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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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fahrt würde, hoffentlich zu gewartenden Nutzen von selbst in hocherleuchtete Consideration ziehen werden. Gleichwie demnach von Eurer Käyserlichen Majestät Güte mich in aller Unterthänigkeit versichert halte, dieselbe meine zu Beförderung solcher Sache mit allem geziemenden Respect einzuwendende Recommendation nicht ungnädig empfinden, und ermeldtes Printzen Liebden darunter um so ehender zu willfahren geruhen werden, als desselben maturer Verstand, und vor das gemeine Wesen zeigende gute Intention überall gerühmet wird; So nehme die unterthänigste Freyheit, Eure Käyserliche Majestät hiemit zu ersuchen, dieselbe auf diese meine unterthänigste Recommendation allergnädigste Reflexion zu nehmen geruhen wollen, in welcher guten Zuversicht ich ohnaussetzlich verbleibe etc. Hannover, den 22. Februarii, Anno 1693.

CXXVII.
Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, die neundte Chur-Sache betreffend, de Anno 1693.

P. P.

UNs ist Euer Liebden letzteres, der Braunschweigischen Electorat-Sache halber, unterm 17. (27.) des jüngst verwichenen Monats Januarii abgelassenes Schreiben wohl zugekommen, und haben wir daraus, der Länge nach, vernommen, welchergestalt Euer Liebden bey ihren in erwehnter Electorat-Sache bißher geführten Sentimenten annoch einen Weg wie den andern beharren. Nachdem nun die wohlgemeynte Vorstellungen, so wir Euer Liebden theils

fahrt würde, hoffentlich zu gewartenden Nutzen von selbst in hocherleuchtete Consideration ziehen werden. Gleichwie demnach von Eurer Käyserlichen Majestät Güte mich in aller Unterthänigkeit versichert halte, dieselbe meine zu Beförderung solcher Sache mit allem geziemenden Respect einzuwendende Recommendation nicht ungnädig empfinden, und ermeldtes Printzen Liebden darunter um so ehender zu willfahren geruhen werden, als desselben maturer Verstand, und vor das gemeine Wesen zeigende gute Intention überall gerühmet wird; So nehme die unterthänigste Freyheit, Eure Käyserliche Majestät hiemit zu ersuchen, dieselbe auf diese meine unterthänigste Recommendation allergnädigste Reflexion zu nehmen geruhen wollen, in welcher guten Zuversicht ich ohnaussetzlich verbleibe etc. Hannover, den 22. Februarii, Anno 1693.

CXXVII.
Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, die neundte Chur-Sache betreffend, de Anno 1693.

P. P.

UNs ist Euer Liebden letzteres, der Braunschweigischen Electorat-Sache halber, unterm 17. (27.) des jüngst verwichenen Monats Januarii abgelassenes Schreiben wohl zugekommen, und haben wir daraus, der Länge nach, vernommen, welchergestalt Euer Liebden bey ihren in erwehnter Electorat-Sache bißher geführten Sentimenten annoch einen Weg wie den andern beharren. Nachdem nun die wohlgemeynte Vorstellungen, so wir Euer Liebden theils

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[390/0426] fahrt würde, hoffentlich zu gewartenden Nutzen von selbst in hocherleuchtete Consideration ziehen werden. Gleichwie demnach von Eurer Käyserlichen Majestät Güte mich in aller Unterthänigkeit versichert halte, dieselbe meine zu Beförderung solcher Sache mit allem geziemenden Respect einzuwendende Recommendation nicht ungnädig empfinden, und ermeldtes Printzen Liebden darunter um so ehender zu willfahren geruhen werden, als desselben maturer Verstand, und vor das gemeine Wesen zeigende gute Intention überall gerühmet wird; So nehme die unterthänigste Freyheit, Eure Käyserliche Majestät hiemit zu ersuchen, dieselbe auf diese meine unterthänigste Recommendation allergnädigste Reflexion zu nehmen geruhen wollen, in welcher guten Zuversicht ich ohnaussetzlich verbleibe etc. Hannover, den 22. Februarii, Anno 1693. CXXVII. Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, die neundte Chur-Sache betreffend, de Anno 1693. P. P. UNs ist Euer Liebden letzteres, der Braunschweigischen Electorat-Sache halber, unterm 17. (27.) des jüngst verwichenen Monats Januarii abgelassenes Schreiben wohl zugekommen, und haben wir daraus, der Länge nach, vernommen, welchergestalt Euer Liebden bey ihren in erwehnter Electorat-Sache bißher geführten Sentimenten annoch einen Weg wie den andern beharren. Nachdem nun die wohlgemeynte Vorstellungen, so wir Euer Liebden theils

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 390. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/426>, abgerufen am 27.12.2024.