Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
III.
Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714.

Hochwohlgebohrner Frey-Herr,

Gnädiger Herr,

IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

III.
Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714.

Hochwohlgebohrner Frey-Herr,

Gnädiger Herr,

IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0048" n="12"/>
      </div>
      <div>
        <head>III.<lb/></head>
        <l>Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den
                     Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage
                     zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen
                     Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der
                     durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge
                     Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte,
                     de Anno 1714.</l>
        <p>Hochwohlgebohrner Frey-Herr,</p>
        <p>Gnädiger Herr,</p>
        <p>IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe,
                     Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage,
                     beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und
                     kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit
                     hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr,
                     auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen
                     lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe
                     der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß
                     nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige
                     erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth
                     bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr
                     verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig
                     geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[12/0048] III. Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714. Hochwohlgebohrner Frey-Herr, Gnädiger Herr, IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/48
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/48>, abgerufen am 21.11.2024.