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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

E. F. v. Glandorff.

Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo.

VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

E. F. v. Glandorff.

Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo.

VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

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[10/0046] derselbe sothanem unseren Käyserlichen Befehl ungebührlicher Weise zu widersetzen sich untersangen werde: So begehren wir doch an euch hiemit gnädigst, daß ihr, bey Vermeidung unserer Käyserlichen Ungnade, in Fall gedachter Borgalo, nach Verfliessung der ihme bestimmten 2. mahl 24. Stunden, unsern Geheiß nicht nachkommen, und sich gutwillig nicht hinweg begeben wolte, ihn ohne einiges Zurücksehen durch euere Stadt-Garde ohnfehlbar hinausführen lassen sollet. Welches ihr gedachtem Borgalo, nach Empfang dieses, zu seiner Nachricht anzeigen lassen könnet. Daran vollziehet ihr unsern allergnädigsten Willen und Meynung, und wir werden euch und gesammte Stadt auf allen Fall gegen alle und iede deswegen kräfftiglich zu schützen und zu schirmen wissen. Verbleiben euch mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Geben in unserer Stadt Wien den 28. Januarii, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unsers Reichs des Römischen im dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und Böheimischen auch im dritten. Carl. Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium E. F. v. Glandorff. Käyserlich Decretum an das Reichs-Marschall-Amt bey dem Reichs-Tage zu Augspurg, wegen Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Gesandten Borgalo. VOn der Römischen Käyserlichen Majestät Caroli des VI. unsers allergnädigsten Herrn we-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/46>, abgerufen am 21.11.2024.