chargen, welche Euer Käyserliche Majestät ihnen anvertrauet, gegen dero und des Reichs Feinde ihr Blut, Leib und Leben respective allschon dahin gegeben, und noch alle Tage rühmlich aufsetzen, auch neben mir in beständiger Devotion gegen dieselbe und das heilige Römische Reich, auch dero hochlöbliches Ertz-Haus zu verharren gedencken, welches alles mich in meinem allergehorsamsten Petito zu reussiren desto confidenter machet; Bitte im übrigen allergehorsamst, daß Euer Käyserliche Majestät diese nothwendig gebrauchte Weitläufftigkeit mir nicht ungnädig nehmen, hingegen mich und mein Fürstliches Haus in dero allerhöchsten Käyserlichen Huld und Gnaden allergnädigst anbefohlen seyn lassen wollen. Datum im Feld-Lager bey Thorbach den 30. Julii, Anno 1695.

CXXXVII.
Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, König Carls des XI. in Schweden, als Hertzogs zu Bremen, und Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie denselben ersuchen, die übergrossen Beschwerden derer Evangelischen Land-Stände im Stifft Hildesheim abthun zu lassen, widrigen Falls aber zu erwarten, daß sie, von Cräyß-Ausschreib-Amts wegen, Reichs-Constitutions-mäßige Mittel darwider ergreiffen würden, de Anno 1696.
Carl von GOttes Gnaden etc. und von GOttes Gnaden Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsere Freundschafft, auch freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.
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                     gegeben, und noch alle Tage rühmlich aufsetzen, auch neben mir in beständiger
                     Devotion gegen dieselbe und das heilige Römische Reich, auch dero hochlöbliches
                     Ertz-Haus zu verharren gedencken, welches alles mich in meinem allergehorsamsten
                     Petito zu reussiren desto confidenter machet; Bitte im übrigen allergehorsamst,
                     daß Euer Käyserliche Majestät diese nothwendig gebrauchte Weitläufftigkeit mir
                     nicht ungnädig nehmen, hingegen mich und mein Fürstliches Haus in dero
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[505/0541] lichen Hauses in vornehmen Kriegs- und Generalats-Chargen, welche Euer Käyserliche Majestät ihnen anvertrauet, gegen dero und des Reichs Feinde ihr Blut, Leib und Leben respective allschon dahin gegeben, und noch alle Tage rühmlich aufsetzen, auch neben mir in beständiger Devotion gegen dieselbe und das heilige Römische Reich, auch dero hochlöbliches Ertz-Haus zu verharren gedencken, welches alles mich in meinem allergehorsamsten Petito zu reussiren desto confidenter machet; Bitte im übrigen allergehorsamst, daß Euer Käyserliche Majestät diese nothwendig gebrauchte Weitläufftigkeit mir nicht ungnädig nehmen, hingegen mich und mein Fürstliches Haus in dero allerhöchsten Käyserlichen Huld und Gnaden allergnädigst anbefohlen seyn lassen wollen. Datum im Feld-Lager bey Thorbach den 30. Julii, Anno 1695. CXXXVII. Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, König Carls des XI. in Schweden, als Hertzogs zu Bremen, und Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie denselben ersuchen, die übergrossen Beschwerden derer Evangelischen Land-Stände im Stifft Hildesheim abthun zu lassen, widrigen Falls aber zu erwarten, daß sie, von Cräyß-Ausschreib-Amts wegen, Reichs-Constitutions-mäßige Mittel darwider ergreiffen würden, de Anno 1696. Carl von GOttes Gnaden etc. und von GOttes Gnaden Georg Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsere Freundschafft, auch freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 505. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/541>, abgerufen am 27.12.2024.