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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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III.
Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714.

Hochwohlgebohrner Frey-Herr,

Gnädiger Herr,

IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

III.
Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714.

Hochwohlgebohrner Frey-Herr,

Gnädiger Herr,

IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

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                     hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr,
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[12/0048] III. Schreiben Herrn Cämmerer und Raths des heiligen Reichs Stadt Regenspurg, an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern sein hochgültiges Vorwort einzulegen, damit bey der durch Göttliche Barmhertzigkeit sich geänderten Contagion, die so enge Einsperrung, wo nicht gäntzlich aufgehoben, dennoch modificiret werden möchte, de Anno 1714. Hochwohlgebohrner Frey-Herr, Gnädiger Herr, IN schuldigster Erwegung der von Ew. Excellenz auf unser mehrfältig an dieselbe, Zeit der aus Göttlichem Gericht über uns und hiesige Stadt verhängten Plage, beschehenes geziemendes Ansuchen, iedesmahl verspürten gnädigen Protection, und kräfftigsten Assistenz, nehmen wir uns die Erlaubniß, deroselben hiemit hertzerfreulichst zu berichten, daß der Allerhöchste, uns mit dem neuen Jahr, auch seine unendliche Güte und Barmhertzigkeit aufs neue wiederum anscheinen lassen, und die aus gerechtem Zorn bißhero über hiesige Stadt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten mercklich und bereits dergestalt gemindert, daß nicht nur, seit Anfang dieses Jahrs, an der Contagion kaum etliche wenige erkrancket und verstorben, sondern auch die Anzahl der in der Stadt Lazareth bißhero verpflegten Krancken, von denen die letzt vorige Woche kein einiger mehr verstorben, dergestalt abgenommen, daß solches in gar kurtzer Zeit völlig geleeret und gereiniget werden wird. Wie nun hierdurch die, an

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/48>, abgerufen am 27.12.2024.